Es gibt arbeitgeberseitige Kündigung und dann kannst du eine Abwicklungsvereinbarung schließen, wo der AN auf rechtliche Schritte verzichtet.Stewardess hat geschrieben: 20. Dez 2023, 07:23Gibt es eigentlich die Möglichkeit so eine Art Nebenvereinbarung/Zweitvertrag aufzusetzen in dem mal als Arbeitnehmer die Aufnahme einer KLage auf Wiedereinstellung ausschließt und im Gegenzug der AN die Kündigung ausspricht?Gurkenplatzer hat geschrieben: 19. Dez 2023, 22:02Korrekt. Außer es ist eine außerordentliche. Dann rufen sie an und kriegst dafür ne Sperremusclebra1n hat geschrieben: 19. Dez 2023, 18:08 Wenn der AG aber die Kündigung ausspricht hat man bezüglich Sperrfrist sowieso kein Thema, oder?
Diese besonderen Zusätze braucht man dann nur wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird?
Oder müsste das auf Vertrauensbasis laufen?
Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
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Wie bei mir, Auszahlung gestaffelt in 2024donquijote hat geschrieben: 19. Dez 2023, 21:08Edit: Kriege es nun doch
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TV-L? Ich bekomme dann auch die 3.000 € als Kommunalbeamter. 1.800 € davon hoffentlich bereits im Januar. Ich komme auch aus OWL wie Du.CW45 hat geschrieben: 20. Dez 2023, 20:35Wie bei mir, Auszahlung gestaffelt in 2024
Kennt sich jemand mit dem Verfallen von Resturlaub aus?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
Rein rechtlich gilt wohl:
[spoil]Grundsätzlich verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nicht genommen wird, nach dem BUrlG ersatzlos. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. Der gesetzliche (Mindest-)Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden kann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber
https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 91108.html[/spoil]
Ich habe zwar so einen Brief bekommen, aber gleichzeitig habe ich weiterhin wichtige Projekte bekommen, von denen erwarten wird dass ich sie erfolgreich abschließe.
Im Zweifelsfall habe ich keine Chance oder, da ich es ja schriftlich bekommen habe oder?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
Rein rechtlich gilt wohl:
[spoil]Grundsätzlich verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nicht genommen wird, nach dem BUrlG ersatzlos. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. Der gesetzliche (Mindest-)Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden kann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber
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Ich habe zwar so einen Brief bekommen, aber gleichzeitig habe ich weiterhin wichtige Projekte bekommen, von denen erwarten wird dass ich sie erfolgreich abschließe.
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Kurzantwort: ja, Pech. Leider.
Wie handhabt ihr eure Lohnabrechnungen, bewahrt ihr die monatlichen auf?
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Inwiefern Pech? Du hast doch einen Anspruch auf den Urlaub.Gurkenplatzer hat geschrieben: 21. Dez 2023, 21:28 Kurzantwort: ja, Pech. Leider.
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Delegieren/vertreten lassenH_D hat geschrieben: 21. Dez 2023, 20:37 Kennt sich jemand mit dem Verfallen von Resturlaub aus?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
Rein rechtlich gilt wohl:
[spoil]Grundsätzlich verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nicht genommen wird, nach dem BUrlG ersatzlos. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. Der gesetzliche (Mindest-)Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden kann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber
https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 91108.html[/spoil]
Ich habe zwar so einen Brief bekommen, aber gleichzeitig habe ich weiterhin wichtige Projekte bekommen, von denen erwarten wird dass ich sie erfolgreich abschließe.
Im Zweifelsfall habe ich keine Chance oder, da ich es ja schriftlich bekommen habe oder?
Alternativ eben "ablehnen" mit Verweis auf den Resturlaub
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Ja … ein paar Jahre aus unerfindlichen GründenGurkenplatzer hat geschrieben: 21. Dez 2023, 21:28 Wie handhabt ihr eure Lohnabrechnungen, bewahrt ihr die monatlichen auf?

lifters bei https://www.big-zone.de/
lifters5 bei https://www.bodybuilding-depot.de/
lifters5 bei https://hpn-store.de/
lifters15 bei Vitaminversand24
Für die Zukunft: Urlaub einfach trotzdem beantragen, auch wenn die Aussicht auf Genehmigung wegen Projekt/Auslastung gering ist. Aber wenn er mit solch einer Begründung abgelehnt wird, muss er quasi offiziell nachgeholt werden können.H_D hat geschrieben: 21. Dez 2023, 20:37 Kennt sich jemand mit dem Verfallen von Resturlaub aus?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
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OK.GoldenInside hat geschrieben: 21. Dez 2023, 21:35Inwiefern Pech? Du hast doch einen Anspruch auf den Urlaub.Gurkenplatzer hat geschrieben: 21. Dez 2023, 21:28 Kurzantwort: ja, Pech. Leider.
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Da ich die online bekomme, Speicher ich die in der Cloud.
Also im Endeffekt ja
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Hast du diese Tage offiziell beantragt und wurde dir dann der Urlaub wieder gestrichen?H_D hat geschrieben: 21. Dez 2023, 20:37 Kennt sich jemand mit dem Verfallen von Resturlaub aus?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
Rein rechtlich gilt wohl:
[spoil]Grundsätzlich verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nicht genommen wird, nach dem BUrlG ersatzlos. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. Der gesetzliche (Mindest-)Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden kann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber
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Ich habe zwar so einen Brief bekommen, aber gleichzeitig habe ich weiterhin wichtige Projekte bekommen, von denen erwarten wird dass ich sie erfolgreich abschließe.
Im Zweifelsfall habe ich keine Chance oder, da ich es ja schriftlich bekommen habe oder?
Wenn ja, können sie dir den nicht einfach kappen. Es sei denn du wurdest regelmäßig auf deinen Resturlaub hingewiesen.
Wenn es aufgrund von Projekten nicht genehmigt wurde, hattest du zu anderer Zeit die Möglichkeit, den Urlaub zu nehmen und wurdest du von deinem Vorgesetzten darauf hingewiesen? Dann kann der Urlaub gestrichen werden.
Ansonsten nimm die Tage bis Ende März, und delegiere die Projekte entsprechend. Oder weise die Projekte zurück, mit Begründung auf Urlaub.
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Jetzt Urlaub beeantragen für alle 44 Tage bis Ende März.H_D hat geschrieben: 21. Dez 2023, 20:37 Kennt sich jemand mit dem Verfallen von Resturlaub aus?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
Rein rechtlich gilt wohl:
[spoil]Grundsätzlich verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nicht genommen wird, nach dem BUrlG ersatzlos. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. Der gesetzliche (Mindest-)Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden kann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber
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Ich habe zwar so einen Brief bekommen, aber gleichzeitig habe ich weiterhin wichtige Projekte bekommen, von denen erwarten wird dass ich sie erfolgreich abschließe.
Im Zweifelsfall habe ich keine Chance oder, da ich es ja schriftlich bekommen habe oder?
Wenn er dir nicht freigegebn wird an BR eskalieren und deinem Chef halt klar sagen, entweder bekommt er deine Projektmitarbeit und du darfst deine Tage behalten oder du bekommst halt 1,5 Monate frei.
Daran sieht man aber auch mal wieder, dass es einfach nichts bringt Urlaubstage immer wieder mitzunehmen.
Urlaub dient der unterjährigen Erholung und sollte daher auch unterhährig genommen werden. Wenn das so endet wie bei dir ist es halt auch ne ganz klare Führungs-/Managarpanne. Und dann soll die Pfeife von Chef sich auch den Hut dafür aufsetzen.
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Stewardess hat geschrieben: 22. Dez 2023, 09:18Jetzt Urlaub beeantragen für alle 44 Tage bis Ende März.H_D hat geschrieben: 21. Dez 2023, 20:37 Kennt sich jemand mit dem Verfallen von Resturlaub aus?
Auf Grund wichtiger Projekte habe ich in den letzten Jahren immer wieder Urlaub abgesagt/verschoben und jetzt noch 44 Tage Resturlaub. Bisher gab es immer das Gentleman Agreement, dass ich den Urlaub auch über März hinaus nehmen kann.
Dieses Jahr wurde mir bereits gedroht, dass der Urlaub gestrichen wird.
Rein rechtlich gilt wohl:
[spoil]Grundsätzlich verfällt Urlaub, der bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres nicht genommen wird, nach dem BUrlG ersatzlos. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. Der gesetzliche (Mindest-)Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden kann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden jetzt rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber
https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 91108.html[/spoil]
Ich habe zwar so einen Brief bekommen, aber gleichzeitig habe ich weiterhin wichtige Projekte bekommen, von denen erwarten wird dass ich sie erfolgreich abschließe.
Im Zweifelsfall habe ich keine Chance oder, da ich es ja schriftlich bekommen habe oder?
Wenn er dir nicht freigegebn wird an BR eskalieren und deinem Chef halt klar sagen, entweder bekommt er deine Projektmitarbeit und du darfst deine Tage behalten oder du bekommst halt 1,5 Monate frei.
Daran sieht man aber auch mal wieder, dass es einfach nichts bringt Urlaubstage immer wieder mitzunehmen.
Urlaub dient der unterjährigen Erholung und sollte daher auch unterhährig genommen werden. Wenn das so endet wie bei dir ist es halt auch ne ganz klare Führungs-/Managarpanne. Und dann soll die Pfeife von Chef sich auch den Hut dafür aufsetzen.

Kommt immer auf's Ausmaß an.Daran sieht man aber auch mal wieder, dass es einfach nichts bringt Urlaubstage immer wieder mitzunehmen.
In meiner ersten Firma haben manche sehr viel Urlaub angesammelt und waren dann 2-3 Monate am Stück reisen.
Aber wenn das wie bei H_D läuft ist das beschissen
Oder halt "mal" 2 Wochen mitnehmen weil man weiß man möchte im März 3 Wochen weg, ohne dass gleich der halbe Jahresurlaub schwindet
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