hundsgemein
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    Apropos hart arbeiten:

    Sagen wir mal, ein Kind ist Ende des Monats geboren. Ich möchte Elternzeit nehmen, sagen wir mal Ende August bis Ende September.
    Da man ja in jedem Monat arbeitet (fast den vollen August und ein paar Tage im September) bekommt man trotzdem den vollen Urlaub für den Monat, korrekt?
    Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
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    Certa hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:55
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:44 wenn das Kind krank ist, kann sie sich ja theoretisch selbst krank melden und so dieses Problem umgehen.
    Klar, diesen Umweg gibt es. Nur der Form halber möchte ich nur darauf hinweisen, dass das auf dem Papier nicht so ganz zulässig ist und man sich dabei nicht erwischen lassen sollte 😜
    Bin meistens eh mit den Kindern zeitgleich krank pepcorn
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    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:27
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 09:35
    Knolle hat geschrieben: 15. Apr 2025, 21:33 Frage an die privat Versicherten: was habt ihr denn ungefähr an Krankheitskosten für eure Kids gehabt in den ersten Jahren?

    Ist wahrscheinlich insbesondere @Certa
    Versicherungskosten so um die 50 Euro im Monat, Krankheitskosten waren schon eine ganze Menge, aber bis auf die Meningokokkenimprungen wurde eigentlich alles übernommen. Ich bin ganz froh, dass wir uns für die private entschieden haben, weil unsere Tochter etwas komplizierte wenn auch nicht schwerwiegende Augenprobleme hat und wir uns dadurch einen guten Augenarzt suchen konnten und fast alles erstattet bekommen.

    Nachteil, und da muss man vorsichtig sein: Meine Frau ist gesetzlich versichert und durch die abweichende Versicherungssituation bekommt sie jetzt keine bezahlten Kinderkrankentage, also muss ich immer frei nehmen wenn die Kleine krank ist.

    Warum meldet sie sich nicht einfach krank oder lässt sich von ihrem Arzt krank schreiben?
    Wir werden das Problem auch haben.
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    Harun hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:36
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 09:35 Nachteil, und da muss man vorsichtig sein: Meine Frau ist gesetzlich versichert und durch die abweichende Versicherungssituation bekommt sie jetzt keine bezahlten Kinderkrankentage, also muss ich immer frei nehmen wenn die Kleine krank ist.
    Mein Gott, ist das bescheuert.
    Allerdings, und wir haben es vorher nicht gewusst. Seht es als Service-Post :-)
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    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:09
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:27
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 09:35

    Versicherungskosten so um die 50 Euro im Monat, Krankheitskosten waren schon eine ganze Menge, aber bis auf die Meningokokkenimprungen wurde eigentlich alles übernommen. Ich bin ganz froh, dass wir uns für die private entschieden haben, weil unsere Tochter etwas komplizierte wenn auch nicht schwerwiegende Augenprobleme hat und wir uns dadurch einen guten Augenarzt suchen konnten und fast alles erstattet bekommen.

    Nachteil, und da muss man vorsichtig sein: Meine Frau ist gesetzlich versichert und durch die abweichende Versicherungssituation bekommt sie jetzt keine bezahlten Kinderkrankentage, also muss ich immer frei nehmen wenn die Kleine krank ist.

    Warum meldet sie sich nicht einfach krank oder lässt sich von ihrem Arzt krank schreiben?
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    Aber 3 Tage kann sie doch auch ohne Attest krank fehlen, oder? Oder auch zu betrügerisch? ;)
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  • Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:07 Apropos hart arbeiten:

    Sagen wir mal, ein Kind ist Ende des Monats geboren. Ich möchte Elternzeit nehmen, sagen wir mal Ende August bis Ende September.
    Da man ja in jedem Monat arbeitet (fast den vollen August und ein paar Tage im September) bekommt man trotzdem den vollen Urlaub für den Monat, korrekt?
    Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
    Ist korrekt. Ich hatte letztes Jahr von Mitte Juni bis Mitte September Elternzeit und mir wurde nur der Urlaub für Juli und August gestrichen.
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    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:30
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:09
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:27


    Warum meldet sie sich nicht einfach krank oder lässt sich von ihrem Arzt krank schreiben?
    Wir werden das Problem auch haben.
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    Aber 3 Tage kann sie doch auch ohne Attest krank fehlen, oder? Oder auch zu betrügerisch? ;)
    Viele Arbeitgeber wollen bereits ab dem ersten Tag eine Au Bescheinigung, insbesondere wenn gewisse Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen für 1-3 Tage spontan nicht da sind
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    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:30
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:09
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:27


    Warum meldet sie sich nicht einfach krank oder lässt sich von ihrem Arzt krank schreiben?
    Wir werden das Problem auch haben.
    Zu ehrlich, die doofe Nuss :-)
    Aber 3 Tage kann sie doch auch ohne Attest krank fehlen, oder? Oder auch zu betrügerisch? ;)
    Ne, der Arbeitgeber ist etwas seltsam und verlangt ab dem ersten Tag eine Krankmeldung. Das gute ist, dass sie in 50% der Fälle sowieso mit krank ist. Grundsätzlich muss der AG auch trotzdem die Kinderkrankentage gewähren, aber halt unbezahlt. Also wenn ich wirklich mal nen dringenden Termin habe, nimmt sie trotzdem kinderkrank, aber dann bekommt sie in dem Monat halt weniger Gehalt.
    Viele Arbeitgeber wollen bereits ab dem ersten Tag eine Au Bescheinigung, insbesondere wenn gewisse Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen für 1-3 Tage spontan nicht da sind
    Der von meiner Frau von allen und von anfang an.
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    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:30
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:09
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 11:27


    Warum meldet sie sich nicht einfach krank oder lässt sich von ihrem Arzt krank schreiben?
    Wir werden das Problem auch haben.
    Zu ehrlich, die doofe Nuss :-)
    Aber 3 Tage kann sie doch auch ohne Attest krank fehlen, oder? Oder auch zu betrügerisch? ;)
    Sie ist aber doch gar nicht krank? Klingt nach Betrug am Sozialsystem
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    Landesmeister hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:34
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:30
    flou1983 hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:09

    Zu ehrlich, die doofe Nuss :-)
    Aber 3 Tage kann sie doch auch ohne Attest krank fehlen, oder? Oder auch zu betrügerisch? ;)
    Sie ist aber doch gar nicht krank? Klingt nach Betrug am Sozialsystem
    Nur Betrug am Arbeitgeber, der zahlt ja die Entgeltfortzahlung.
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    Certa hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:39
    Landesmeister hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:34
    Knolle hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:30

    Aber 3 Tage kann sie doch auch ohne Attest krank fehlen, oder? Oder auch zu betrügerisch? ;)
    Sie ist aber doch gar nicht krank? Klingt nach Betrug am Sozialsystem
    Nur Betrug am Arbeitgeber, der zahlt ja die Entgeltfortzahlung.
    Kann der AG sich dann nicht (teilweise) erstatten lassen?
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    Landesmeister hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:44
    Certa hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:39
    Landesmeister hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:34

    Sie ist aber doch gar nicht krank? Klingt nach Betrug am Sozialsystem
    Nur Betrug am Arbeitgeber, der zahlt ja die Entgeltfortzahlung.
    Kann der AG sich dann nicht (teilweise) erstatten lassen?
    Du meinst du Umlage U1? Daran nehmen meines Wissens nur Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern Teil. Muss aber halt auch extra bezahlt werden und kostet zusätzliche Prämien an die Krankenkasse
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    Gut, wenn die Gemeinschaft dafür nicht zahlen muss, dann kann man sich natürlich krank melden ohne krank zu sein
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  • Apropos Kinderkrankentage:

    Tochter war im Januar krank und wir haben den Fehler gemacht, ein Attest beim Arzt zu holen und den formal richtigen Weg zu gehen. Die Bescheinigung zur Beantragung des Kinderkrankengelds sieht standardmäßig nur ein kümmerndes Elternteil vor, wir haben uns die Tage aber aufgeteilt. Hab die AOK dann angeschrieben, wir wir das korrekt machen sollen, und warte bis heute auf eine vernünftige Antwort.
    Beim nächsten mal bin ich auch selbst krank.
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    GoldenInside hat geschrieben: 16. Apr 2025, 12:52 Apropos Kinderkrankentage:

    Tochter war im Januar krank und wir haben den Fehler gemacht, ein Attest beim Arzt zu holen und den formal richtigen Weg zu gehen. Die Bescheinigung zur Beantragung des Kinderkrankengelds sieht standardmäßig nur ein kümmerndes Elternteil vor, wir haben uns die Tage aber aufgeteilt. Hab die AOK dann angeschrieben, wir wir das korrekt machen sollen, und warte bis heute auf eine vernünftige Antwort.
    Beim nächsten mal bin ich auch selbst krank.
    In der Praxis sollte es kein Problem sein, wenn Elternteil A den ersten Tag übernimmt und Elternteile B den anderen Tag. Wichtig ist nur, dass für keinen der Tage eine andere Erziehungsberechtigte Person die Betreuung übernehmen könnte.
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