Paar Monate Knast vermutlich günstiger als die selbe Person alle 2 Wochen mit nem Polizeiaufgebot und Krankenwagen von irgendeiner Straße zu kratzen.
Dafür zahle ich gerne Steuern.
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Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Gern auch für 12-24 Monate.Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 26. Apr 2023, 21:22 Paar Monate Knast vermutlich günstiger als die selbe Person alle 2 Wochen mit nem Polizeiaufgebot und Krankenwagen von irgendeiner Straße zu kratzen.
Dafür zahle ich gerne Steuern.
Mal wieder etwas anderes als Klimaterroristen:
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
in BaWü wären das dann rund 18.402 Euro pro Gefangener für 4 Monate Haft (alles inklusive)Certa hat geschrieben: 26. Apr 2023, 20:54Keine Geldstrafe mehr, sondern für den Steuerzahler teueres Gefängnis. Naja, Mal abwarten was die nächste Instanz daraus macht.US_Citizen hat geschrieben: 26. Apr 2023, 20:34 Vier Monate ohne Bewährung: Erstmals Klimaaktivistin in Berlin zu Haftstrafe verurteilt
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/vier ... 24031.html
Bleibt zu hoffen, dass derartige Urteile jetzt häufiger gefällt werden.
Deutlich sinnvoller als Lauterbachs "Legalize" VorstoßCerta hat geschrieben: 26. Apr 2023, 21:39 Mal wieder etwas anderes als Klimaterroristen:
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
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Certa hat geschrieben: 26. Apr 2023, 21:39 Mal wieder etwas anderes als Klimaterroristen:
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
Irgendwie langweilig. Genau wie die Diskussion zur juristischen Einordnung von Schwarzfahrern. Juckt mich nicht.
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Was ist sein Argument dafür?` Habs nur am Rande mitbekommen und mich nich damit beschäftigt.Certa hat geschrieben: 26. Apr 2023, 21:39 Mal wieder etwas anderes als Klimaterroristen:
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
Hört sich erstmal so an als würde es Fahrerflucht attraktiver machen da die potentielle Strafe geringer ist?
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Selten so einen dummen Vorschlag gelesen.
Da zerdeppert mir irgendein Dirnenspross die Karre, rast davon. Polizei darf dann ermitteln, aber wohl nur noch halbherzig, weil es sich für eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr lohnt, und ich muss schauen, dass meine Versicherung auch brav zahlt, habe dazu Zeitaufwand bzgl Reparatur und ggf. Leihwagen und dann, wenn ich Glück habe, zahlt der Lump neben der Reparatur noch ein Knöllchen? Wtf.
Da zerdeppert mir irgendein Dirnenspross die Karre, rast davon. Polizei darf dann ermitteln, aber wohl nur noch halbherzig, weil es sich für eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr lohnt, und ich muss schauen, dass meine Versicherung auch brav zahlt, habe dazu Zeitaufwand bzgl Reparatur und ggf. Leihwagen und dann, wenn ich Glück habe, zahlt der Lump neben der Reparatur noch ein Knöllchen? Wtf.
Ein Grund:Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 26. Apr 2023, 22:08Was ist sein Argument dafür?` Habs nur am Rande mitbekommen und mich nich damit beschäftigt.Certa hat geschrieben: 26. Apr 2023, 21:39 Mal wieder etwas anderes als Klimaterroristen:
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
Hört sich erstmal so an als würde es Fahrerflucht attraktiver machen da die potentielle Strafe geringer ist?
Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“. Sprich: Wer künftig alkoholisiert einen Unfall mit Blechschaden verursacht, soll rechtlich nicht mehr gezwungen sein, am Unfallort zu bleiben und auch eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu riskieren.
Aha. Das macht die Sache nicht besser. Für mich ist das auf jeden Fall die ganz falsche Richtung.Certa hat geschrieben: 27. Apr 2023, 06:17
Ein Grund:
Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“. Sprich: Wer künftig alkoholisiert einen Unfall mit Blechschaden verursacht, soll rechtlich nicht mehr gezwungen sein, am Unfallort zu bleiben und auch eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu riskieren.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Bei einem solchen Vorschlag steht dann unterm Strich: Fahrerflucht wird einfacher, der Betroffene bleibt je nach Schaden auf hohen Summen selbst sitzen. Und obendrauf dann noch quasi Trunkenheitsfahrten einladender machen. Kann ich absolut nicht verstehen.Certa hat geschrieben: 27. Apr 2023, 06:17Ein Grund:Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 26. Apr 2023, 22:08Was ist sein Argument dafür?` Habs nur am Rande mitbekommen und mich nich damit beschäftigt.Certa hat geschrieben: 26. Apr 2023, 21:39 Mal wieder etwas anderes als Klimaterroristen:
Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Was haltet ihr davon?
Hört sich erstmal so an als würde es Fahrerflucht attraktiver machen da die potentielle Strafe geringer ist?
Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“. Sprich: Wer künftig alkoholisiert einen Unfall mit Blechschaden verursacht, soll rechtlich nicht mehr gezwungen sein, am Unfallort zu bleiben und auch eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu riskieren.
Ist vermutlich eine rein juristische Feinschmeckerei, aus diesem Blickwinkel (Selbstbegünstigung) macht es ja Sinn.US_Citizen hat geschrieben: 27. Apr 2023, 07:16Bei einem solchen Vorschlag steht dann unterm Strich: Fahrerflucht wird einfacher, der Betroffene bleibt je nach Schaden auf hohen Summen selbst sitzen. Und obendrauf dann noch quasi Trunkenheitsfahrten einladender machen. Kann ich absolut nicht verstehen.Certa hat geschrieben: 27. Apr 2023, 06:17Ein Grund:Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 26. Apr 2023, 22:08
Was ist sein Argument dafür?` Habs nur am Rande mitbekommen und mich nich damit beschäftigt.
Hört sich erstmal so an als würde es Fahrerflucht attraktiver machen da die potentielle Strafe geringer ist?
Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“. Sprich: Wer künftig alkoholisiert einen Unfall mit Blechschaden verursacht, soll rechtlich nicht mehr gezwungen sein, am Unfallort zu bleiben und auch eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu riskieren.
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