berlinCerta hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
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Ist ja auch alles bis zu einem gewissen Grad und bei anderen Strafen vollkommen okay.Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:29Der Täter hat ja in Untersuchungshaft gesessen. Das deutsche Rechtswesen legt nun Mal Wert darauf Menschen nicht für alle Ewigkeit wegzuschliesen, sondern (bei entsprechenden Prognosen) eine Integration zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber so ist der Stand der Dinge.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Täter sollten eben von der Gesellschaft ferngehalten werden, so jemand hat da nichts mehr verloren. Da gibts keinerlei Entschuldigung für, eine Frechheit sowas überhaupt monetär anzubieten eigentlich.
Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Allerdings erleben Vergewaltigungsopfer teilweise traumatische Erlebnisse, die sie ein Leben lang verfolgen
Mir kommt es so vor, als würden wir uns in DE nur um das Wohl der Täter sorgen.
Und denkt hier wirklich jemand, dass der liebe Mohammad (könnte von mir aus auch Michael, Thomas oder sonst wie heißen) jetzt daraus lernt und zukünftig alle Frauen respektvoll behandelt?
Die Strafe, welche mir nach lesen des Textes in den Sinn kommt, schreibe ich hier jetzt besser nicht.Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
Nur so viel, wenn sie jemanden für den Vollzug bräuchten, würde ich keine Sekunde zögern.
Wir bekommen schon eure Lokalpolitiker, die aktuell noch in den Bundestag einziehen. Damit ist das Maß des erträglichen bereits erreicht.
Das ist ja auch alles nachvollziehbar, aber vor Gericht geht es wie bereits von blacky angedeutet nicht um Gerechtigkeit. Andere Länder verfahren ja anders und auch stecken Menschen für Straftaten teilweise richtig lange ins Gefängnis. Mir wäre nicht bekannt, dass dieser Ansatz eine nachhaltige positive Auswirkung hat.Harun hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:48Ist ja auch alles bis zu einem gewissen Grad und bei anderen Strafen vollkommen okay.Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:29Der Täter hat ja in Untersuchungshaft gesessen. Das deutsche Rechtswesen legt nun Mal Wert darauf Menschen nicht für alle Ewigkeit wegzuschliesen, sondern (bei entsprechenden Prognosen) eine Integration zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber so ist der Stand der Dinge.chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Täter sollten eben von der Gesellschaft ferngehalten werden, so jemand hat da nichts mehr verloren. Da gibts keinerlei Entschuldigung für, eine Frechheit sowas überhaupt monetär anzubieten eigentlich.
Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Allerdings erleben Vergewaltigungsopfer teilweise traumatische Erlebnisse, die sie ein Leben lang verfolgen
Mir kommt es so vor, als würden wir uns in DE nur um das Wohl der Täter sorgen.
Und denkt hier wirklich jemand, dass der liebe Mohammad (könnte von mir aus auch Michael, Thomas oder sonst wie heißen) jetzt daraus lernt und zukünftig alle Frauen respektvoll behandelt?
Die Strafe, welche mir nach lesen des Textes in den Sinn kommt, schreibe ich hier jetzt besser nicht.Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
Nur so viel, wenn sie jemanden für den Vollzug bräuchten, würde ich keine Sekunde zögern.
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Wie behindert du bist. Also können nur "echte" Berliner Politiker regieren?Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:49Wir bekommen schon eure Lokalpolitiker, die aktuell noch in den Bundestag einziehen. Damit ist das Maß des erträglichen bereits erreicht.
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Einen Pass kann man wieder einziehen + ausbürgern, wenn man denn wollte.Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
Radsport, Motorsport & Gym Log: viewtopic.php?p=282083
Nein und das habe ich auch nicht gesagt. Bitte noch Mal beruhigen und den Kontext checken.Gurkenplatzer hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:52Wie behindert du bist. Also können nur "echte" Berliner Politiker regieren?
Wenn wir jetzt 5 Jahre Haft für einen erzwungenen Oralverkehr annehmen würden..
Was wäre dann für vaginale oder anale Vergewaltigung angemessen ? 10-15 Jahre mit anschließender Rückführung?
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Für was Knast hier? Das ist Urlaub, soll er doch direkt dort im Knast sitzen. Ist billiger und führt zum gleichen Ergebnis als den erst hier 5 Jahre abhängen zu lassen.Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:54Wenn wir jetzt 5 Jahre Haft für einen erzwungenen Oralverkehr annehmen würden..
Was wäre dann für vaginale oder anale Vergewaltigung angemessen ? 10-15 Jahre mit anschließender Rückführung?
Radsport, Motorsport & Gym Log: viewtopic.php?p=282083
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Knast/Psychiatrie und Freiheit nur durch Kastration. Abartiges Verbrechen, dass man mit knallharten Strafen unterbinden muss.
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In Norwegen gibt es Anti Vergewaltigungskurse für Migranten in denen den Leuten unteranderem beigebracht wird das Frauen dort gleichwertig sind
Aber vielleicht sollte man die von vorne herein nicht reinlassen und spart sich das ganze einfach

Aber vielleicht sollte man die von vorne herein nicht reinlassen und spart sich das ganze einfach

Ich persönlich bin für Halbstrafen mit anschließender Abschiebung sobald eine Haftstrafe im Raum steht die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Leider aber so nicht umsetzbar, da nach wie vor in das eine oder andere Land nicht abgeschoben werden kann.
Leider aber so nicht umsetzbar, da nach wie vor in das eine oder andere Land nicht abgeschoben werden kann.
- Bob-Tschigerillo
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Da lässt sich doch bestimmt ein sicherer Drittstaat finden der die gerne gegen Bezahlung aufnimmt.Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 10:19 Ich persönlich bin für Halbstrafen mit anschließender Abschiebung sobald eine Haftstrafe im Raum steht die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Leider aber so nicht umsetzbar, da nach wie vor in das eine oder andere Land nicht abgeschoben werden kann.

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