Sehe da ehrlichgesagt keinen Unterschied auf welche Weise jemand vergewaltigt wurde.Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:54Wenn wir jetzt 5 Jahre Haft für einen erzwungenen Oralverkehr annehmen würden..
Was wäre dann für vaginale oder anale Vergewaltigung angemessen ? 10-15 Jahre mit anschließender Rückführung?

Hat doch außerdem eh beides gemacht.
Braucht halt ein klares Signal - Wir haben mehr als genug von Eurer Sorte im Land.
Wenn Ihr aber nunmal leider schon da seid:
wer sich benimmt UND arbeitet darf bleiben,
für alle andern heißt es nach Strafe geht es zurück in Euren Schurkenstaat aus dem ihr gekommen seid.