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Certa hat geschrieben: 15. Dez 2023, 10:52
Harun hat geschrieben: 15. Dez 2023, 10:49
Certa hat geschrieben: 15. Dez 2023, 10:43
Kann ich nachvollziehen, Haft kostet ja auch eine Stange Geld. Das passt irgendwie nicht wirklich mit der Vergehen (Entzug von Geld) zusammen.
Allerdings muss ja auch eine abschreckende Wirkung vorhanden sein, eine Untersagung von Geschäftstätigkeit kann man einfach umgehen, zum Beispiel durch den Umzug ins Ausland
Seit wann das? Oder gilt das nur bei Gruppenvergewaltigungen nicht?
Ich wusste, dass du den Twist bringen wirst
Also laut blacky funktioniert die abschreckende Wirkung ja nicht, als ist die Antwort demzufolge vermutlich nein.
Certa hat geschrieben: 15. Dez 2023, 10:59
BlackStarZ hat geschrieben: 15. Dez 2023, 10:57
Nicht laut mir, laut der wissenschaftlichen Quelle, welche ich genutzt habe.
Wir sperren die Leute bei Vergewaltigungen ja nicht zur Abschreckung ein ,insofern vergleichst du einfach Äpfel mit Birnen.
Das habe ich auch nicht behauptet, insofern bist du der Birnen - User (nicht auf deine Körperform bezogen).
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Du bist halt einfach nicht in der Lage gewesen nachzuvollziehen was ich gesagt habe
Du sagst - Einsperren bei Steuervergehen wegen abschreckender Wirkung
Ich sage - Keine abschreckende Wirkung nachweisbar
Du sagst - Hey, bei Gruppenvergewaltigungen gilt das Abschreckungsargument sowieso nicht, siehe Blackys Aussage "sowieso keine abschreckende Wirkung"
Da bringst du mich einfach Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.
Nochmal zu nachlesen:
Vergewaltiger werden nicht eingesperrt um weitere Vergewaltiger davon abzuhalten eine Tat zu begehen. Es geht darum Gerechtigkeit im Sinne der Justiz herzustellen und bestenfalls die Gesellschaft vor solchen Menschen zu schützen.
Steuerbetrüger werden auch nicht davon abgehalten Ihre Taten zu begehen, weil ein anderer eingesperrt wurde. Das kannste knicken. Im Gegensatz dazu stellen diese Menschen aber keine direkte Gefahr für andere Menschen dar und viel wichtiger - Der entstandene Schaden ist "reparierbar" "ersetzbar" . Insofern sind wir da glaube ich im Konsens, dass Gefängnisstrafen da nicht viel Sinn machen. So lange die Person zahlen kann was geschuldet wird + Strafe , wäre ich mit gewissen Sanktionen wie dauerhaft gesperrt für Geschäfte ähnlicher Art einverstanden. Ich würde denjenigen aber erst aus der U-Haft entlassen, wenn alles gezahlt wurde. Sofern die Person Zahlungsunfähig ist, also sich bereichert hat und den Schaden nicht wieder gut machen kann, können wir über eine Gefängnisstrafe nachdenken.
[smention u=59]Eric[/smention]
Ich hoffe das passt für dich, war ja konstruktiv.