Sagen wir mal, ein Kind ist Ende des Monats geboren. Ich möchte Elternzeit nehmen, sagen wir mal Ende August bis Ende September.
Da man ja in jedem Monat arbeitet (fast den vollen August und ein paar Tage im September) bekommt man trotzdem den vollen Urlaub für den Monat, korrekt?
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
