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Die Regelsätze müssten stimmen. Was da nicht eingerechnet wird, sind beispielsweise beim arbeitenden Ehemann rechts so Sachen wie Klassenfahrten und Schulessen bei 2 Kindern. Die zahlt der Staat links voll, rechts muss er es alleine finanziell tragen.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
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finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
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Kompletter Bullshit.chiki hat geschrieben: 11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
Da wird ein Alleinverdiener mit 39,6k einem Doppel-Hartzer Paar gegenübergestellt.
Eine Wohnung für eine 4-köpfige Familie in Ballungszentren wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt wird wohl auch deutlich mehr als 1000€ warm kosten. Meine Freundin und ich haben in Berlin ja schon 1,5k warm gezahlt für 84qm 3-Raum. Viel Spaß dabei eine Wohnung für 1k € warm zu finden, absolut unmöglich.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
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100%, es ist leider nicht mehr jedem bekannt das vor dem zweiten weltkrieg antisemitismus gerade unter (jungen) akademikern "woke" war und dort der startschuss stattfandShivus hat geschrieben: 11. Dez 2023, 13:43 80 Jahre später sollte man sich als Israeli/Jude in bestimmten Gegenden in Deutschland (vor allem in der Bundeshauptstadt) eher bedeckt halten - anscheinend auch an den Universitäten. Die Geschichte wiederholt sich. Diesmal aus (und aufgrund) der anderen Seite. Echt erschreckend
Richtig. Sinniger wäre es die Halbtagsstelle der Frau und zwei mal Kitagebühren sowie doppelte Mobilitätskosten zu berücksichtigen. Wir hatten das Thema hier schon öfters. Für 500€ mehr im Monat wird der Weg zum Amt immer kürzer.chiki hat geschrieben: 11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
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Sehr guter Punkt, danke für den Input.chiki hat geschrieben: 11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
Die Berechnungen stimmen soweit.Knolle hat geschrieben: 11. Dez 2023, 16:15 [bbvideo]https://www.instagram.com/p/C0tWBLyI2Ut ... MzYTE3ZQ==[/bbvideo]
Kann jemand bestätigen, dass das so stimmt mit den Sätzen?
Hinzu können beim Bürgergeldempfänger (u.a.) noch kommen:
- halbjährliche Schulpauschale(n)
- Leistungen aus dem Bildungs-Teilhabepakt (Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Tagesausflüge, Nachhilfe etc.)
Sofortzuschlag i.H.v 20,00 je Kind und Monat
- Ggf. Mehrbedarf wie Warmwasser, Alleinerziehende..)
- Weitere, anrechenfreie Leistungen anderer Träger (z.B. Familiengeld in Bayern, 300 € mtl.)
- Erwerbseinkommen der Kinder wären bis 520,00 € komplett anrechnungsfrei
- Auf übriges Erwerbseinkommen gibt es (erhöhte) Freibeträge
- rechtlich wirksame Mieterhöhungen werden in der Regel übernommen
- Betriebs- und Heizkostenabschläge werden aktuell in der Regel in voller Höhe übernommen
- Betriebs- und Heizkoszenabrechmungsnachzahlungen werden in der Regel in voller Höhe übernommen
Es gibt noch mehr, ich muss jetzt aber los.
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Hier sind keine Kita Gebühren und bei älteren Kindern kann die Frau auch voll arbeitenmello hat geschrieben: 11. Dez 2023, 17:07Richtig. Sinniger wäre es die Halbtagsstelle der Frau und zwei mal Kitagebühren sowie doppelte Mobilitätskosten zu berücksichtigen. Wir hatten das Thema hier schon öfters. Für 500€ mehr im Monat wird der Weg zum Amt immer kürzer.chiki hat geschrieben: 11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
Relativ viel davon muss aber wieder zurückgezahlt werden, wenn mindestens ein Elternteil in Arbeit steht. Da kann man dann also die nachfolgenden Monate nur noch sparsamer von dem eh schon zu knappen Geld leben, während Bürgergeldempfänger sich darüber überhaupt keine Gedanken machen müssen.chiki hat geschrieben: 11. Dez 2023, 17:23 Kannst als normal arbeitender doch auch Leistungen beanspruchen wenns nachweislich eng ist
Ich kenne keinen Bürgergeldempfänger, der beim Heizen spart. Wohingegen man bei arbeitenden Menschen im Niedriglohnsektor relativ häufig hört, dass sie eher sparsam heizen, weil sie die Kosten sonst erdrücken.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
Es ist halt aber auch ein Gerücht, dass für Leistungsempfänger alle Heizkosten übernommen werden.H_B hat geschrieben: 11. Dez 2023, 17:33Relativ viel davon muss aber wieder zurückgezahlt werden, wenn mindestens ein Elternteil in Arbeit steht. Da kann man dann also die nachfolgenden Monate nur noch sparsamer von dem eh schon zu knappen Geld leben, während Bürgergeldempfänger sich darüber überhaupt keine Gedanken machen müssen.chiki hat geschrieben: 11. Dez 2023, 17:23 Kannst als normal arbeitender doch auch Leistungen beanspruchen wenns nachweislich eng ist
Ich kenne keinen Bürgergeldempfänger, der beim Heizen spart. Wohingegen man bei arbeitenden Menschen im Niedriglohnsektor relativ häufig hört, dass sie eher sparsam heizen, weil sie die Kosten sonst erdrücken.
Stört dich das eigentlich erst seit es Bürgergeld heißt? Vom Grundsatz her ist das ja nichts neues und gab es so in dieser Form auch schon die letzte Dekade beim ALG 2
Es werden nicht Heizkosten in jeglicher Höhe übernommen, diese müssen angemessen sein. Die Vorstellung von Bürgergeldempfänger, der beim offenen Fenster die Heizungen volle Pulle aufdreht ist zwar eine tolle Fantasie, dürfte aber in der Praxis nicht wirklich zutreffend sein
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