Oarbreaker
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    Und aufjedenfall, falls nicht schon getan, auch deiner Versicherung melden, kann sonst Ärger geben wenn nicht direkt mitgeilt wird das da was passiert ist, kann nämlich sein das die die Anweisungen bzgl. Anwalt/Gutachter geben mit denen die zusammen arbeiten.
    Top Lounger
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  • NeuesLeben hat geschrieben: 8. Aug 2024, 20:12 Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der überbauten und
    z. B. mittels Betondecken, bituminösen Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge befestigten
    Grundstücksfläche bemessen, von der aus das Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die
    öffentliche Einrichtung gelangt.
    Für die Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche werden die
    Versiegelungsgrade der bebauten und/oder befestigten Flächen nach Flächengruppen wie folgt
    berücksichtigt.

    Wie muss ich das o. g. verstehen?


    Habe ca. 450m² Dachfläche, der Niederschlag davon wird auf den Hof geleitet.
    Der Hof hat ca. 600m² gepflasterte Fläche und ein Gefälle zum Garten.
    Der Garten hat insgesamt ca. 2500m² und besteht aus waldähnlichem Gebiet + Wildwiese.

    Logischerweise fließt alles Wasser von den Dächern auf dem Hof. Vom Hof fließt bedingt durchs Gefälle alles in den Garten.
    Der Garten ist bis zum Grundstücksende ca. 75-80 Meter lang, hier versickert alles - Selbst bei Starkregen.
    Vom Niederschlag erreicht also kein Tropfen den öffentlichen Raum und kann meiner Meinung nach auch nicht indirekt in öffentliche Einrichtungen gelangen.

    Kennt sich damit jemand aus? :-)
    Noch aktuell? Zahlst du eine Niederschalgswassergebühr oder hast du angegeben, dass das Niederschlagswasser deiner befestigten Flächen über die belebte Bodenzone (hier Garten) versickert?
    Lounger
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    Danke für Eure Antworten.

    Sonderlich groß ist der Schaden nicht. Ich fahre zwar einen dreimonate alten Neuwagen, der Großteil des Schadens hat aber der unlackierte Kunststoff neben dem Radkasten abbekommen. Auf dem Lack selbst ist nur ein ca. 10 cm langer Kratzer. Der Lackierer meines Vertrauens hat für Smart Repair mal 300 bis 400 € angepeilt.

    Der Unfallgegner fuhr einen 20 Jahre alten, schon recht demolierten Skoda Octavia. Da sind ebenfalls nun ein paar Kratzer im Lack der Stoßstange entstanden.

    Bei meiner Versicherung habe ich mal nachgefragt, wie hoch die denn Rückstufung ausfallen würde. Das wären insgesamt etwa 110 € pro Jahr (für Haftpflicht und Vollkasko).

    Leider gibt es aber von der Rechtsschutz schlechte Nachrichten. Bei der rückwirkenden RSV wären nur Bußgeldfälle abgedeckt, keine unklaren Unfälle.
    H_D
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  • Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt deine Haftpflicht den Part einer passiven Rechtsschutz
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    H_D hat geschrieben: 15. Nov 2024, 20:27 Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt deine Haftpflicht den Part einer passiven Rechtsschutz
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    Mal was zum Thema Arbeitsrecht.

    Meiner kleinen Schwester wurde vom Arbeitgeber in einem Mitarbeitergespräch (mit 2 Vorgesetzten ) wegen angeblicher Minderleistung mit Gehaltskürzung gedroht. Alternativ wurde ihr eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden pro Woche angeboten um das Gehalt zu behalten.

    Selbstverständlich hätte Sie einfach ablehnen können (einseitige Vertragsänderung nicht möglich)

    Der AG hat ihr dann ein paar Tage später ein entsprechendes Schreiben „Änderung zum Arbeitsvertrag“ in die Hand gedrückt (Erhöhung der Arbeitszeit) den hat sie mit nach Hause genommen und leider unterschrieben und dem AG wieder ausgehändigt.

    In meinen Augen eine absolute Unverschämtheit, kann man trotz schriftlicher Zustimmung ihrerseits intervenieren?
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  • Ich würde rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Generell ist das unzulässig.

    Einzige Möglichkeit m.W.n. bei erfolgsabhängigen Zahlungen, aber das ergibt sich ja schon aus dem Namen.

    Steht das denn in dem Schreiben drin wegen der Arbeitsleistung? Wenn nicht, wird es schwierig das dem AG nachzuweisen auch wenn drüber gesprochen wurde. Da sollte ein RA weiterhelfen können ob sie dennoch eine Möglichkeit hat.
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  • Sportart: "Rumpumpen"
    Kennt sich hier jemand mit dem WEG aus?

    Ich habe hier den Fall, dass ein Nachbar welcher auch Eigentümer ist und sehr selten die Wohnung nutzt,
    mir nun schon mehrfach mein Fahrzeug beschädigt hat.
    Die Beschädigung fand immer direkt auf dem Stellplatz bzw. unter dem Carport statt.
    Die Stellplätze sind Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht.

    Ich hatte nach dem ersten Mal das Gespräch gesucht und wurde hierbei nicht ernst genommen. Die Schäden sind klar vom anderen Fahrzeug, zum Einen wird der Stellplatz des Nachbars nur von selbigem genutzt,
    zum Anderen steht mein Fahrzeug entweder in der Firma oder auf meinem Stellplatz.
    In der Firma ist keine Beschädigung an dieser Stelle möglich. Ich habe versucht mit entsprechenden „Messungen“ (welche mit einem Metermaß nach meiner Auffassung ausreichen sollten), versucht hier eine Einsicht herbeizuführen, leider vergeblich.
    Beim nächsten Nutzen der Wohnung kam dann der nächste Schaden.

    Laut meinem Lackierer wäre das ein klassischer Haftpflichtschaden, welche unkompliziert zu Regulieren wäre.
    Hatte bisher noch keine Kosten, da der Lackierer ein Schulkamerad ist und das entsprechend Polieren konnte,
    die Dellen gehen damit natürlich nicht raus.
    Ich hab so langsam die Schnauze voll und absolut kein Verständnis dafür, dass man für sein Verschulden/Handeln keine Verantwortung übernimmt.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Wäre es Möglich, ohne vorher bei der WEG um Freigabe/Erlaubnis zu bitten,
    günstige Zaunelemente anzubringen um weitere Beschädigungen zu vermeiden?

    Vorab vielen Dank für eure Einschätzung!
    Oarbreaker
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    Ich denke eher nicht das man bei Gemeinschaftseigentum mit Nutzungsrecht einfach etwas verändern darf.
    Zumindest war es bei mir mal so als ich in einer größeren Wohneinheit gleebt habe ca. 44 Whg. das man dort zb an der Terrasse etc. einschränkungen hatte mit Zäunen etc. wir hatten nämlich einen Sichtschutz aufgestellt weil zur Nachbarwohnung die Terrassen mit Grün verbunden waren und deren Hund als einfach uns hingekackt hatte.

    Falls es sowas wie eine Hausverwaltung oder ähnliches gibt da mal nachfragen?
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  • Würde ansonsten einfach eine kleine "Mauer" bauen, da reichen ja 50 cm, sodass seine Autotüre nichtmehr weiter aufgehen kann. Ich nehme an, es kommt von der Autotüre?
    Solange das lose Steine sind die aufeinander liegen und auf deiner Stellplatzseite sind, kann doch keiner was sagen, oder?
    Lounger
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    Jhonny Jimpo hat geschrieben: 7. Jan 2025, 18:47 Kennt sich hier jemand mit dem WEG aus?

    Ich habe hier den Fall, dass ein Nachbar welcher auch Eigentümer ist und sehr selten die Wohnung nutzt,
    mir nun schon mehrfach mein Fahrzeug beschädigt hat.
    Die Beschädigung fand immer direkt auf dem Stellplatz bzw. unter dem Carport statt.
    Die Stellplätze sind Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht.

    Ich hatte nach dem ersten Mal das Gespräch gesucht und wurde hierbei nicht ernst genommen. Die Schäden sind klar vom anderen Fahrzeug, zum Einen wird der Stellplatz des Nachbars nur von selbigem genutzt,
    zum Anderen steht mein Fahrzeug entweder in der Firma oder auf meinem Stellplatz.
    In der Firma ist keine Beschädigung an dieser Stelle möglich. Ich habe versucht mit entsprechenden „Messungen“ (welche mit einem Metermaß nach meiner Auffassung ausreichen sollten), versucht hier eine Einsicht herbeizuführen, leider vergeblich.
    Beim nächsten Nutzen der Wohnung kam dann der nächste Schaden.

    Laut meinem Lackierer wäre das ein klassischer Haftpflichtschaden, welche unkompliziert zu Regulieren wäre.
    Hatte bisher noch keine Kosten, da der Lackierer ein Schulkamerad ist und das entsprechend Polieren konnte,
    die Dellen gehen damit natürlich nicht raus.
    Ich hab so langsam die Schnauze voll und absolut kein Verständnis dafür, dass man für sein Verschulden/Handeln keine Verantwortung übernimmt.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Wäre es Möglich, ohne vorher bei der WEG um Freigabe/Erlaubnis zu bitten,
    günstige Zaunelemente anzubringen um weitere Beschädigungen zu vermeiden?

    Vorab vielen Dank für eure Einschätzung!
    Wozu gehören denn die Stellplätze gemäß Teilungserklärung?

    Aufstellen kannst du das grundsätzlich immer solange sich keiner beschwert. Ggf musst du das dann aber entsprechend Rückbauen.
    Was sagt denn der WEG Verwalter zu deinem Vorhaben bzw. dem Streifall?
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    da der Verursacher sich uneinsichtig zeigt hast du das hoffentlich zur Anzeige gebracht??!!
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    chiki hat geschrieben: 8. Jan 2025, 10:20 da der Verursacher sich uneinsichtig zeigt hast du das hoffentlich zur Anzeige gebracht??!!
    Ein parkendes Auto mit dem eigenen Auto beschädigen und dann einfach weggehen ist übrigens Fahrerflucht, auch wenn es nur die Tür ist und man dabei nicht gefahren ist. Würde ihn bei der Polizei anzeigen.
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    und wir sind im Bereich einer Straftat und nicht bei einer Ordnungswidrigkeit
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    Servus!

    Danke schonmal für die ganzen Antworten.
    Ich werde mich am Wochenende nochmal damit beschäftigen und auf die Rückfrage zwecks der Teilungserklärung melden.

    Bisher hab ich nur versucht das unter uns zu klären, die Hausverwaltung habe ich bisher noch nicht einbezogen,
    somit auch keine Anzeige erstattet. Das kann man ja aber noch machen wie ich gelesen habe, Verjährungsfrist sind wohl fünf Jahre.

    Danke nochmal!
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