Mal ein reales Beispiel:
Guter Freund von mir der Vater ist nach Krankheit verstorben.
Seitdem (~8 Jahre) bezieht seine Mutter Witwenrente. Die war auch dringend notwendig, da drei Kinder da waren (eins davon erst 10 Jahre alt) und ein Haus, das abbezahlt werden wollte.
Mittlerweile sind alle Kinder erwachsen, seine Mutter könnte und wollte sogar wieder arbeiten gehen. Problem dabei ist, wenn sie zu viel verdient, bekommt sie weniger Witwenrente.
Führt halt dazu, dass sie nicht so viel arbeitet wie sie kann und will, weil es sich einfach nicht lohnt.
Mit dieser Regelung hält man halt auch Menschen vom Arbeitsleben fern. Klar kann man die Witwenrente streichen und zwingt die Leute ins Arbeitsleben, es ginge aber eben auch anders.
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... muo6Y5NeCR
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Sie bekommen aber nicht automatisch die halben Punkte. Das oben erwähnte ist nichts anderes als eine Umverteilung.GoldenInside hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:06 https://www.deutsche-rentenversicherung ... nsplitting.Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen. Die Partnerin oder der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin oder seinen Partner ab. Danach sind die während der Ehe oder der Partnerschaft erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche gleich hoch. Diese partnerschaftliche Teilung heißt Rentensplitting.![]()
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Und weil diese Logik offenbar keine vollständige gerechte Verteilung darstellt, haben kluge Köpfe das System so angepasst, dass es sinnvoll ist.Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:06
In der Logik der Umlage finanzierten Rentenversicherung ist es ein Leistungsloses Einkommen. Aus gesellschaftlicher Sicht nicht. Das ist der Unterschied.
Kein Unterschied, sondern Notwendigkeit.
Auf jeden Fall, das führt halt nur dazu, dass entweder die Beiträge Ansteigen oder das Rentenniveau stagniertBlackStarZ hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:10Und weil diese Logik offenbar keine vollständige gerechte Verteilung darstellt, haben kluge Köpfe das System so angepasst, dass es sinnvoll ist.Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:06
In der Logik der Umlage finanzierten Rentenversicherung ist es ein Leistungsloses Einkommen. Aus gesellschaftlicher Sicht nicht. Das ist der Unterschied.
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Erst mal das Elterngeld reduzieren, dann Witwenrente und dann am besten das Kindergeld. Genau der richtige Weg wenn wir eh schon zu wenig Nachwuchs haben.
Aber Abgeordnete sollen natürlich weiterhin nach vier Jahren Rentenansprüche haben?Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:11Auf jeden Fall, das führt halt nur dazu, dass entweder die Beiträge Ansteigen oder das Rentenniveau stagniertBlackStarZ hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:10Und weil diese Logik offenbar keine vollständige gerechte Verteilung darstellt, haben kluge Köpfe das System so angepasst, dass es sinnvoll ist.Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:06
In der Logik der Umlage finanzierten Rentenversicherung ist es ein Leistungsloses Einkommen. Aus gesellschaftlicher Sicht nicht. Das ist der Unterschied.
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Hauptsache den aktuellen Rentner geht es gutMasthuhn hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:12 Erst mal das Elterngeld reduzieren, dann Witwenrente und dann am besten das Kindergeld. Genau der richtige Weg wenn wir eh schon zu wenig Nachwuchs haben.

Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschädigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zum Höchstsatz von 65 Prozent (§ 20 AbgG), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird.Eric hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:12Aber Abgeordnete sollen natürlich weiterhin nach vier Jahren Rentenansprüche haben?Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:11Auf jeden Fall, das führt halt nur dazu, dass entweder die Beiträge Ansteigen oder das Rentenniveau stagniertBlackStarZ hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:10
Und weil diese Logik offenbar keine vollständige gerechte Verteilung darstellt, haben kluge Köpfe das System so angepasst, dass es sinnvoll ist.
Kein Unterschied, sondern Notwendigkeit.
Ich verstehe den Vergleich ehrlich gesagt nicht, da ein Abgeordneter in dieser Zeit ein öffentliches Amt inne hat.
Ist dem so?GoldenInside hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:15Hauptsache den aktuellen Rentner geht es gutMasthuhn hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:12 Erst mal das Elterngeld reduzieren, dann Witwenrente und dann am besten das Kindergeld. Genau der richtige Weg wenn wir eh schon zu wenig Nachwuchs haben.![]()
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Nicht allen, aber in Summe schon.
Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:15Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschädigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zum Höchstsatz von 65 Prozent (§ 20 AbgG), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird.
Ich verstehe den Vergleich ehrlich gesagt nicht, da ein Abgeordneter in dieser Zeit ein öffentliches Amt inne hat.
Und nur zum Vergleich: beim Durchschnitt sind es 34€ pro Jahr.
Wer vier Jahre lang ein Mandat innehatte, dem stehen ab dem Alter von 67 Jahren bereits 1.000 Euro brutto zu. Und mit jedem weiteren Jahr gibt es 250 Euro mehr. Der monatliche Maximalbetrag liegt bei 6.750 Euro, was zwei Drittel der aktuellen Abgeordnetendiät entspricht.
P.S warum bekommen Beamte eine Kinderzulage ?
Männer im Westen erhalten im Durchschnitt 1212 Euro Altersrente, Frauen nur 737 Euro. In den neuen Bundesländern landen bei Rentnern 1292 Euro und bei Rentnerinnen durchschnittlich 1082 Euro auf dem Konto
Da sind das gleiche was ich geschrieben habe, nur ins absoluten ZahlenEric hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:19Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:15Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschädigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zum Höchstsatz von 65 Prozent (§ 20 AbgG), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird.Eric hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:12
Aber Abgeordnete sollen natürlich weiterhin nach vier Jahren Rentenansprüche haben?
Ich verstehe den Vergleich ehrlich gesagt nicht, da ein Abgeordneter in dieser Zeit ein öffentliches Amt inne hat.Und nur zum Vergleich: beim Durchschnitt sind es 34€ pro Jahr.
Wer vier Jahre lang ein Mandat innehatte, dem stehen ab dem Alter von 67 Jahren bereits 1.000 Euro brutto zu. Und mit jedem weiteren Jahr gibt es 250 Euro mehr. Der monatliche Maximalbetrag liegt bei 6.750 Euro, was zwei Drittel der aktuellen Abgeordnetendiät entspricht.
Und du erkennst wahrscheinlich die Diskrepanz zum gewöhnlichen Arbeitnehmer nicht? Und wie begründest du die Kinderzulage? Welche Leistungen liegen da zugrunde?Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:23Da sind das gleiche was ich geschrieben habe, nur ins absoluten ZahlenEric hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:19Certa hat geschrieben: 8. Jul 2023, 10:15
Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschädigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zum Höchstsatz von 65 Prozent (§ 20 AbgG), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird.
Ich verstehe den Vergleich ehrlich gesagt nicht, da ein Abgeordneter in dieser Zeit ein öffentliches Amt inne hat.Und nur zum Vergleich: beim Durchschnitt sind es 34€ pro Jahr.
Wer vier Jahre lang ein Mandat innehatte, dem stehen ab dem Alter von 67 Jahren bereits 1.000 Euro brutto zu. Und mit jedem weiteren Jahr gibt es 250 Euro mehr. Der monatliche Maximalbetrag liegt bei 6.750 Euro, was zwei Drittel der aktuellen Abgeordnetendiät entspricht.
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