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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet - Seite 13 -
Top Lounger
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    Somewhere87 hat geschrieben: 21. Feb 2025, 11:38 Folgende fiktive Konstellation:

    Jemand bekommt von seinem Elternteil vor 15 Jahren ein Haus überschrieben (Wert unter 400.000 Euro). Das schenkende Elteem behält Nießbrauch über das gesamte Haus inkl. der Mietwohnungen.

    Elternteil stirbt. Haus wird verkauft. Fällt Spekulationssteuer an?
    Kurz nein.


    Die Frage hier ist, wann die Anschaffung im steuerlichen Sinne erfolgt ist

    Und nach Übertragung bist du derjenige der steuerlich relevant ist als Natürliche Person. Für die Spek. Steuer ist nicht die Schenkung maßgeblich sondern wann das Haus tatsächlich vom schenker gekauft wurde.



    Edit: kurz copy Paste:

    Der hinzuzuziehende Paragraph ist § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG.

    “Die Frist nach Satz 1 beträgt zehn Jahre; dies gilt nicht, wenn das Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben wurde; in diesem Fall ist für die Berechnung der Frist der Zeitpunkt der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgebend.”

    Also: bei Schenkung beginnt Spek. Frist nicht neu bei Erbschaft oder Schenkung sondern der ursprüngliche Zeitpunkt des Erwerbs vom schenker oder erblasser
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    Besten Dank!
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    Somewhere87 hat geschrieben: 21. Feb 2025, 11:46 Besten Dank!
    Nachtrag: der Schenkungsfreibetrag wird durch das Nutzniessrecht nochmal gemindert. Wäre vielleicht noch von Vorteil zu wissen. Dazu gibt es Rechner mit Einbezug der Lebensdauer/Rest Lebensdauer
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    Hallo,

    wir haben folgendes Problem und absolut keinen Plan wie weiter vorzugehen ist.

    Unser parkendes Auto wurde durch das nebenstehende Auto beim Ausparkten beschädigt. Es gibt einen Zeugen der auch auf uns gewartet hat und bereits die Polizei gerufen hatte. Diese kam auch und hat den Sachverhalt aufgenommen( Bilder gemacht, Zeugenaussage aufgenommen usw.) Der Zeuge konnte auch das Nummernschild nennen und den Fahrzeugtyp, das hat auch alles gepasst. Nach einigen Hin und Her mit der gegnerischen Versicherung, weigert sich diese nun den Schaden (ca.1500 EUR) zu zahlen, weil der Halter alles abstreitet. Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung hat auch keinen Schaden festgestellt, vermutlich wurde dieser in der ganzen verstrichenen Zeit auch schon behoben.

    Kann die Versicherung das einfach so selbst bestimmen das sie den Schaden nicht übernimmt? Warum wird die Aussage des Zeugen nicht beachtet?

    Was sollte man jetzt tun? Leider gibt es keine Verkehrsrechtschutzversciherung.

    Danke für jeden Hinweis.
    Top Lounger
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    Holzkopf hat geschrieben: 1. Apr 2025, 08:37 Hallo,

    wir haben folgendes Problem und absolut keinen Plan wie weiter vorzugehen ist.

    Unser parkendes Auto wurde durch das nebenstehende Auto beim Ausparkten beschädigt. Es gibt einen Zeugen der auch auf uns gewartet hat und bereits die Polizei gerufen hatte. Diese kam auch und hat den Sachverhalt aufgenommen( Bilder gemacht, Zeugenaussage aufgenommen usw.) Der Zeuge konnte auch das Nummernschild nennen und den Fahrzeugtyp, das hat auch alles gepasst. Nach einigen Hin und Her mit der gegnerischen Versicherung, weigert sich diese nun den Schaden (ca.1500 EUR) zu zahlen, weil der Halter alles abstreitet. Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung hat auch keinen Schaden festgestellt, vermutlich wurde dieser in der ganzen verstrichenen Zeit auch schon behoben.

    Kann die Versicherung das einfach so selbst bestimmen das sie den Schaden nicht übernimmt? Warum wird die Aussage des Zeugen nicht beachtet?

    Was sollte man jetzt tun? Leider gibt es keine Verkehrsrechtschutzversciherung.

    Danke für jeden Hinweis.

    Hast du eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung mit Begründung ?

    Hole den Polizeibericht ein und leite diesen der gegnerischen Versicherung weiter.


    Ich würde es auf den schnellen Weg machen: Klage beim Amtsgericht einreichen, du kannst du dich selber vertreten wenn keine Rechtsschutz vorhanden ist. (Beklagter ist der Unfallverursacher nicht die Versicherung )
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    Danke schon mal.


    Die Ablehnung liegt uns vor.
    unser Versicherungsnehmer bestreitet einen Schaden verursacht zu haben.
    Wir haben aus diesem Grund das hier versicherte Kfz durch einen Sachverständigen besichtigen lassen.
    Am Fahrzeug unseres Kunden befinden sch keinerlei Spuren bzw. Beschädigungen, die die aus Akte bekannten Schäden an der Frontverkleidung Ihres Fahrzeuges verursacht haben können.
    Die geltend gemachten Ansprüche weisen wir daher in voller Höhe als unberechtigt zurück.
    Sollte sich nach Eingang der amtlichen Ermittlungsakte ein neuer Sachverhalt ergeben, kommen wir nochmals
    auf den Vorgang zurück
    Der Polizeibericht liegt uns nicht vor. Kann man den einfach anfordern?
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  • Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nennt sich das.
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    Guten Morgen, ich wurde gestern auf dem Heimweg um 24:30 beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Vermutlich war die Ampel länger als eine Sekunde rot, was ein Fahrverbot mit sich bringen würde.

    Hat hier vielleicht jemand Begründungen parat weshalb das Fahrverbot unangemesse Härte darstellen würde bzw. eine andere Idee, wie man sich da noch rausreden könnte?

    Die Straße war nachts natürlich komplett leer und ich habe immerhin niemanden gefährdet.
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  • Nein, einfach mal stehen bleiben.
    Ich sehe hier auch nicht im Ansatz die Begründung für eine Begründung.
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    Zwerg hat geschrieben: 19. Mai 2025, 08:58 Guten Morgen, ich wurde gestern auf dem Heimweg um 24:30 beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Vermutlich war die Ampel länger als eine Sekunde rot, was ein Fahrverbot mit sich bringen würde.

    Hat hier vielleicht jemand Begründungen parat weshalb das Fahrverbot unangemesse Härte darstellen würde bzw. eine andere Idee, wie man sich da noch rausreden könnte?

    Die Straße war nachts natürlich komplett leer und ich habe immerhin niemanden gefährdet.
    Guten Morgen,

    Da gibt es paar Ansätze, je nach dem wie die Antworten auf folgende Punkte ausfallen könnte:

    - bist du beruflich abhängig vom Führerschein ?
    - Hast du bereits Punkte durch ein den gleichen Tatbestand?
    - auf nicht geeichte Technik plädieren (Chance nahe bei 0)


    Was funktionieren würde: erhöhtes Bußgeld und dadurch absehen des Fahrverbotes. Klappt jedoch nur bei Punkt 2 (nicht nur auf Rotlichtverstösse zu beziehen)
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    Kris_Law hat geschrieben: 19. Mai 2025, 09:39
    Zwerg hat geschrieben: 19. Mai 2025, 08:58 Guten Morgen, ich wurde gestern auf dem Heimweg um 24:30 beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Vermutlich war die Ampel länger als eine Sekunde rot, was ein Fahrverbot mit sich bringen würde.

    Hat hier vielleicht jemand Begründungen parat weshalb das Fahrverbot unangemesse Härte darstellen würde bzw. eine andere Idee, wie man sich da noch rausreden könnte?

    Die Straße war nachts natürlich komplett leer und ich habe immerhin niemanden gefährdet.
    Guten Morgen,

    Da gibt es paar Ansätze, je nach dem wie die Antworten auf folgende Punkte ausfallen könnte:

    - bist du beruflich abhängig vom Führerschein ?
    - Hast du bereits Punkte durch ein den gleichen Tatbestand?
    - auf nicht geeichte Technik plädieren (Chance nahe bei 0)


    Was funktionieren würde: erhöhtes Bußgeld und dadurch absehen des Fahrverbotes. Klappt jedoch nur bei Punkt 2 (nicht nur auf Rotlichtverstösse zu beziehen)
    Vielen Dank erstmal.

    Ich habe leider noch einen Punkt aus September 2024 als ich außerorts zu schnell war.

    Abhängig vom Führerschein bin ich nicht wirklich, zur Arbeit sind es 3,5km. Wenn die jedoch nicht wissen, dass ich in der Außenstelle vom Landkreis Arbeite hätte ich schon 30km einfach Strecke.

    Mein Problem ist, mein Hund kann ich derzeit noch nicht alleine in der Wohnung lassen, da er noch aufs Treppenhaus anschlägt. Den muss ich also bei egal was ich machen möchte erstmal bei meinen Eltern kurz abladen (auf der Arbeit ist er dann immer dort und wenn ich zum Sport fahre bringe ich ihn vorher auch hin) ich wäre also komplett vom Leben abgeschnitten, ich könnte nicht mal mehr zum Einkaufen, ohne Gefahr zu laufen, meine Wohnung zu verlieren, weil mein Hund wieder Randale macht. Das wird die aber denke ich wenig interessieren oder?
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    du kannst sowieso erst was in die wege leiten wenn du den bescheid bekommen hast, würde bis dahin ruhig bleiben und dann im schlimmsten fall hast du 1 monat fahrverbot was du ja selbst wählen kannst zb auch wenn du sowieso in urlaub bist, soweit ich das noch im kopf habe hast du ne ganze weile zeit in der du das verbot nehmen kannst meine mind. 1 jahr oder sogar länger

    gerichtlich sieht das leider meistens gar nicht gut aus, hatte letztes jahr selbst den fall das mir auf der autobahn in einer abstandkontrolle einer ohne zu blinken vor mir eingescheert hat und mich zu einer bremsung genötigt, war aber nichts zu machen hat die alles nicht interessiert, waren dann knapp 300e und 1 monat ...
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    darkes7soul hat geschrieben: 19. Mai 2025, 11:16 du kannst sowieso erst was in die wege leiten wenn du den bescheid bekommen hast, würde bis dahin ruhig bleiben und dann im schlimmsten fall hast du 1 monat fahrverbot was du ja selbst wählen kannst zb auch wenn du sowieso in urlaub bist, soweit ich das noch im kopf habe hast du ne ganze weile zeit in der du das verbot nehmen kannst meine mind. 1 jahr oder sogar länger

    gerichtlich sieht das leider meistens gar nicht gut aus, hatte letztes jahr selbst den fall das mir auf der autobahn in einer abstandkontrolle einer ohne zu blinken vor mir eingescheert hat und mich zu einer bremsung genötigt, war aber nichts zu machen hat die alles nicht interessiert, waren dann knapp 300e und 1 monat ...
    Ich bekomme doch erstmal auch eine Anhörung. Soll ich die dann einfach ignorieren und nachdem ich den Bescheid erhalten habe WS einlegen mit der Begründung, dass das für mich übertriebene Härte bedeuten würde oder bereits in der Anhörung aufführen wieso ich meine ein Verbot wäre übertriebene Härte?
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  • Du bist bei Rot über eine Ampel gebrettert und willst "übertriebene Härte" geltend machen, weil du deinen Hund zu deinen Eltern fahren willst? Bin gespannt, wie das ausgeht 👍
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    Certa hat geschrieben: 19. Mai 2025, 12:12 Du bist bei Rot über eine Ampel gebrettert und willst "übertriebene Härte" geltend machen, weil du deinen Hund zu deinen Eltern fahren willst? Bin gespannt, wie das ausgeht 👍
    Wenn man das natürlich absichtlich so ins lächerliche ziehen will, hört sich das nach ner ganz doofen Idee an :kruemel:
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