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"BERLINER UNIVERSITÄTEN:
Jusos beklagen Antisemitismus auf Campus
Die FU Berlin beobachtet rassistische und antisemitische „verbale Reaktionen“. Im Studentenparlament scheitert, wie auch an der Humboldt-Universität, ein Antrag von Jusos und Grünen für Solidarität mit Israel.
Neunzig Jahre nach Machtübernahme der Nationalsozialisten hat ein Antrag mit dem Titel „Historische Verantwortung ernstnehmen! - jüdisches Leben an Hochschulen schützen“ keine Mehrheit im Studentenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) gefunden. Eingebracht wurde die Resolution von den Jusos. Auch an der Freien Universität (FU) engagierte sich die SPD-nahe Studentenorganisation für jüdisches Leben.
Nach Juso-Angaben wurde der Antrag dort gemeinsam mit Campusgrün, dem Studierendenverband von Bündnis 90/Die Grünen, gestellt. Unterstützt wurde der Antrag unter anderem auch vom RCDS. Als Begründung heißt es im Papier: „Wir halten es für eine Selbstverständlichkeit, bei einem brutalen, terroristischen Überfall den Opfern und nicht den Täter*innen zur Seite zu stehen.“ Trotzdem: Der Antrag an der FU scheiterte genauso wie jener an der HU. Gruppen aus dem postkolonialen und trotzkistischen Kontext stimmten nach Recherchen der F.A.Z. dagegen. In den Studentenparlamenten, die mit einer extrem geringen Wahlbeteiligung (an beiden Universitäten zuletzt weniger als 5 Prozent) kaum Repräsentativität beanspruchen können, sind ultralinke Gruppen dominant.
Im abgelehnten Papier der Jusos an der Humboldt-Universität hieß es unter anderem: „Oft genug sind wir im universitären Kontext mit antisemitischen Positionen konfrontiert und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse sehen wir uns in der Pflicht, den Schutz jüdischen Lebens und Solidarität mit den jüdischen Studierenden erneut deutlich einzufordern.“
Antisemitische verbale Reaktionen
Anfrage bei der Pressestelle der FU: Dort berichtet man von einem derzeit starken Diskussionsbedürfnis, „das leider in manchen Fällen auch zu rassistischen und antisemitischen verbalen Reaktionen führt“. Diese Reaktionen widersprächen der Haltung der FU. „Die Hochschule distanziert sich von diskriminierenden Aktionen und Personen, die diese vornehmen. Sofern uns strafrechtlich relevante Handlungen bekannt werden, kommen diese zur Anzeige.“ Die FU hat vor Kurzem einen Beauftragten gegen Antisemitismus eingesetzt. Das AStA der FU erklärte, man sei „solidarisch mit palästinensischen, israelischen, jüdischen und allen anderen Betroffenen und stehen allen gleichermaßen als Anlaufstelle offen.“
Es gibt aber auch andere Ansichten. Die Jusos beklagen, dass an Berliner Universitäten aktuell ein antisemitisches Dokument unter dem Titel „Rückforderung der akademischen Freiheit“ verbreitet werde. Ein Student berichtet, zuletzt sei das Klima am FU-Campus angespannter geworden. Bei einer Demonstration an der FU sollte vermeintlich auf das Leid in Gaza aufmerksam gemacht werden, nach Bericht des Studenten sei aber „am Ende nur gegen Jüdinnen und Juden gehetzt worden“. Die FU-Leitung kann das nicht bestätigen.
Sie betont, dass sie nicht Veranstalterin der Demonstration war; sie habe diese nicht genehmigt und dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung sei bei der Polizei als Demonstration im öffentlichen Raum angemeldet und von den Organisatoren durchgeführt worden; die Polizei habe die Veranstaltung begleitet. „Nach unserem Kenntnisstand gab es keine strafrechtlich relevanten Vorfälle und keine Gefahrensituation, sodass die Polizei nach unserem Wissen nicht eingegriffen hat.“
Nach F.A.Z.-Erkenntnissen wurde an der FU zuletzt die Gruppierung „Klasse gegen Klasse” präsenter. Diese beklagt einen „expansiven Apartheidstaat Israel”. Der AStA der Technischen Universität (TU) warnt auf seiner Website schon vor dem Antisemitismus der Gruppe.
Die FU erklärt auf Anfrage, „Klasse gegen Klasse“ sei nach ihrem Kenntnisstand eine bundesweit agierende Gruppe. Eine Liste gleichen Namens zähle zu den aktuell 22 Listen im Studierendenparlament der Universität, einer rechtsfähigen Teilkörperschaft der Hochschule. „Das Studierendenparlament agiert autonom. Zu den 22 Listen äußert sich die FU nicht.“
„Mittelweg“-Anträge beschlossen
Von keiner dieser Hochschulgruppe wird, soweit ersichtlich, das Leid der Menschen in Gaza bestritten. Anders als „Klasse gegen Klasse“ nehmen die Jusos dies aber nicht zum Anlass, gegen den Staat Israel zu hetzen. Sie erkennen die Umstände an, wie sie sind: Hätte die islamistische, terroristische Hamas nicht den Weg der Gewalt gewählt, müsste Israel sich nicht militärisch verteidigen. In Sitzungen der Studierendenparlamente von HU und FU sei es, so wurde der F.A.Z. von einem weiteren Studenten berichtet, zu antizionistischen und antisemitischen Aussagen gekommen. Mit mehreren Dutzend Teilnehmern, an der FU allesamt und an der HU teilweise mit Palästinensertuch bekleidet, wurden Antragsteller und Mitglieder anderer Listen verbal bedrängt und als Rassisten beschimpft. Die Studentenparlamente wurden von der F.A.Z. zu den Sitzungen angefragt, äußerten sich aber nicht.
Am Ende wurden in beiden Gremien weder die Anträge der Jusos oder Jusos/Grüne noch jene von „Klasse gegen Klasse“ oder ähnlichen Gruppen beschlossen, sondern Anträge, die weithin als „Mittelweg“ gelten. Darin heißt es unter anderem: „Sowohl israelische als auch palästinensische, jüdische, muslimische und alle anderen betroffenen Studierenden, die wegen der aktuellen Situation im Alltag Angst haben, sollten sich in der Universität sicher fühlen können. Unterstützung darf nicht selektiv sein.“
Für die Jusos reichen diese Beschlüsse nicht aus. Sie hätten sich ein stärkeres Signal gegen Antisemitismus gewünscht."
Tfw beim studentischen Klassenkampf so weit nach ultralinks abdriften das man sich im Hass gegen Juden und Israel kaum noch von nem rechtsextremen Antisemiten unterscheidet..
Läuft halt an mit dem "guten Kampf" an deutschen Unis
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"BERLINER UNIVERSITÄTEN:
Jusos beklagen Antisemitismus auf Campus
Die FU Berlin beobachtet rassistische und antisemitische „verbale Reaktionen“. Im Studentenparlament scheitert, wie auch an der Humboldt-Universität, ein Antrag von Jusos und Grünen für Solidarität mit Israel.
Neunzig Jahre nach Machtübernahme der Nationalsozialisten hat ein Antrag mit dem Titel „Historische Verantwortung ernstnehmen! - jüdisches Leben an Hochschulen schützen“ keine Mehrheit im Studentenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) gefunden. Eingebracht wurde die Resolution von den Jusos. Auch an der Freien Universität (FU) engagierte sich die SPD-nahe Studentenorganisation für jüdisches Leben.
Nach Juso-Angaben wurde der Antrag dort gemeinsam mit Campusgrün, dem Studierendenverband von Bündnis 90/Die Grünen, gestellt. Unterstützt wurde der Antrag unter anderem auch vom RCDS. Als Begründung heißt es im Papier: „Wir halten es für eine Selbstverständlichkeit, bei einem brutalen, terroristischen Überfall den Opfern und nicht den Täter*innen zur Seite zu stehen.“ Trotzdem: Der Antrag an der FU scheiterte genauso wie jener an der HU. Gruppen aus dem postkolonialen und trotzkistischen Kontext stimmten nach Recherchen der F.A.Z. dagegen. In den Studentenparlamenten, die mit einer extrem geringen Wahlbeteiligung (an beiden Universitäten zuletzt weniger als 5 Prozent) kaum Repräsentativität beanspruchen können, sind ultralinke Gruppen dominant.
Im abgelehnten Papier der Jusos an der Humboldt-Universität hieß es unter anderem: „Oft genug sind wir im universitären Kontext mit antisemitischen Positionen konfrontiert und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse sehen wir uns in der Pflicht, den Schutz jüdischen Lebens und Solidarität mit den jüdischen Studierenden erneut deutlich einzufordern.“
Antisemitische verbale Reaktionen
Anfrage bei der Pressestelle der FU: Dort berichtet man von einem derzeit starken Diskussionsbedürfnis, „das leider in manchen Fällen auch zu rassistischen und antisemitischen verbalen Reaktionen führt“. Diese Reaktionen widersprächen der Haltung der FU. „Die Hochschule distanziert sich von diskriminierenden Aktionen und Personen, die diese vornehmen. Sofern uns strafrechtlich relevante Handlungen bekannt werden, kommen diese zur Anzeige.“ Die FU hat vor Kurzem einen Beauftragten gegen Antisemitismus eingesetzt. Das AStA der FU erklärte, man sei „solidarisch mit palästinensischen, israelischen, jüdischen und allen anderen Betroffenen und stehen allen gleichermaßen als Anlaufstelle offen.“
Es gibt aber auch andere Ansichten. Die Jusos beklagen, dass an Berliner Universitäten aktuell ein antisemitisches Dokument unter dem Titel „Rückforderung der akademischen Freiheit“ verbreitet werde. Ein Student berichtet, zuletzt sei das Klima am FU-Campus angespannter geworden. Bei einer Demonstration an der FU sollte vermeintlich auf das Leid in Gaza aufmerksam gemacht werden, nach Bericht des Studenten sei aber „am Ende nur gegen Jüdinnen und Juden gehetzt worden“. Die FU-Leitung kann das nicht bestätigen.
Sie betont, dass sie nicht Veranstalterin der Demonstration war; sie habe diese nicht genehmigt und dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung sei bei der Polizei als Demonstration im öffentlichen Raum angemeldet und von den Organisatoren durchgeführt worden; die Polizei habe die Veranstaltung begleitet. „Nach unserem Kenntnisstand gab es keine strafrechtlich relevanten Vorfälle und keine Gefahrensituation, sodass die Polizei nach unserem Wissen nicht eingegriffen hat.“
Nach F.A.Z.-Erkenntnissen wurde an der FU zuletzt die Gruppierung „Klasse gegen Klasse” präsenter. Diese beklagt einen „expansiven Apartheidstaat Israel”. Der AStA der Technischen Universität (TU) warnt auf seiner Website schon vor dem Antisemitismus der Gruppe.
Die FU erklärt auf Anfrage, „Klasse gegen Klasse“ sei nach ihrem Kenntnisstand eine bundesweit agierende Gruppe. Eine Liste gleichen Namens zähle zu den aktuell 22 Listen im Studierendenparlament der Universität, einer rechtsfähigen Teilkörperschaft der Hochschule. „Das Studierendenparlament agiert autonom. Zu den 22 Listen äußert sich die FU nicht.“
„Mittelweg“-Anträge beschlossen
Von keiner dieser Hochschulgruppe wird, soweit ersichtlich, das Leid der Menschen in Gaza bestritten. Anders als „Klasse gegen Klasse“ nehmen die Jusos dies aber nicht zum Anlass, gegen den Staat Israel zu hetzen. Sie erkennen die Umstände an, wie sie sind: Hätte die islamistische, terroristische Hamas nicht den Weg der Gewalt gewählt, müsste Israel sich nicht militärisch verteidigen. In Sitzungen der Studierendenparlamente von HU und FU sei es, so wurde der F.A.Z. von einem weiteren Studenten berichtet, zu antizionistischen und antisemitischen Aussagen gekommen. Mit mehreren Dutzend Teilnehmern, an der FU allesamt und an der HU teilweise mit Palästinensertuch bekleidet, wurden Antragsteller und Mitglieder anderer Listen verbal bedrängt und als Rassisten beschimpft. Die Studentenparlamente wurden von der F.A.Z. zu den Sitzungen angefragt, äußerten sich aber nicht.
Am Ende wurden in beiden Gremien weder die Anträge der Jusos oder Jusos/Grüne noch jene von „Klasse gegen Klasse“ oder ähnlichen Gruppen beschlossen, sondern Anträge, die weithin als „Mittelweg“ gelten. Darin heißt es unter anderem: „Sowohl israelische als auch palästinensische, jüdische, muslimische und alle anderen betroffenen Studierenden, die wegen der aktuellen Situation im Alltag Angst haben, sollten sich in der Universität sicher fühlen können. Unterstützung darf nicht selektiv sein.“
Für die Jusos reichen diese Beschlüsse nicht aus. Sie hätten sich ein stärkeres Signal gegen Antisemitismus gewünscht."
Tfw beim studentischen Klassenkampf so weit nach ultralinks abdriften das man sich im Hass gegen Juden und Israel kaum noch von nem rechtsextremen Antisemiten unterscheidet..
Läuft halt an mit dem "guten Kampf" an deutschen Unis

80 Jahre später sollte man sich als Israeli/Jude in bestimmten Gegenden in Deutschland (vor allem in der Bundeshauptstadt) eher bedeckt halten - anscheinend auch an den Universitäten. Die Geschichte wiederholt sich. Diesmal aus (und aufgrund) der anderen Seite. Echt erschreckend
- Jck
- Prager Wurst
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[spoil]
Sondervermoegen fuer die Bundeswehr, Sondervermoegen fuer die Sanierung der Bahn, Sondervermoegen fuer die "Energiewende" usw..
Die Gans die goldene Eier legt lebt definitiv im Bundestag, tippe auf Ricarda Lang.
[/spoil]Skagerath hat geschrieben: 11. Dez 2023, 08:34 [bbvideo]https://www.youtube.com/watch?v=AxzcaXbZSjk[/bbvideo]
tfw
"Sondervermögen"
"Umverteilung"
Sondervermoegen fuer die Bundeswehr, Sondervermoegen fuer die Sanierung der Bahn, Sondervermoegen fuer die "Energiewende" usw..
Die Gans die goldene Eier legt lebt definitiv im Bundestag, tippe auf Ricarda Lang.

- Karl_Lagerfeld
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Wenn die CDU sich weiterhin weigert mit der AFD eine Koalition einzugehen dann kannst du von Pfeifen im Walde ausgehen.Prinzessin Horst hat geschrieben: 11. Dez 2023, 13:45 Grundsatzprogramm CDU
Pfeifen im Walde oder ernstzunehmende Absichtserklärung ?
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Über Monate wurde das [4-jährige] Kind unter anderem mit einem Fleischklopfer und einem Gürtel geschlagen und immer wieder unbekleidet über Nacht in eine Abstellkammer gesperrt. Fabian und seine zwei Jahre ältere Schwester wurden auch mit Entzug von Essen und Trinken gequält und durften nicht zur Toilette gehen. Sie mussten stundenlang mit erhobenen Armen auf dem harten Boden knien, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung beschrieb.
Fabian war am 12. oder 13. Januar gestorben, nachdem der 34-Jährige ihm mit dem Fleischklopfer zahlreiche Verletzungen zugefügt hatte. Schon zuvor war der völlig abgemagerte Junge nach Beobachtungen von Zeugen so geschwächt, dass er getragen werden musste.
Das Paar habe den Plan gefasst, dem Jungen und seiner zwei Jahre älteren Schwester schwere Leiden zuzufügen und sich dabei gegenseitig kontrolliert und sogar angestachelt, hieß es von der Anklagevertretung. Der 34-Jährige sah demnach in dem Jungen »einen Konkurrenten, der ihn in seiner täglichen Lebensgestaltung störte und in seiner Liebesbeziehung«. Die Mutter habe ihre Liebesbeziehung fortsetzen wollen, was auf Dauer mit Fabian unmöglich gewesen wäre.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 1641a42373Das lebensgefährlich verletzte Kind sei »zum Sterben« in das Zimmer seiner Schwester gelegt worden, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hatten eine Vielzahl der Vorwürfe eingeräumt – auch weil Chatverläufe und versendete Fotos des Jungen Absprachen über Gewaltexzesse belegten.
Mir wird schlecht. Wird definitiv kein netter Gefängnisaufenthalt.
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Einer der Fälle wo eine Todesstrafe zu 100% gerechtfertigt wäre meiner Meinung nach.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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[spoil]
Ich hoffe die beiden werden jeden Tag in den A*h ge*t mit einem Baseballschlaeger und gehen durch die gleiche Hoelle bis ans Ende ihrer Tage.
Sorry 4 off topic aber das ist unertraeglich so etwas. Ekelhaft.
[/spoil]mello hat geschrieben: 11. Dez 2023, 13:52Über Monate wurde das [4-jährige] Kind unter anderem mit einem Fleischklopfer und einem Gürtel geschlagen und immer wieder unbekleidet über Nacht in eine Abstellkammer gesperrt. Fabian und seine zwei Jahre ältere Schwester wurden auch mit Entzug von Essen und Trinken gequält und durften nicht zur Toilette gehen. Sie mussten stundenlang mit erhobenen Armen auf dem harten Boden knien, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung beschrieb.Fabian war am 12. oder 13. Januar gestorben, nachdem der 34-Jährige ihm mit dem Fleischklopfer zahlreiche Verletzungen zugefügt hatte. Schon zuvor war der völlig abgemagerte Junge nach Beobachtungen von Zeugen so geschwächt, dass er getragen werden musste.Das Paar habe den Plan gefasst, dem Jungen und seiner zwei Jahre älteren Schwester schwere Leiden zuzufügen und sich dabei gegenseitig kontrolliert und sogar angestachelt, hieß es von der Anklagevertretung. Der 34-Jährige sah demnach in dem Jungen »einen Konkurrenten, der ihn in seiner täglichen Lebensgestaltung störte und in seiner Liebesbeziehung«. Die Mutter habe ihre Liebesbeziehung fortsetzen wollen, was auf Dauer mit Fabian unmöglich gewesen wäre.https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 1641a42373Das lebensgefährlich verletzte Kind sei »zum Sterben« in das Zimmer seiner Schwester gelegt worden, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hatten eine Vielzahl der Vorwürfe eingeräumt – auch weil Chatverläufe und versendete Fotos des Jungen Absprachen über Gewaltexzesse belegten.
Mir wird schlecht. Wird definitiv kein netter Gefängnisaufenthalt.
Ich hoffe die beiden werden jeden Tag in den A*h ge*t mit einem Baseballschlaeger und gehen durch die gleiche Hoelle bis ans Ende ihrer Tage.
Sorry 4 off topic aber das ist unertraeglich so etwas. Ekelhaft.
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Stimme dir da 100% zu.Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 11. Dez 2023, 13:55 Einer der Fälle wo eine Todesstrafe zu 100% gerechtfertigt wäre meiner Meinung nach.
Ich konnte es kaum fassen als ich das gelesen habe.
+1Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 11. Dez 2023, 13:55 Einer der Fälle wo eine Todesstrafe zu 100% gerechtfertigt wäre meiner Meinung nach.
Sollte man jemand für den Vollzug suchen, melde ich mich freiwillig.
Würde nachts trotzdem schlafen wie ein Baby.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 04fbdb7fea
"Zehn Polizeibedienstete aus Sachsen-Anhalt entlassen
Sie posteten gewaltverherrlichende und antisemitische Inhalte im Klassenchat: Dafür sind mehrere Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt entlassen worden. Andere arbeiten allerdings weiter bei der Polizei.
Ein Chat von Polizeischülern aus Sachsen-Anhalt sorgte Anfang 2023 für Empörung: Im Februar hatten sie nationalsozialistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt. Zehn der Beteiligten sind nun nicht mehr für die Landespolizei tätig. Zwei Mitglieder der Chatgruppe seien nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden, in acht weiteren Fällen seien Entlassungsbescheide ergangen, wie das Innenministerium auf Nachfrage der dpa mitteilte.
Eine Entlassung ist demnach bestandskräftig. In fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht, in zwei Fällen wurden Widersprüche angekündigt, wie es weiter hieß. In drei Fällen liegen laut Ministerium verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor – ein Verfahren, mit dem der Kläger den einstweiligen Schutz seiner Rechte erwirken möchte. Nach Überzeugung des Gerichts seien die ausgesprochenen Entlassungen jedoch rechtmäßig.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an besagtem Klassenchat beteiligt gewesen. Die Hälfte soll aktiv gepostet haben.
»Dieses Verhalten und insbesondere die Inhalte des Chats, die mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren sind, werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert«, so Zieschang damals. »Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild.«
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden – mit einer Summe von rund 5000 Nachrichten. Rund 80 sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.
Anfangsverdacht der Volksverhetzung nicht bestätigt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es. Einige Inhalte der Chats seien zwar moralisch auf tiefster Stufe und verachtenswert, die Nachrichten seien allerdings ausschließlich innerhalb der Chatgruppe geteilt worden und sie störten auch nicht den öffentlichen Frieden.
Nun geht es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder angesichts ihrer Posts für die Arbeit als Polizisten geeignet seien. Deutliche Aussagen trifft das Verwaltungsgericht in zwei inzwischen rechtskräftigen Beschlüssen aus dem Oktober, die der dpa vorliegen.
Demnach wird einem Antragsteller, der sich gegen die Entlassung wehrt, vorgeworfen: »Unter der Telefonnummer des Antragstellers wurde in dem Chatverlauf am 06. Februar 2020 um 09.55 Uhr das Foto einer nackten Frau, die keine Arme und Beine hat, veröffentlicht. Das Bild trägt die Aufschrift ›Bumsklumpen‹«.
Das Verwaltungsgericht sieht in der aktiven Teilnahme an dem Chat mit dem »äußerst geschmacklosen und zynischen« Beitrag die Grundlage für begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamter auf Lebenszeit.
Nationalsozialistisch, menschenverachtend, pornografisch
Auch in einem anderen Fall sah das Verwaltungsgericht die Entlassungsentscheidung als voraussichtlich rechtmäßig an. In dem Fall habe der Chatteilnehmer elf Beiträge eingestellt, die eine nationalsozialistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende und pornografische Haltung zum Ausdruck gebracht hätten. 88 Posts, die die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen, habe er toleriert. Auch hier sieht das Verwaltungsgericht die fehlende charakterliche Eignung bestätigt.
Den aktuellen Angaben des Ministeriums zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden. Es habe sich um passive Mitglieder gehandelt, die zwischenzeitlich aus der Gruppe ausgetreten seien.
Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Verwendung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
"Zehn Polizeibedienstete aus Sachsen-Anhalt entlassen
Sie posteten gewaltverherrlichende und antisemitische Inhalte im Klassenchat: Dafür sind mehrere Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt entlassen worden. Andere arbeiten allerdings weiter bei der Polizei.
Ein Chat von Polizeischülern aus Sachsen-Anhalt sorgte Anfang 2023 für Empörung: Im Februar hatten sie nationalsozialistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt. Zehn der Beteiligten sind nun nicht mehr für die Landespolizei tätig. Zwei Mitglieder der Chatgruppe seien nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden, in acht weiteren Fällen seien Entlassungsbescheide ergangen, wie das Innenministerium auf Nachfrage der dpa mitteilte.
Eine Entlassung ist demnach bestandskräftig. In fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht, in zwei Fällen wurden Widersprüche angekündigt, wie es weiter hieß. In drei Fällen liegen laut Ministerium verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor – ein Verfahren, mit dem der Kläger den einstweiligen Schutz seiner Rechte erwirken möchte. Nach Überzeugung des Gerichts seien die ausgesprochenen Entlassungen jedoch rechtmäßig.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an besagtem Klassenchat beteiligt gewesen. Die Hälfte soll aktiv gepostet haben.
»Dieses Verhalten und insbesondere die Inhalte des Chats, die mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren sind, werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert«, so Zieschang damals. »Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild.«
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden – mit einer Summe von rund 5000 Nachrichten. Rund 80 sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.
Anfangsverdacht der Volksverhetzung nicht bestätigt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es. Einige Inhalte der Chats seien zwar moralisch auf tiefster Stufe und verachtenswert, die Nachrichten seien allerdings ausschließlich innerhalb der Chatgruppe geteilt worden und sie störten auch nicht den öffentlichen Frieden.
Nun geht es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder angesichts ihrer Posts für die Arbeit als Polizisten geeignet seien. Deutliche Aussagen trifft das Verwaltungsgericht in zwei inzwischen rechtskräftigen Beschlüssen aus dem Oktober, die der dpa vorliegen.
Demnach wird einem Antragsteller, der sich gegen die Entlassung wehrt, vorgeworfen: »Unter der Telefonnummer des Antragstellers wurde in dem Chatverlauf am 06. Februar 2020 um 09.55 Uhr das Foto einer nackten Frau, die keine Arme und Beine hat, veröffentlicht. Das Bild trägt die Aufschrift ›Bumsklumpen‹«.
Das Verwaltungsgericht sieht in der aktiven Teilnahme an dem Chat mit dem »äußerst geschmacklosen und zynischen« Beitrag die Grundlage für begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamter auf Lebenszeit.
Nationalsozialistisch, menschenverachtend, pornografisch
Auch in einem anderen Fall sah das Verwaltungsgericht die Entlassungsentscheidung als voraussichtlich rechtmäßig an. In dem Fall habe der Chatteilnehmer elf Beiträge eingestellt, die eine nationalsozialistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende und pornografische Haltung zum Ausdruck gebracht hätten. 88 Posts, die die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen, habe er toleriert. Auch hier sieht das Verwaltungsgericht die fehlende charakterliche Eignung bestätigt.
Den aktuellen Angaben des Ministeriums zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden. Es habe sich um passive Mitglieder gehandelt, die zwischenzeitlich aus der Gruppe ausgetreten seien.
Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Verwendung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
- Knolle
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Kann jemand bestätigen, dass das so stimmt mit den Sätzen?
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