Man muss sie halt auch kontrollieren und das mit massivem Personaleinsatz. Und das passiert halt nicht.Certa hat geschrieben: 5. Jul 2023, 11:31Ein Beispiel: das Mitführen von einem Messer mit einer Klinge unterhalb von 12 cm oder Reizgas ist grundsätzlich nicht verboten. Das kann man aber in sog. Waffenverbotszone verbieten und auch effektiv kontrollieren, um das Gefährdungspotential einzudämmen. Hamburg hat damit zu zum Beispiel ganz gute Erfahrungen gemacht auf der Reeperbahn oder Hansaplatz.
In Düsseldorf wird weiter fröhlich rumgemessert.
In den USA gibt es sehr deutlich verschärfte Strafen bei drive-by Morden. Könnte man ja hier auch verschärfen