Steht doch im Link. Gehwegparken ist grundsätzlich immer verboten und darf nur bei Restbreite von mind. 180cm erlaubt werden.BlackStarZ hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:03Das Urteil bedeutet nicht, dass die Stadt Bußgelder verteilen muss oder abschleppen muss.GoldenInside hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 20:52 https://www.presseportal.de/pm/8206/5795775Sehr gut.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.
Es wurde auch nicht festgelegt was eine "erhebliche Einschränkung" bedeutet, also welche breite übrig bleiben muss.
Also im Radiobeitrag wurden gerade viele Einschränkungen genannt. Hätteste ruhig mal drauf aufmerksam machen können.
Kommt wahrscheinlich davon, wenn die Quelle der Verkehrsclub ist.
Prioritäten. Einschüchterung. Jetzt sind die Klarnamenboomer auf Facebook dran, die ihre Empörung und Ohnmacht über Mannheim etwas zu deftig formuliert haben.
So kommen die Hetzer nicht davon
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Alter, ich fass es nicht. Unten die Hinweise Baerbock als EU Ratspräsidentin lesen und das Video anschauen.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=116229
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GoldenInside hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:06Steht doch im Link. Gehwegparken ist grundsätzlich immer verboten und darf nur bei Restbreite von mind. 180cm erlaubt werden.BlackStarZ hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:03Das Urteil bedeutet nicht, dass die Stadt Bußgelder verteilen muss oder abschleppen muss.GoldenInside hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 20:52 https://www.presseportal.de/pm/8206/5795775
Sehr gut.
Es wurde auch nicht festgelegt was eine "erhebliche Einschränkung" bedeutet, also welche breite übrig bleiben muss.
Also im Radiobeitrag wurden gerade viele Einschränkungen genannt. Hätteste ruhig mal drauf aufmerksam machen können.
Kommt wahrscheinlich davon, wenn die Quelle der Verkehrsclub ist.
https://www1.wdr.de/nachrichten/gehweg- ... ht-100.ampDie parkenden Autos müssten allerdings die Nutzung des Gehwegs erheblich einschränken, sagt das BVG, erst dann müssten Städte und Kommunen die Situation prüfen. Was genau "erheblich eingeschränkt" bedeutet, haben die Richter nicht ausgeführt. Außerdem haben Anwohnerinnen und Anwohner nur einen räumlich begrenzten Anspruch auf Prüfung.
Anspruch auf Prüfung nur "vor eigener Haustür" - kein generelles Handeln nötig
Melden sich Betroffene bei der Stadt, wird die nur einen begrenzten Bereich vor der Haustür prüfen. Erst einmal nur den Gehweg auf der Straßenseite der Betroffenen und den auch nur bis zur nächsten Querstraße. Denn danach würden Anwohner allgemeine Gehwegbenutzer sein und würden sich nicht mehr von anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Gehweg unterscheiden.
Aus dem Urteil ergibt sich auch kein direkter Handlungsauftrag an Städte und Kommunen - sie müssen also nicht überall Bußgelder ausstellen oder falsch parkende Autos abschleppen. Es würde zum Beispiel ausreichen, wenn "die Kommune mit einem Konzept am stärksten betroffen Straßen priorisiere", sagte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J. Bahr der Deutschen Presse-Agentur.
Whaaaaaat eyhusefak hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:29 Alter, ich fass es nicht. Unten die Hinweise Baerbock als EU Ratspräsidentin lesen und das Video anschauen.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=116229
Am Ende wird die noch im Hinterzimmer zur Von der Leyen Nachfolgerin ausgekungelthusefak hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:29 Alter, ich fass es nicht. Unten die Hinweise Baerbock als EU Ratspräsidentin lesen und das Video anschauen.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=116229

ok, gerade den Artikel erst gelesen
Zuletzt geändert von Weltraumsoldat am 6. Jun 2024, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.
Aber dünn isse geworden, oder?
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Stellt sich die Frage was als Gehwegparken definiert ist. Viele Parkplätze in Städten liegen ganz offiziell zur Hälfte auf dem eigentlichen Gehweg bzw die meisten Städtischen Gehwege sind gar nicht erst 180cm breit. Aufgrund der Gehwegplatten Größe sind 160cm (40cm Platten) bzw 150, 175, 200 üblich.GoldenInside hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:06Steht doch im Link. Gehwegparken ist grundsätzlich immer verboten und darf nur bei Restbreite von mind. 180cm erlaubt werden.BlackStarZ hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 21:03Das Urteil bedeutet nicht, dass die Stadt Bußgelder verteilen muss oder abschleppen muss.GoldenInside hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 20:52 https://www.presseportal.de/pm/8206/5795775
Sehr gut.
Es wurde auch nicht festgelegt was eine "erhebliche Einschränkung" bedeutet, also welche breite übrig bleiben muss.
Also im Radiobeitrag wurden gerade viele Einschränkungen genannt. Hätteste ruhig mal drauf aufmerksam machen können.
Kommt wahrscheinlich davon, wenn die Quelle der Verkehrsclub ist.
Als Straßenbaumeister begrüße ich so ein Verbot aber. Haben viele Probleme mit Gehwegschäden die durch Autos verursacht wurden.
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Registriert: 10. Mär 2023, 20:59
Bei uns parkt sowieso niemand illegal auf dem Gehweg, gibt aber Flächen wo es legal ist und weniger als 180cm übrig bleiben, wäre eher negativ wenn die wegfallen.
Ist man halt auch mal schnell dabei wenn unüberlegt in Whatsapp was dummes verschickt wurde
Echt Mal, das Internet soll doch ein rechtsfreier Raum sein, wo man machen kann, was man will.Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 22:40Bald Gedankenpolizei wie bei equilibrium oder v wie Vendetta
WhatsApp ist im Grundsatz privat und ja sogar verschlüsselt. Wird erst kritisch, wenn es sich um größere Gruppen handelt, da diese dann als öffentlich ausgelegt werden können.
Der Anzeigenhauptmeister wurde bspw. gerade erst wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er etwas hetzerisches gegen Ungeimpfte in einer Gruppe seiner Schulklasse geschrieben hat.