Der Thread aus dem alten Forum hat hier noch gefehlt.
Ich mache mal den Anfang:
Habe mir ein paar Supplements bei einem bekannten Hersteller bestellt und dabei ist das Creatin beschädigt angekommen. Der Deckel der Creatin-Verpackung ist aufgeplatzt, sodass der Großteil des Pulvers in dem Paket liegt.
Habe es mit Fotos entsprechend reklamiert. Der Hersteller stimmt dem jedoch nicht zu, da ich ja auch selbst den Deckel abgerissen haben könnte. Ich hätte demnach ein Video anfertigen müssen, wie ich das Paket öffne und die beschädigte Verpackung vorfinde. Außerdem kann ich das Creatin ja noch weiter verwenden, ich muss das Pulver ja nur aus dem Paket in die Box umfüllen. Man akzeptiert Reklamationen üblicherweise nur, wenn man zum Beispiel Shaker bestellt und diese auch tatsächlich kaputt sind. Um mir entgegenzukommen erhalte ich aber 10 % Rabatt auf die nächste Creatin-Bestellung.
Ist das so rechtens?
Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Der Hersteller weiß auf jeden Fall wie man mit seinen Kunden umgehtDarkNight10 hat geschrieben: 5. Mai 2023, 08:59 Der Thread aus dem alten Forum hat hier noch gefehlt.
Ich mache mal den Anfang:
Habe mir ein paar Supplements bei einem bekannten Hersteller bestellt und dabei ist das Creatin beschädigt angekommen. Der Deckel der Creatin-Verpackung ist aufgeplatzt, sodass der Großteil des Pulvers in dem Paket liegt.
Habe es mit Fotos entsprechend reklamiert. Der Hersteller stimmt dem jedoch nicht zu, da ich ja auch selbst den Deckel abgerissen haben könnte. Ich hätte demnach ein Video anfertigen müssen, wie ich das Paket öffne und die beschädigte Verpackung vorfinde. Außerdem kann ich das Creatin ja noch weiter verwenden, ich muss das Pulver ja nur aus dem Paket in die Box umfüllen. Man akzeptiert Reklamationen üblicherweise nur, wenn man zum Beispiel Shaker bestellt und diese auch tatsächlich kaputt sind. Um mir entgegenzukommen erhalte ich aber 10 % Rabatt auf die nächste Creatin-Bestellung.
Ist das so rechtens?

Würde schon aus Prinzip nie wieder bestellen.
Abseits der rechtlichen Seite finde ich dieses Verhalten bei deutschen Firmen echt schwierig. Bei US Firmen oder aber auch bei chinesischen Firmen habe ich persönlich genau das Gegenteil erlebt. Da wird in so einem Fall alles gegeben, dass der Kunde am Ende doch zufrieden ist und wieder dort kauft.
- mett fräser
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Hatte auch an nem Multitool ejnen defekten Feuerstab.
Reklamiert und Antwort bekommen die schicken nen neuen. Joa kam dann ein komplettes Multitool neu
Manchmal etwas drüber aber als Kunde freuts
Reklamiert und Antwort bekommen die schicken nen neuen. Joa kam dann ein komplettes Multitool neu
Manchmal etwas drüber aber als Kunde freuts
chikiwiki hat am 04 Dez 2017 16:28 geschrieben:
impreza ist so eine driftsau, der könnte auf einer strecke aus seife und dünnschiss noch gut fahren
Ich wollte heute einen Kumpel bei Paypal Geld senden. Habe bei seiner Mailadresse leider die Endung .com statt .net verwendet und nun hat jemand anderes das Geld erhalten (130 €).
Den Kundenservice habe ich schon kontaktiert. Sollte die falsche Mailadresse keinem Paypal-Konto zugeordnet sein, könnte ich die Zahlung stornieren. Dies ist aber nicht der Fall, also mit dieser Mailadresse ist ein Konto verknüpft.
Ich habe natürlich nicht mit Käuferschutz gezahlt sondern „Freunde & Familie“. Daher kann Paypal wohl nichts machen.
Dem Empfänger habe ich schon eine Mail geschrieben und um Rückzahlung des Geldes gebeten, allerdings reagiert er da gar nicht drauf.
Habe ich da sonst noch irgendwelche Möglichkeiten? Rechtlich wäre es vermutlich auch schwer, da irgendwie vorzugehen? Ist ja mein Fehler gewesen
Den Kundenservice habe ich schon kontaktiert. Sollte die falsche Mailadresse keinem Paypal-Konto zugeordnet sein, könnte ich die Zahlung stornieren. Dies ist aber nicht der Fall, also mit dieser Mailadresse ist ein Konto verknüpft.
Ich habe natürlich nicht mit Käuferschutz gezahlt sondern „Freunde & Familie“. Daher kann Paypal wohl nichts machen.
Dem Empfänger habe ich schon eine Mail geschrieben und um Rückzahlung des Geldes gebeten, allerdings reagiert er da gar nicht drauf.
Habe ich da sonst noch irgendwelche Möglichkeiten? Rechtlich wäre es vermutlich auch schwer, da irgendwie vorzugehen? Ist ja mein Fehler gewesen
Rechtliche Möglichkeiten bestehen, da es ungerechtfertigte Bereicherung wäre, wenn der Empfänger es trotz Kenntnis des Geldempfangs und der Bitte um Rückzahlung einfach behält.Chris5432 hat geschrieben: 23. Jun 2023, 18:02 Ich wollte heute einen Kumpel bei Paypal Geld senden. Habe bei seiner Mailadresse leider die Endung .com statt .net verwendet und nun hat jemand anderes das Geld erhalten (130 €).
Den Kundenservice habe ich schon kontaktiert. Sollte die falsche Mailadresse keinem Paypal-Konto zugeordnet sein, könnte ich die Zahlung stornieren. Dies ist aber nicht der Fall, also mit dieser Mailadresse ist ein Konto verknüpft.
Ich habe natürlich nicht mit Käuferschutz gezahlt sondern „Freunde & Familie“. Daher kann Paypal wohl nichts machen.
Dem Empfänger habe ich schon eine Mail geschrieben und um Rückzahlung des Geldes gebeten, allerdings reagiert er da gar nicht drauf.
Habe ich da sonst noch irgendwelche Möglichkeiten? Rechtlich wäre es vermutlich auch schwer, da irgendwie vorzugehen? Ist ja mein Fehler gewesen
§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
vllt eine blöde Frage, aber ist es rechtlich erlaubt Leut eim Straßenverkehr zu filmen und das ganze dann bei Youtube hochzuladen (zB diese Dashcam Videos)? Darf ich dann zB auch irgendwas anderes im öffentlichen Raum filmen und hochladen (Großbaustelle, Eisenbahnverkehr, Feldarbeiter von weiter weg etc.)?
Ich habe jetzt in den letzten 1,5 Monaten versucht, irgendwie an das Geld zu kommen. Leider keine Chance, derjenige reagiert bei PayPal nicht auf meine Anforderung zur Rückzahlung und auch auf Mails kam keine Reaktion.regen hat geschrieben: 24. Jun 2023, 02:10
Rechtliche Möglichkeiten bestehen, da es ungerechtfertigte Bereicherung wäre, wenn der Empfänger es trotz Kenntnis des Geldempfangs und der Bitte um Rückzahlung einfach behält.
§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Habe bislang noch nie den Rechtsweg gehen müssen, daher absolut keine Erfahrungen auf dem Gebiet.
Würde ich jetzt im nächsten Schritt einen Termin bei einem Anwalt vereinbaren? Polizei ist wohl nicht zuständig, da Herausgabeanspruch = Zivilrecht?
Hast du eine Versicherung?
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