Das ist scheiße für mich...Maxim hat geschrieben: 12. Jul 2025, 17:17Nein, real nicht. Du kannst Sie deinerseits auch auf 3.000 EUR erhöhen. Die relevante Frage ist, ob die das schlucken (was in flows Argumentation der Fall wäre) oder sich dann nach ihren Rechten informieren und die Erhöhung ablehnen. Wie flow andeutet kann es schon Szenarien geben, in denen man sich auf eine stärkere Erhöhung einigen kann, aber das ist halt bilateral und nicht rechtlich geregelt. Was man akzeptieren muss ist heute schnell recherchiert, und viele sind auch rechtsschutzversichert.ImShySorry hat geschrieben: 12. Jul 2025, 17:04 Dies bedeutet, ich kann die Kaltmiete von 650€ auf direkt 1100€ erhöhen, auch wenn die jetzige Miete sich deutlich unter dem durchschnittlichen Mietspiegel befindet???
Wenn die Kaltmiete aktuell 650 ist und der Mietspiegel 1.100 sagt (vereinfachtes Beispiel, wobei ich bei so einem Haus von einer ~9x m² Wohnung ausgehe und es dann sogar passen würde), kannst Du die Miete wegen Vergleichsmiete / Mietspiegel, sofern in den vergangenen drei Jahren nicht deshalb erhöht wurde, auf 780 bei 20% Deckel oder 748 bei 15% Deckel erhöhen. Dann musst Du 3 Jahre bis zur nächsten Erhöhung wegen Vergleichsmiete warten.
Wenn es blöd läuft und bei Euch 15% gelten, kann das mal schnell vier Zyklen oder 12 Jahre dauern, bis Du auf den Mietspiegel von jetzt (!) kommst. Bis Du auf dem Niveau der dann normalen Neuvermietung ankommst, können auch 18 oder 21 oder mehr Jahre vergehen. Je niedriger die Miete im Vergleich zur aktuellen Neuvermietung ist, desto geringer natürlich auch die Chance, dass wegen Auszug neu vermietet werden kann, weil der Mieter woanders deutlich mehr zahlen müsste.
Weit unter dem Spiegel laufende Mietverhältnisse mindern u.a. deshalb auch den Objektwert.
Wie sieht es aus, wenn der jetzige Vermieter die Miete um 15% erhöht und danach ich nochmal um 15%
