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Certa
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clayz hat geschrieben: 4. Mai 2023, 14:19
Certa hat geschrieben: 4. Mai 2023, 14:15
Dreadlift hat geschrieben: 4. Mai 2023, 14:11 Welcher Konzern ist primär dazu da dem Volk zu dienen und wird von Zwangsabgaben finanziert?
Das war zwar nicht sie Frage, aber vielleicht die öffentlich rechtlichen Rundfunkveranstalter.
Was die These ja nur bekräftigt, dass der Staat ein schlechter Unternehmer ist pepcorn
Das bestreitet auch niemand, aber danke für die Klarstellung.
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Karl_Lagerfeld
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Ein Berliner Kriminalhauptkommissar fordert auf Twitter Verständnis für die Klimaaktivisten der "Letzten Generation". Oliver von Dobrowolski, der auch Autor ist, teilte auf dem Kurznachrichtendienst mit, dass er privat mit den Zielen der Aktivisten sympathisiere "und den Hass der Andersdenkenden scharf kritisiere".
https://www.t-online.de/region/berlin/i ... er-strasse

Hehe
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Vreneli
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Mir platzt immer mehr der Kragen...

Noch ist das Heiz-Gesetz von Robert Habeck und Patrick Graichen nicht beschlossen. Dennoch drohen bereits jetzt die ersten Verschärfungen durch die Umweltminister der Länder, in 11 von 16 Fällen Grünen-Politiker. Dabei steht das Gesetz schon jetzt auf wackligen Beinen - auch in der Ampel. Grünen-Chefin Lang widerspricht.

Das von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Staatssekretär Patrick Graichen geplante Gesetz zum Thema Heizungen ist schon jetzt extrem umstritten. Ab 2024 sollen deshalb keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr möglich sein, weil jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen muss. Obwohl das geplante Gesetz die Hürde Bundestag noch nicht genommen hat, wird im Geheimen bereits an Verschärfungen geschraubt. Das berichtet „Bild“.

Wie im Bundestag gibt es auch im Bundesrat Ausschüsse, in denen Gesetze im Detail ausgearbeitet werden. Die Ausschüsse der beteiligten Ressorts werden nach Parteizugehörigkeit des jeweiligen Landesministers besetzt. Im Ressort Umwelt ist dieser Ausschuss vor allem grün geprägt, weil 11 der 16 Landesumweltminister von Grünen-Politikern besetzt werden.

Fünf Punkte: Grüne Minister wollen Habecks Heiz-Gesetz verschärfen
Demnach sollen Verbote früher kommen dürfen. Die Regierung will im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudestand. Einige Bundesländer sollen dies jedoch schon früher schaffen. Demnach steht in der Erklärung, dass um diese Ziele erreichen zu können, „den Ländern die Möglichkeit gegeben werden“ muss, „frühere Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen“.

Kleinere Häuser bekommen keine Ausnahmen mehr. Diese sollte eigentlich für kleine Häuser mit „weniger als sechs Wohneinheiten“ gelten. Doch auch das soll gekippt werden, da diese Häuser den größten Teil aller Wohneinheiten ausmachen.

Länder sollen Heiz-Gesetz nur verschärfen dürfen, aber nicht lockern
Außerdem sollen alle generellen Regelungen nur verschärft werden dürfen, nicht aber gelockert.

Wasserstoff soll keine Lösung mehr sein. Die FDP forderte diese Technologieoffenheit, der Umweltausschuss will sie kippen. Die Begründung laut „ Bild “: „Aufgrund der heute noch fehlenden Wasserstoffmengen und somit der fehlenden Aussagekraft zur Wirtschaftlichkeit einer solchen Versorgung sowie der fehlenden Kesseltechnik für einen reinen Wasserstoffbetrieb“ sollten diese allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden.

Auch die „Ü-80-Regel“ soll so keinen Bestand mehr haben. Diese Altersgruppe sollte von dem Heizungs-Hammer ausgenommen werden - nicht aber wenn es nach dem Umweltausschuss geht. Der beruft sich hier auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“.

https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 23272.html
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H_B
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[SPOIL]
Vreneli hat geschrieben: 4. Mai 2023, 15:36 Mir platzt immer mehr der Kragen...

Noch ist das Heiz-Gesetz von Robert Habeck und Patrick Graichen nicht beschlossen. Dennoch drohen bereits jetzt die ersten Verschärfungen durch die Umweltminister der Länder, in 11 von 16 Fällen Grünen-Politiker. Dabei steht das Gesetz schon jetzt auf wackligen Beinen - auch in der Ampel. Grünen-Chefin Lang widerspricht.

Das von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Staatssekretär Patrick Graichen geplante Gesetz zum Thema Heizungen ist schon jetzt extrem umstritten. Ab 2024 sollen deshalb keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr möglich sein, weil jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen muss. Obwohl das geplante Gesetz die Hürde Bundestag noch nicht genommen hat, wird im Geheimen bereits an Verschärfungen geschraubt. Das berichtet „Bild“.

Wie im Bundestag gibt es auch im Bundesrat Ausschüsse, in denen Gesetze im Detail ausgearbeitet werden. Die Ausschüsse der beteiligten Ressorts werden nach Parteizugehörigkeit des jeweiligen Landesministers besetzt. Im Ressort Umwelt ist dieser Ausschuss vor allem grün geprägt, weil 11 der 16 Landesumweltminister von Grünen-Politikern besetzt werden.

Fünf Punkte: Grüne Minister wollen Habecks Heiz-Gesetz verschärfen
Demnach sollen Verbote früher kommen dürfen. Die Regierung will im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudestand. Einige Bundesländer sollen dies jedoch schon früher schaffen. Demnach steht in der Erklärung, dass um diese Ziele erreichen zu können, „den Ländern die Möglichkeit gegeben werden“ muss, „frühere Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen“.

Kleinere Häuser bekommen keine Ausnahmen mehr. Diese sollte eigentlich für kleine Häuser mit „weniger als sechs Wohneinheiten“ gelten. Doch auch das soll gekippt werden, da diese Häuser den größten Teil aller Wohneinheiten ausmachen.

Länder sollen Heiz-Gesetz nur verschärfen dürfen, aber nicht lockern
Außerdem sollen alle generellen Regelungen nur verschärft werden dürfen, nicht aber gelockert.

Wasserstoff soll keine Lösung mehr sein. Die FDP forderte diese Technologieoffenheit, der Umweltausschuss will sie kippen. Die Begründung laut „ Bild “: „Aufgrund der heute noch fehlenden Wasserstoffmengen und somit der fehlenden Aussagekraft zur Wirtschaftlichkeit einer solchen Versorgung sowie der fehlenden Kesseltechnik für einen reinen Wasserstoffbetrieb“ sollten diese allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden.

Auch die „Ü-80-Regel“ soll so keinen Bestand mehr haben. Diese Altersgruppe sollte von dem Heizungs-Hammer ausgenommen werden - nicht aber wenn es nach dem Umweltausschuss geht. Der beruft sich hier auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“.

https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 23272.html
[/Spoil]
Einfach die Leute frieren lassen. Wichtig ist, dass dieses Gesetz durchgedrückt wird!!!123
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz

Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Karl_Lagerfeld
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Das neue "Das Volk hat kein Brot? Dann sollen sie Kuchen essen" wird dann wohl "Das Volk hat keine Heizung? Dann sollen sie sich wärmer anziehen".
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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ConanTheCanon
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Es wäre in DE halt mal an der Zeit auf die Strasse zu gehen.

Leider funktioniert "devide and conquer" recht gut, wesshalb sich die Bürger lieber in kleingruppen um Lapalien fetzen, anstatt gemeinsam dieses Terrorregieme von Regierung abzusetzen.
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Certa
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Erst Mal ruhig bleiben. Nur weil Länder im Bundesrat etwas fordern, heißt das noch lange nicht, dass davon auch etwas umgesetzt wird. Das weiß eigentlich auch die Bild, aber passt halt so schön in die Agenda
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Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 4. Mai 2023, 16:11 Das neue "Das Volk hat kein Brot? Dann sollen sie Kuchen essen" wird dann wohl "Das Volk hat keine Heizung? Dann sollen sie sich wärmer anziehen".
Weil ja auch letzten Winter alle erfroren sind als Gas sparen angesagt war
Vreneli
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Certa hat geschrieben: 4. Mai 2023, 16:16 Erst Mal ruhig bleiben. Nur weil Länder im Bundesrat etwas fordern, heißt das noch lange nicht, dass davon auch etwas umgesetzt wird. Das weiß eigentlich auch die Bild, aber passt halt so schön in die Agenda
Der Artikel ist vom Focus, wissen die es dann auch nicht?
SimonSambuca
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Du hast den Artikel wohl nicht mal gelesen? Oder nur unaufmerksam duchgeblättert? Ne Überschrift reicht wohl schon? *jaja*
feelsweirdman
Zuletzt geändert von SimonSambuca am 4. Mai 2023, 16:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Vreneli hat geschrieben: 4. Mai 2023, 16:17
Certa hat geschrieben: 4. Mai 2023, 16:16 Erst Mal ruhig bleiben. Nur weil Länder im Bundesrat etwas fordern, heißt das noch lange nicht, dass davon auch etwas umgesetzt wird. Das weiß eigentlich auch die Bild, aber passt halt so schön in die Agenda
Der Artikel ist vom Focus, wissen die es dann auch nicht?
Offenbar
Vreneli
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SimonSambuca hat geschrieben: 4. Mai 2023, 16:20 Du hast den Artikel wohl nicht mal gelesen? Oder nur unaufmerksam duchgeblättert? Ne Überschrift reicht wohl schon?
Ich habe es gelesen, aber wenn der Focus auf ihrer Seite was hochlädt, dann setzen die sich ja sicherlich auf mit der Sache auseinander.
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Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird und durchgeht, dann kann doch jedes einzelne Bundesland dieses Gesetz nochmal strenger auslegen oder?

So wie bei Corona jedes einzelne Bundesland nochmal anders vorgehen konnte im Detail.
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Certa
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Vreneli hat geschrieben: 4. Mai 2023, 16:25 Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird und durchgeht, dann kann doch jedes einzelne Bundesland dieses Gesetz nochmal strenger auslegen oder?

So wie bei Corona jedes einzelne Bundesland nochmal anders vorgehen konnte im Detail.
Nein. Kann man überhaupt nicht pauschalieren sowas. In manchen Belangen haben Länder Kompetenz für eigene Regelungen, in manchen Belangen haben sie keine Kompetenzen und müssen sich nach dem Bund richten.
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BlackStarZ
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Ich habe mal eine KI befragt.
Fragen und Antworten im Spoiler

[spoil]User
Gibt es Ausnahmen, wann eine Stelle im öffentlichen Dienst nicht ausgeschrieben werden muss ?

ChatGPT
Ja, es gibt Ausnahmen, wann eine Stelle im öffentlichen Dienst nicht ausgeschrieben werden muss. Nach dem Grundsatz der Bestenauslese sollen Stellen im öffentlichen Dienst grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden, damit alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit haben, sich zu bewerben.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesem Grundsatz, die in der Regel gesetzlich oder durch Verordnungen geregelt sind. Einige dieser Ausnahmen sind:

Besetzung von Führungspositionen: Stellen im höheren Management und Führungspositionen können ohne Ausschreibung besetzt werden.

Interne Stellenbesetzung: Wenn es geeignete interne Bewerberinnen oder Bewerber gibt, kann die Stelle ohne öffentliche Ausschreibung besetzt werden.

Befristete Stellen: Stellen, die nur für einen begrenzten Zeitraum existieren, müssen in einigen Fällen nicht ausgeschrieben werden.

Notfallbesetzung: Im Falle von akuten Personalausfällen oder Krisen kann die Stelle ohne Ausschreibung besetzt werden.

Stellenbesetzung durch Anerkennung: Wenn eine Person aufgrund von besonderen Umständen (z. B. einer Behinderung) besondere Fähigkeiten hat, kann sie ohne Ausschreibung direkt eingestellt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen von Land zu Land oder von Organisation zu Organisation unterschiedlich sein können. In jedem Fall sollten die Bestimmungen der jeweiligen Organisation sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass eine Stellenbesetzung rechtmäßig ist.


User
Wer kontrolliert, ob ein Ausnahmefall vorliegt und in welcher Form muss der Nachweis erbracht werden?

ChatGPT
Die Kontrolle darüber, ob ein Ausnahmefall vorliegt und eine Stelle im öffentlichen Dienst ohne öffentliche Ausschreibung besetzt werden kann, obliegt in der Regel der jeweiligen Personalabteilung oder dem Personalreferenten der öffentlichen Einrichtung oder Behörde.

In einigen Fällen kann auch eine unabhängige Stelle, wie etwa das zuständige Ministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der Vorschriften und der Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts überprüfen.

In der Regel muss der Nachweis dafür erbracht werden, dass die Ausnahmevorschriften greifen und die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind. Die genauen Anforderungen können von Organisation zu Organisation unterschiedlich sein und können in den jeweiligen Vorschriften oder Gesetzen festgelegt sein.

Im Allgemeinen wird von der Personalabteilung erwartet, dass sie die Gründe für die Ausnahmeregelung dokumentieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme der zuständigen Führungskräfte oder des Personalrats einholen. Dies soll sicherstellen, dass eine transparente und rechtmäßige Stellenbesetzung ohne öffentliche Ausschreibung erfolgt.


User
Gilt diese Regelung auch für Bundesministerien ?

ChatGPT
Ja, die Regelung über die Ausnahmen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht gilt auch für Bundesministerien und andere öffentliche Einrichtungen auf Bundesebene.

Die Bundesverwaltung unterliegt den Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die die Grundsätze für die Stellenbesetzung und die öffentliche Ausschreibungspflicht regeln. Die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht sind ebenfalls in diesen Gesetzen und Verordnungen enthalten.

Allerdings können die konkreten Regelungen für die Bundesministerien und andere Bundesbehörden je nach Einzelfall variieren. Die konkreten Regelungen für eine Ausnahmeregelung können in der Regelverfahrensanweisung des jeweiligen Ministeriums oder der entsprechenden Bundesbehörde festgelegt sein.

In jedem Fall müssen die Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts, wie die Bestenauslese und die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber, beachtet werden, um sicherzustellen, dass eine transparente und rechtmäßige Stellenbesetzung ohne öffentliche Ausschreibung erfolgt.


User
Welche Konsequenzen drohen, wenn eine unrechtmäßige Ausnahme gemacht wurde ?

ChatGPT
Wenn eine Stelle im öffentlichen Dienst ohne die erforderliche öffentliche Ausschreibung besetzt wird und keine Ausnahmevorschrift anwendbar war, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.

Zunächst kann dies zu einem Verstoß gegen die Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts führen, wie zum Beispiel gegen den Grundsatz der Bestenauslese und der Gleichbehandlung von Bewerberinnen und Bewerbern. Dies kann dazu führen, dass sich unzufriedene Bewerberinnen oder Bewerber beschweren und ein Rechtsverfahren einleiten.

Eine unrechtmäßige Stellenbesetzung kann auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtmäßigkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigen. Die betroffenen Personen oder Organisationen können sich beschweren und eine Untersuchung oder Überprüfung der Stellenbesetzung durch die zuständigen Stellen oder Behörden veranlassen.

Konsequenzen für die verantwortliche Person oder die Organisation können Geldbußen, Schadensersatzforderungen und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch die betroffene Person kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens Schadensersatzansprüche oder eine Klage auf Stellenbesetzung geltend machen.

Insgesamt ist es also wichtig, dass öffentliche Einrichtungen und Behörden die Regeln und Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts genau einhalten und sicherstellen, dass alle Stellenbesetzungen ordnungsgemäß und transparent durchgeführt werden.[/spoil]


Ich behaupte mal bei der Anzahl an Ausnahmen die gemacht wurden "Weil man jemanden kennt" ist es definitiv unrechtmäßig.
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