hundsgemein
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    Wir sollten schauen, dass wir das hier nicht mit dem Politik Thread vermischen.
    Bleiben wir bei der abartigen Idee, der Besteuerung von Aktien.
    Mal wieder völlig am Ziel vorbei, aber was will man von der SPD erwarten...
    Spekulanten und Altersvorsorgler werden in einen Topf geworfen. Glückwunsch.
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  • Knolle hat geschrieben: 26. Mär 2025, 21:41 Bleiben wir bei der abartigen Idee, der Besteuerung von Aktien.
    Mal wieder völlig am Ziel vorbei, aber was will man von der SPD erwarten...
    Das Argument für die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei der Einführung der Abgeltungsteuer war, das der Steuersatz so niedrig angesetzt ist, und zusätzlich die Günstigerprüfung möglich ist. Bezogen auf den Steuersatz gilt dies auch für die Abschaffung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens (Doppelbesteuerung Gewinn auf Unternehmensebene, Ausschüttung beim Anleger).

    Ob die Argumente bei 30% noch greifen würden? Schwierig. Erster Impuls war, das wird vom Verfassungsgericht kassiert bzw. nur erlaubt, wenn Werbungskosten wieder möglich sind. Dann sind mir die letzten Urteile zum Soli und der GG Änderung mit einem abgewählten Bundestag eingefallen und... hmm... naja... ich weiß nicht :fry:
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    Wieder guter Artikel im NZZ market. Hier hat's auch noch vernünftige KGV also zugreifen. :D
    Krisenfest investieren: Diese Aktien bieten Stabilität

    Roche – Krankheiten kennen keine Konjunkturzyklen
    > Im Gegensatz zu vielen anderen Pharmakonzernen hat Roche den Vorteil, derzeit auf keine nennenswerte Patentklippe zuzusteuern.
    > Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 15 und der Unternehmenswert (EV) im Verhältnis zum Ebitda von 10 (der Gewinn jeweils geschätzt für das Jahr 2025) liegen unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.

    Deutsche Telekom – telefoniert wird immer
    > Der Konzern erzielt zwei Drittel seines Gewinns mit der Tochter T-Mobile US, dem Marktführer in den USA.
    > Mit Ausnahme des Jahres 2023 stieg der Umsatz seit zehn Jahren. 2024 lag das Plus bei 3,2%. Im gleichen Jahr lieferte das Unternehmen eine Gewinnmarge (gemessen am Ebitda) von 34,3% und liegt damit über dem Schnitt der vergangenen zehn Jahre von 31%. Zum Vergleich: Telefónica brachte es 2024 auf 23,6%.
    > KGV 15,9

    Deutsche Börse – ein Markowitz-Interpret
    > Durch diese breite Aufstellung über vier wenig korrelierte Segmente berücksichtigt das Unternehmen quasi die Anlageregel Nummer eins, nicht alle Eier in einen Korb zu legen (frei nach Harry Markowitz).
    > In der Summe sorgt das für verlässliche Einnahmen und starke Margen. Die Ebitda-Marge lag 2024 bei 52,9% und soll bis 2027 auf 60% klettern, schätzen die bei S&P Capital IQ gebündelten Analysen.
    > Zwar lag das Kurs-Gewinn-Verhältnis (gemessen am geschätzten Gewinn für 2025) von 24 deutlich über dem Schnitt der vergangenen zehn Jahre von 20. Doch angesichts des inzwischen noch stärker diversifizierten Geschäfts ist das angemessen.

    Münchener Rück – Profiteur des Klimawandels
    > Trotz des Kursanstiegs sind die Bewertungsmultiplikatoren nicht hoch: Der Kurs im Verhältnis zum 2025 erwarteten Gewinn liegt bei 13 und damit nur moderat über dem Durchschnittswert des vergangenen Jahrzehnts.

    https://themarket.ch/analyse/diese-akti ... t-ld.13493
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    Telekom Aktien. Na klar. Wann ist das je schief gegangen :guenni:
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    Worauf du anspielst ist sicher 1999. Da hatte Telekom ein KGV von 78. Also ziemlich dort wo heute die ganzen Tech Buden liegen. Der Vergelich sollte also eher in diese Richtung warnen, wenngleich die Situation heute natürlich eine andere ist als zur Dotcom-Bubble.
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  • Knolle hat geschrieben: 26. Mär 2025, 21:41 Wir sollten schauen, dass wir das hier nicht mit dem Politik Thread vermischen.
    Bleiben wir bei der abartigen Idee, der Besteuerung von Aktien.
    Mal wieder völlig am Ziel vorbei, aber was will man von der SPD erwarten...
    Spekulanten und Altersvorsorgler werden in einen Topf geworfen. Glückwunsch.
    Am faszinierendsten finde ich, dass die Idee der Grünen, Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zu erheben, um die entsprechenden Systeme zu entlasten, gerade von der Union so zerrissen wurde. Dafür gibt es jetzt höhere Steuern, um die Mütterrente oder 7% Mwst in der Gastronomie zu finanzieren.
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    GoldenInside hat geschrieben: 27. Mär 2025, 08:22
    Knolle hat geschrieben: 26. Mär 2025, 21:41 Wir sollten schauen, dass wir das hier nicht mit dem Politik Thread vermischen.
    Bleiben wir bei der abartigen Idee, der Besteuerung von Aktien.
    Mal wieder völlig am Ziel vorbei, aber was will man von der SPD erwarten...
    Spekulanten und Altersvorsorgler werden in einen Topf geworfen. Glückwunsch.
    Am faszinierendsten finde ich, dass die Idee der Grünen, Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zu erheben, um die entsprechenden Systeme zu entlasten, gerade von der Union so zerrissen wurde. Dafür gibt es jetzt höhere Steuern, um die Mütterrente oder 7% Mwst in der Gastronomie zu finanzieren.
    Das ist die Gnade der Opposition. Da kann man alles doof finden ohne eigene Vorschläge zu machen.
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    Kämpfernatur hat geschrieben: 26. Mär 2025, 22:04
    Knolle hat geschrieben: 26. Mär 2025, 21:41 Bleiben wir bei der abartigen Idee, der Besteuerung von Aktien.
    Mal wieder völlig am Ziel vorbei, aber was will man von der SPD erwarten...
    Das Argument für die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei der Einführung der Abgeltungsteuer war, das der Steuersatz so niedrig angesetzt ist, und zusätzlich die Günstigerprüfung möglich ist. Bezogen auf den Steuersatz gilt dies auch für die Abschaffung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens (Doppelbesteuerung Gewinn auf Unternehmensebene, Ausschüttung beim Anleger).

    Ob die Argumente bei 30% noch greifen würden? Schwierig. Erster Impuls war, das wird vom Verfassungsgericht kassiert bzw. nur erlaubt, wenn Werbungskosten wieder möglich sind. Dann sind mir die letzten Urteile zum Soli und der GG Änderung mit einem abgewählten Bundestag eingefallen und... hmm... naja... ich weiß nicht :fry:
    Kommt auch darauf an, ob die Unternehmenssteuern tatsächlich gesenkt werden. Sagen wir mal die KöSt geht fünf Prozent runter und die KapESt fünf Prozent rauf, dann seh ich da keinen Fall fürs Verfassungsgericht.
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  • flou1983 hat geschrieben: 27. Mär 2025, 09:28
    Kämpfernatur hat geschrieben: 26. Mär 2025, 22:04
    Knolle hat geschrieben: 26. Mär 2025, 21:41 Bleiben wir bei der abartigen Idee, der Besteuerung von Aktien.
    Mal wieder völlig am Ziel vorbei, aber was will man von der SPD erwarten...
    Das Argument für die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei der Einführung der Abgeltungsteuer war, das der Steuersatz so niedrig angesetzt ist, und zusätzlich die Günstigerprüfung möglich ist. Bezogen auf den Steuersatz gilt dies auch für die Abschaffung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens (Doppelbesteuerung Gewinn auf Unternehmensebene, Ausschüttung beim Anleger).

    Ob die Argumente bei 30% noch greifen würden? Schwierig. Erster Impuls war, das wird vom Verfassungsgericht kassiert bzw. nur erlaubt, wenn Werbungskosten wieder möglich sind. Dann sind mir die letzten Urteile zum Soli und der GG Änderung mit einem abgewählten Bundestag eingefallen und... hmm... naja... ich weiß nicht :fry:
    Kommt auch darauf an, ob die Unternehmenssteuern tatsächlich gesenkt werden. Sagen wir mal die KöSt geht fünf Prozent runter und die KapESt fünf Prozent rauf, dann seh ich da keinen Fall fürs Verfassungsgericht.
    Aktueller Stand der Verhandlungen ist wohl eine Senkung von 30 auf 29% im Jahr 2029. Das würde aber auch nur den Punkt Halb-/Teileinkünfteverfahren betreffen.

    Grundsätzlich gilt aber das Nettoprinzip:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoprin ... euerrecht)
    Nach dem objektiven Nettoprinzip dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, Gegenstand der Einkommenbesteuerung sein.
    Bei der Abgeltungsteuer hat man die "Erlaubnis" bekommen davon abzuweichen, weil der Steuersatz so niedrig ist. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, daß das bei 30% zzgl. Soli noch gelten würde.
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    Kämpfernatur hat geschrieben: 27. Mär 2025, 09:41
    flou1983 hat geschrieben: 27. Mär 2025, 09:28
    Kämpfernatur hat geschrieben: 26. Mär 2025, 22:04

    Das Argument für die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei der Einführung der Abgeltungsteuer war, das der Steuersatz so niedrig angesetzt ist, und zusätzlich die Günstigerprüfung möglich ist. Bezogen auf den Steuersatz gilt dies auch für die Abschaffung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens (Doppelbesteuerung Gewinn auf Unternehmensebene, Ausschüttung beim Anleger).

    Ob die Argumente bei 30% noch greifen würden? Schwierig. Erster Impuls war, das wird vom Verfassungsgericht kassiert bzw. nur erlaubt, wenn Werbungskosten wieder möglich sind. Dann sind mir die letzten Urteile zum Soli und der GG Änderung mit einem abgewählten Bundestag eingefallen und... hmm... naja... ich weiß nicht :fry:
    Kommt auch darauf an, ob die Unternehmenssteuern tatsächlich gesenkt werden. Sagen wir mal die KöSt geht fünf Prozent runter und die KapESt fünf Prozent rauf, dann seh ich da keinen Fall fürs Verfassungsgericht.
    Aktueller Stand der Verhandlungen ist wohl eine Senkung von 30 auf 29% im Jahr 2029. Das würde aber auch nur den Punkt Halb-/Teileinkünfteverfahren betreffen.

    Grundsätzlich gilt aber das Nettoprinzip:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoprin ... euerrecht)
    Nach dem objektiven Nettoprinzip dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, Gegenstand der Einkommenbesteuerung sein.
    Bei der Abgeltungsteuer hat man die "Erlaubnis" bekommen davon abzuweichen, weil der Steuersatz so niedrig ist. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, daß das bei 30% zzgl. Soli noch gelten würde.
    Klar, hab mich nur auf die Doppelbesteuerung bezogen. Na wenn man da nicht deutlich runter geht, wird das natürlich nix. Wenn dann müsste man sowieso die KöSt dirket auf 10% setzen, bei der GewSt brauchst du nicht anfangen, dann können die meisten Gemeinden Insolvenz anmelden.

    War beim Nettoprinzip nicht damals auch die Argumentation des BVerfG, dass durch die Günstigerprüfung die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist?
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    eine kleine GameStop Position aufmachen und wenn sie ihre BTC-Reserve in Kraft treten, dann alles gewinnbringend wieder abstoßen !

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  • Eisen_Beisser hat geschrieben: 27. Mär 2025, 10:28 Notiz an mich:
    eine kleine GameStop Position aufmachen und wenn sie ihre BTC-Reserve in Kraft treten, dann alles gewinnbringend wieder abstoßen !

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    @labil fühlt sich getriggert
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    donjon hat geschrieben: 27. Mär 2025, 13:32
    Eisen_Beisser hat geschrieben: 27. Mär 2025, 10:28 Notiz an mich:
    eine kleine GameStop Position aufmachen und wenn sie ihre BTC-Reserve in Kraft treten, dann alles gewinnbringend wieder abstoßen !

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    @labil fühlt sich getriggert
    kein bisschen!!
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  • stabil hat geschrieben: 27. Mär 2025, 14:15 Nochmal bei Novo Nordisk nachgelegt, hab jetzt 210 Stk.
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