Du hast vergessen, wie es in dieser Norm weitergeht:Eric hat geschrieben: 8. Apr 2025, 19:09Das ist ganz klar gesetzlich geregeltmaximised hat geschrieben: 8. Apr 2025, 18:59 Die Definition von Meinungsfreiheit würde mich mal interessieren. Ich glaube da bekommt man hier unterschiedliche Ergebnisse, oder?
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
