Die Formel zur Erhöhung vom Bürgergeld habe ich hier neulich Mal dargestellt. Es geht nicht um die allgemeine Inflation:Eric hat geschrieben: 19. Nov 2023, 14:08Wann genau hatten wir über zwölf Prozent Inflation und in welchem Urteil hat das Verfassungsgericht eine derartige Erhöhung gefordert?Soja-Power hat geschrieben: 19. Nov 2023, 13:43Viele springen halt auf die schäbige Kampagne von der Springer-Presse und der Union an und meinen man könnte jetzt einfach seinen Job kündigen und würde eine Art bedingungsloses Grundeinkommen bekommen wo man alles bezahlt bekommt....worum es bei dieser ganzen Kampagne wirklich geht sehen die meisten anscheinend nicht.Certa hat geschrieben: 19. Nov 2023, 09:52
Es macht sicherlich Sinn seinen Job zu kündigen und ALG 1 zu beziehen (und ggf. Eine Sperrfrist zu kassieren) was 60/67 Prozent von letzten Netto entspricht. Insbesondere, wenn die Kosten gestiegen sind.
Das die Erhöhung des Bürgergeldes keine reine Wohltat der Regierung ist , sondern dem ganzen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Grunde liegen und es genau genommen noch nicht mal ein Inflationsausgleich ist , wird halt gerne "übersehen".
Als Arbeitnehmer hat man aber ab 2024 auch einen höheren Grundfreibetrag.
Zu zwei Dritteln wird die Preisentwicklung für sogenannte regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen eingerechnet. Tabak etwa gehört nicht dazu, dafür schlagen Lebensmittel stärker zu Buche. Und diese haben sich stärker verteuert als vieles andere. Zu einem Drittel wird die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter dabei berücksichtigt.