Im Fall eines Hakenkreuzes ist das ja auch richtig, weil es das Symbol einer rechtsextremen Ideologie ist. Im Beitrag gibt es aber um einen Juden, der von jemanden aus dem nahen Osten angegriffen wird.H_B hat geschrieben: 7. Mai 2025, 11:57Nein, nicht aufgeklärte Straftaten, beispielsweise ein Hakenkreuz an eine Hauswand malen (von Linken, Islamisten oder anderen gerne gemacht) zählt pauschal in die Statistik "rechts" rein, wenn ein rechtes Motiv "wahrscheinlich" ist.GoldenInside hat geschrieben: 7. Mai 2025, 11:36Das stimmt nicht, das wird als "religiöse Ideologie" eingestuft.Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 7. Mai 2025, 11:30 Das ist halt das Hauptproblem an "rechten Straftaten" bzw. dem Begriff und was die Allgemeinheit drunter versteht.
Die meisten sehen im Kopf stramme Neonazis mit Glatze und Springerstiefeln, dabei ist es nicht selten der Fall das z. B. ein Jude von jemandem aus dem mittleren Osten attackiert, angespuckt oder beleidigt wird und das ganze anzeigt, was am Ende als rechte Straftat eingestuft wird.
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/De ... _node.html
Kannst du in zig öffentlichen Dokumenten der Polizei nachlesen.
@Shivus warum ausländisch und nicht religiös, wenn es doch um die jüdische Religion geht?