Eric hat geschrieben: 24. Aug 2025, 15:38
Kris_Law hat geschrieben: 24. Aug 2025, 15:23
Certa hat geschrieben: 24. Aug 2025, 15:20
Laut dem Artikel war der Typ doch nicht der Täter. Weshalb sollte er denn sofort ins Gefängnis?
Er ist tatbeteiligt. In den Staaten bekommst du unter Umständen die Todesstrafe bei einem Raubüberfall mit Todesfolge , unabhängig wer der Schütze war. Ja wir sind nicht in den Staaten, gut erkannt. Es geht darum, das er so behandelt wird, dass er keine Schuld daran trägt. Das ist natürlich der Gesetzgebung geschuldet. Aber mit deiner Aussage schützt du ihn indirekt.
Ganz so unschuldig war er auch nicht.
Nach BILD-Informationen ist der gefasste Syrer Majd A. (21) nicht der Messerstecher, die schweren Verletzungen soll der flüchtige Mittäter verursacht haben. A. soll den US-Bürger nach BILD-Informationen mit Faustschlägen attackiert haben.
Der Syrer, der vom Tatort mit einem E-Scooter floh, ist justizbekannt – u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischen Diebstahls.
Das mag sein, aber für Faustschläge landet in Deutschland niemand in Untersuchungshaft. Sonst bräuchten wir vermutlich mehrere hunderte neue Gefängnisse in Deutschland um für solche Delikte Kapazitäten zu haben.
Wenn jemand nach einem Messerangriff nicht in Untersuchungshaft landet, dann verstehe ich das persönlich auch nicht. Aber das war ja bei diesem Typen offenbar nicht der Fall