Rund um die Arbeit / der große Job-Thread

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husefak
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musclebra1n hat geschrieben: 19. Dez 2023, 15:54
musclebra1n hat geschrieben: 4. Okt 2023, 20:17 Was kann man realistischerweise an Gehaltsplus fordern, wenn man aus der Elternzeit (ca. 5 Jahre) zurück kommt?

Der AG hat starkes Interesse an einem Wiedereinstieg verkündet.

Untergrenze für mich wäre eine Gehaltssteigerung, welche mindestens die Inflation in dieser Zeit ausgleicht und da dann noch X on top zum pokern.
Top kek. AG geht 0€ nach oben. Die letzte Gehaltanpassung war 2017 und jetzt für den Wiedereinstieg in 2024 will er genau das gleiche zahlen wie 2017.

Gibt’s irgendwie Arbeitslosengeld, wenn man sich mit dem AG auf eine Kündigung einigt, obwohl man seit 2019 in Elternzeit war?

:guenni:
Nur mal als Idee, wenn du dort bleiben willst:
Du könntest anbieten für ein 3-6 Monate mit dem alten Gehalt zu arbeiten und dann X€ mehr. Kenne deinen Job nicht, aber bei uns wäre nach der langen Auszeit eine neue Einarbeitung nötig, bei der AG ja auch bei nem neuen MA gerne mal bißchen weniger bezahlt.
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Maxim
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Gurkenplatzer hat geschrieben: 19. Dez 2023, 16:13
musclebra1n hat geschrieben: 19. Dez 2023, 15:54
musclebra1n hat geschrieben: 4. Okt 2023, 20:17 Was kann man realistischerweise an Gehaltsplus fordern, wenn man aus der Elternzeit (ca. 5 Jahre) zurück kommt?

Der AG hat starkes Interesse an einem Wiedereinstieg verkündet.

Untergrenze für mich wäre eine Gehaltssteigerung, welche mindestens die Inflation in dieser Zeit ausgleicht und da dann noch X on top zum pokern.
Top kek. AG geht 0€ nach oben. Die letzte Gehaltanpassung war 2017 und jetzt für den Wiedereinstieg in 2024 will er genau das gleiche zahlen wie 2017.

Gibt’s irgendwie Arbeitslosengeld, wenn man sich mit dem AG auf eine Kündigung einigt, obwohl man seit 2019 in Elternzeit war?

:guenni:
Ja. Und man kann, wenn der AG mitspielt, eine Sperre verhindern
Die Nummer mit dem Aufhebungsvertrag nebst wichtigem Grund?

Hat mir ein befreundeter Arbeitsrechtler damals bei meiner Kündigung empfohlen, aber AG hat leider nicht mitgemacht. Hab aber auch schon mitbekommen, dass das nicht zwingend jeder Vermittler sofort akzeptiert und trotzdem ne Sperre kommt. Gegen die kann man natürlich vorgehen, aber schwarz / weiß ist das nicht.
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Gurkenplatzer
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Keine Rechtsberatung aber ein befreundeter HR Mensch, den ich Recht oft sehe hat da 215:0 in drei Jahren gesammelt. So habe ich es gehört.
Gute Quote, oder?

Ich habe gehört, dass manche Firmen solche Dinge wie "...zwecks Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung, vereinbaren die Parteien...." Rein formulieren. Ist aber nur hörensagen.

Plus, so hörte ich, ist es auch wichtig, dass wenn der Brief von der BA kommt an der richtigen Stelle das Kreuz gemacht wird.

Wie gesagt, keine Rechtsberatung und auch nur über drei Ecken gehört. Kenne mich mit sowas nicht aus.
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musclebra1n
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Wenn der AG aber die Kündigung ausspricht hat man bezüglich Sperrfrist sowieso kein Thema, oder?

Diese besonderen Zusätze braucht man dann nur wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird?
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donquijote
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CW45 hat geschrieben: 8. Dez 2023, 10:06
donquijote hat geschrieben: 7. Dez 2023, 23:31 Habe genau 0€ bekommen
genau wie bei mir #05#
Edit: Kriege es nun doch
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Gurkenplatzer
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musclebra1n hat geschrieben: 19. Dez 2023, 18:08 Wenn der AG aber die Kündigung ausspricht hat man bezüglich Sperrfrist sowieso kein Thema, oder?

Diese besonderen Zusätze braucht man dann nur wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird?
Korrekt. Außer es ist eine außerordentliche. Dann rufen sie an und kriegst dafür ne Sperre
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Gurkenplatzer hat geschrieben: 19. Dez 2023, 22:02
musclebra1n hat geschrieben: 19. Dez 2023, 18:08 Wenn der AG aber die Kündigung ausspricht hat man bezüglich Sperrfrist sowieso kein Thema, oder?

Diese besonderen Zusätze braucht man dann nur wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird?
Korrekt. Außer es ist eine außerordentliche. Dann rufen sie an und kriegst dafür ne Sperre
Gibt es eigentlich die Möglichkeit so eine Art Nebenvereinbarung/Zweitvertrag aufzusetzen in dem mal als Arbeitnehmer die Aufnahme einer KLage auf Wiedereinstellung ausschließt und im Gegenzug der AN die Kündigung ausspricht?
Oder müsste das auf Vertrauensbasis laufen?
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donjon hat geschrieben: 19. Dez 2023, 16:04 Hat einer von euch schon mal Bildungsurlaub für einen Sprachkurs beantragt?

Wie kam das bei euch an?
Eher negativ oder positiv?
Guter Freund war dieses Jahr eine Woche in Madrid zum Sprachkurs. Anbieter über bildungsurlaub.de gefunden. Kam auf Arbeit gut an, er hat aber auch recht viel mit spanischen Kollegen zu tun (Chemiekonzern).

Bei uns habe ich noch nie erlebt dass sowas genutzt wird. Aber hier gilt auch 10:20:70 und man lernt alles wichtige im Job :-)
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donjon
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Beobachter hat geschrieben: 20. Dez 2023, 07:25
donjon hat geschrieben: 19. Dez 2023, 16:04 Hat einer von euch schon mal Bildungsurlaub für einen Sprachkurs beantragt?

Wie kam das bei euch an?
Eher negativ oder positiv?
Guter Freund war dieses Jahr eine Woche in Madrid zum Sprachkurs. Anbieter über bildungsurlaub.de gefunden. Kam auf Arbeit gut an, er hat aber auch recht viel mit spanischen Kollegen zu tun (Chemiekonzern).

Bei uns habe ich noch nie erlebt dass sowas genutzt wird. Aber hier gilt auch 10:20:70 und man lernt alles wichtige im Job :-)
Würde vermutlich auch nach Madrid oder Valencia :)

Was heißt 10:20:70 ?
Telling runners I'm slow because I lift and telling lifters I'm weak because I run... :guenni:

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donjon hat geschrieben: 20. Dez 2023, 07:32 Würde vermutlich auch nach Madrid oder Valencia :)

Was heißt 10:20:70 ?
Soll wohl gut gewesen sein, aber wirklich kein Urlaub und recht intensives lernen. Klar, abends haben die dann immer was gestartet. Aber Tagsüber war wohl nicht Vokabeln lernen in der Hängematte.

Grundlagen von 70-20-10
Das Modell wurde in den 1980er-Jahren von Morgan McCall, Robert W. Eichinger und Michael Lombardo entwickelt: Im Rahmen eines Forschungsprojekts untersuchten die drei Mitarbeitende des US-amerikanischen „Center for Creative Leadership“, wo und wie sich rund 200 Führungskräfte die Kompetenzen für ihren beruflichen Erfolg angeeignet hatten. Die Ergebnisse dieser Studie veröffentlichten die Forscher 1996 in ihrem gemeinsamen Buch „The Career Architect Development Planner“. Demnach erwerben Führungskräfte ihre Kompetenzen

zu 70 Prozent durch die Bewältigung schwieriger Aufgaben und Herausforderungen im Beruf (learning on the job)
zu 20 Prozent durch den Austausch mit Kollegen, Vorgesetzten und Mentoren (learning from other people)
zu 10 Prozent dank klassischer Weiterbildung mithilfe von Büchern oder Seminaren (learning from courses and formal training), in denen sie Wissen aufbauen
Wird bei uns von HR gepredigt. Maßnahmen aus dem 70-iger Bereich können zB sein: Job Rotation, Projektarbeit, Stellenwechsel, Aufgabenerweiterung.
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Das ist eine typische Konzern Sache um Geld zu sparen.
Größter Teil on the job learning (70%), 20% interne Schulungen, 10% externe Schulungen
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Kenne die Kritik, wenn ich reflektiere würde ich aber schon sagen dass das hin kommt.
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Guten Morgen zusammen,

was gibt es zu beachten, wenn man seinem Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung vorschlagen möchte?

Beispiel:
Gesellschafter/Geschäftsführer Z besitzt zwei Unternehmen (A+B)
Arbeitnehmer X ist in Unternehmen A angestellt und bezieht dort sein Gehalt, verrichtet aber genommen Tätigkeiten für Unternehmen A und B.

Macht es aus Arbeitgeber-Sicht Sinn, den Arbeitnehmer auch in Unternehmen B anzustellen, wenn dieser eine Gehaltserhöhung wünscht?
Sprich, die geforderte Erhöhung über Unternehmen B laufen zu lassen, statt auf das bereits bestehende Gehalt von Unternehmen A aufzuschlagen?

Mir geht es dabei um die steuerliche Perspektive, nicht darum, dass die Kosten auf zwei Träger verteilt sind - das ist logisch.

Was gibt es aus Arbeitnehmer-Sicht zu beachten, wenn man seinem Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung vorschlagen möchte?
Alt, aber weise?
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Naja, als Arbeitnehmer bist Du dann beim Zweitjob in Steuerklasse 6. Damit sind die Abzüge sehr hoch, was sich zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder ausgleicht, aber dadurch eben zeitversetzt.

Steuerliche Vorteile durch die Aufteilung auf zwei Jobs sehe ich nicht, es sei denn dass der Zweitjob in den Minijobbereich fällt, wovon ich hier nicht ausgehe.
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Knolle
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Asmodäus hat geschrieben: 20. Dez 2023, 09:01 Guten Morgen zusammen,

was gibt es zu beachten, wenn man seinem Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung vorschlagen möchte?

Beispiel:
Gesellschafter/Geschäftsführer Z besitzt zwei Unternehmen (A+B)
Arbeitnehmer X ist in Unternehmen A angestellt und bezieht dort sein Gehalt, verrichtet aber genommen Tätigkeiten für Unternehmen A und B.

Macht es aus Arbeitgeber-Sicht Sinn, den Arbeitnehmer auch in Unternehmen B anzustellen, wenn dieser eine Gehaltserhöhung wünscht?
Sprich, die geforderte Erhöhung über Unternehmen B laufen zu lassen, statt auf das bereits bestehende Gehalt von Unternehmen A aufzuschlagen?

Mir geht es dabei um die steuerliche Perspektive, nicht darum, dass die Kosten auf zwei Träger verteilt sind - das ist logisch.

Was gibt es aus Arbeitnehmer-Sicht zu beachten, wenn man seinem Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung vorschlagen möchte?
Ich habe das auch 3 Jahre lang so gemacht und wie mein Vorposter geschrieben hat, ist es vor allem ein steuerliches Thema. Der 2. Job landet in Steuerklasse 6 und die Abzüge sind anders, also musst du am Ende des Jahres bei der Steuererklärung mit einer Anpassung rechnen. Bei mir waren glaube ich die Sozialabgaben nicht dabei, also musste ich bei der Steuererklärung immer schön nachzahlen, hatte aber unter dem Jahr mehr netto. Aber ob du jetzt 3k+1k hast oder 4k in nur einer Firma macht keinen Unterschied.
Die BG und andere Institutionen schauen sich solche Konstrukte aber auch gerne mal an und fragen nach. Ist an sich kein Problem, aber man sollte schon in beiden Firmen etwas arbeiten.
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