[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/kinerity/bestanswer/event/main_listener.php on line 514: Undefined array key "poster_answers"
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/kinerity/bestanswer/event/main_listener.php on line 514: Undefined array key "poster_answers"
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/kinerity/bestanswer/event/main_listener.php on line 514: Undefined array key "poster_answers"
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/kinerity/bestanswer/event/main_listener.php on line 514: Undefined array key "poster_answers"
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
Aktuelle Nachrichten aus aller Welt - Seite 2677 -
GastXY
GastXY
Harun hat geschrieben: 11. Okt 2024, 08:12 https://www.bild.de/politik/inland/medi ... 399e3bed15
Kassenärzte-Chef über Medikamenten-Mangel: „Deutschland auf dem Stand eines Dritte-Welt-Landes“

In Arztpraxen können erste Patienten bereits nicht mehr ausreichend behandelt werden!

Andreas Gassen (62), Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zu BILD: „Derzeit gibt es bundesweit in den Arztpraxen Versorgungseinschränkungen wegen der Lieferengpässe für Kochsalzlösung. Ärzte müssen Patienten nach Hause schicken, weil sie keine Kochsalzlösung zur Verfügung haben und die Patienten nicht behandeln können. Das ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis.“

Verbandschef Gerald Gaß (61) zu BILD: „Die Krankenhäuser erhalten derzeit nicht die kompletten Mengen an Spül- und Infusionslösungen, die sie bei den Herstellern bestellen. Noch können alle Patientinnen und Patienten gut versorgt werden, allerdings mit viel organisatorischem und finanziellem Aufwand. Langfristig ist dies aber nicht zu leisten, wenn sich an der Situation nichts ändert und die Patientenzahlen wie zuletzt wieder kontinuierlich ansteigen.“
besorgniserregende Zustände
Die Zustände sind seit den Coronamaßnahmen so. Ist leider nichts neues. Wir mussten neulich für ein Antibiotika fürs Kind 7 Apotheken anrufen, bis irgendwo was auffindbar war. Von Schmerzmittel und Hustensaft wollen wir gar nicht erst reden.

Mit Schuld sind Hersteller der Flaschen und Deckel, da diese teilweise nicht liefern können und in Deutschland nur bestimmte Deckel zulässig sind.
Moderator
Beiträge: 7841
Registriert: 5. Mär 2023, 20:55
  • Answers: 0
  • Wohnort: Bonn17
    Körpergröße: 190
    Körpergewicht: 94
    Sportart: Grappling
    Ich bin: Bundeskoffeinamt
    so Basic Medikamente immer zuhause haben schon sehr empfehlenswert, dann kommt man nicht in Probleme wenn man diese dann sofort braucht.
    GastXY
    GastXY
    Somewhere87 hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:10
    Harun hat geschrieben: 11. Okt 2024, 08:12 https://www.bild.de/politik/inland/medi ... 399e3bed15
    Kassenärzte-Chef über Medikamenten-Mangel: „Deutschland auf dem Stand eines Dritte-Welt-Landes“

    In Arztpraxen können erste Patienten bereits nicht mehr ausreichend behandelt werden!

    Andreas Gassen (62), Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zu BILD: „Derzeit gibt es bundesweit in den Arztpraxen Versorgungseinschränkungen wegen der Lieferengpässe für Kochsalzlösung. Ärzte müssen Patienten nach Hause schicken, weil sie keine Kochsalzlösung zur Verfügung haben und die Patienten nicht behandeln können. Das ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis.“

    Verbandschef Gerald Gaß (61) zu BILD: „Die Krankenhäuser erhalten derzeit nicht die kompletten Mengen an Spül- und Infusionslösungen, die sie bei den Herstellern bestellen. Noch können alle Patientinnen und Patienten gut versorgt werden, allerdings mit viel organisatorischem und finanziellem Aufwand. Langfristig ist dies aber nicht zu leisten, wenn sich an der Situation nichts ändert und die Patientenzahlen wie zuletzt wieder kontinuierlich ansteigen.“
    besorgniserregende Zustände
    Die Zustände sind seit den Coronamaßnahmen so. Ist leider nichts neues. Wir mussten neulich für ein Antibiotika fürs Kind 7 Apotheken anrufen, bis irgendwo was auffindbar war. Von Schmerzmittel und Hustensaft wollen wir gar nicht erst reden.

    Mit Schuld sind Hersteller der Flaschen und Deckel, da diese teilweise nicht liefern können und in Deutschland nur bestimmte Deckel zulässig sind.
    Letztes und vorletztes Jahr war die Situation mit den Mitteln für Kinder teilweise sehr angespannt. Wir decken uns auch immer komplett ein wenn wir in Polen sind und haben so immer was vorrätig wenn es benötigt wird.
    Naturaler Dönerlord
    Beiträge: 11478
    Registriert: 11. Mär 2023, 10:37
  • Answers: 0
  • Wohnort: Franken
    Körpergewicht: 75
    KFA: 99
    Sportart: Chubby Gf
    Bench: 130
    Lieblingsübung: Facesitting
    Ich bin: gestört
    Benutzeravatar
    Naturaler Dönerlord
    FatPhil hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:16
    Somewhere87 hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:10
    Harun hat geschrieben: 11. Okt 2024, 08:12 https://www.bild.de/politik/inland/medi ... 399e3bed15



    besorgniserregende Zustände
    Die Zustände sind seit den Coronamaßnahmen so. Ist leider nichts neues. Wir mussten neulich für ein Antibiotika fürs Kind 7 Apotheken anrufen, bis irgendwo was auffindbar war. Von Schmerzmittel und Hustensaft wollen wir gar nicht erst reden.

    Mit Schuld sind Hersteller der Flaschen und Deckel, da diese teilweise nicht liefern können und in Deutschland nur bestimmte Deckel zulässig sind.
    Letztes und vorletztes Jahr war die Situation mit den Mitteln für Kinder teilweise sehr angespannt. Wir decken uns auch immer komplett ein wenn wir in Polen sind und haben so immer was vorrätig wenn es benötigt wird.
    Hat Polen da weniger Probleme?
    Shadows of Nürni - Wojna Log
    "Surrender is an outcome, far worse than defeat"
    Vegeta

    Diese Marken unterstützen das Forum
    GastXY
    GastXY
    Piotr hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:27
    FatPhil hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:16
    Somewhere87 hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:10

    Die Zustände sind seit den Coronamaßnahmen so. Ist leider nichts neues. Wir mussten neulich für ein Antibiotika fürs Kind 7 Apotheken anrufen, bis irgendwo was auffindbar war. Von Schmerzmittel und Hustensaft wollen wir gar nicht erst reden.

    Mit Schuld sind Hersteller der Flaschen und Deckel, da diese teilweise nicht liefern können und in Deutschland nur bestimmte Deckel zulässig sind.
    Letztes und vorletztes Jahr war die Situation mit den Mitteln für Kinder teilweise sehr angespannt. Wir decken uns auch immer komplett ein wenn wir in Polen sind und haben so immer was vorrätig wenn es benötigt wird.
    Hat Polen da weniger Probleme?
    Ja, aber Polska auch irgendwie sehr weird was Pharmaprodukte im allgemeinen angeht. Die Dichte an Apotheken ist lächerlich hoch und im TV ist jede zweite Werbung für irgendwelche Mittel gefühlt. Glaube in Polen gibt es so 14.000 Apotheken, was ja nur irgendwo 3.000 weniger sind als hier.

    Glaube als die ukrainischen Flüchtlinge rübergekommen sind gab es vielleicht mal kurz einen Engpass aber ich habe in den letzten Jahren immer alles problemlos kaufen können.
    Administrator
    Beiträge: 8236
    Registriert: 3. Mär 2023, 18:10
  • Answers: 0
  • Die deutsche Rechtsprechung ist manchmal mehr als seltsam.

    Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, weil das Strafverfahren noch anhängig war. Durch die Vergewaltigung wurde ein Kind gezeugt. Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden. Nach dessen Geburt beantragte der Vergewaltiger die Feststellung seiner Vaterschaft, um in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben. Er strebte die Ausübung von Umgangskontakten an. Die Mutter behauptete, mit der Belastung nicht fertig zu werden, wenn dem Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht eingeräumt werden würde.

    Das DIJuF befürwortete das Umgangsrecht. Es berief sich auf § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Der Ausschluss des Umgangsrechts ist nur nach Maßgabe des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB möglich, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Vergewaltigte hätte die rechtliche Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft nach § 218a Abs. 3 StGB abbrechen zu lassen. Da sie sich aber für die Geburt des Kindes entschieden hat, muss sie nach Feststellung der Vaterschaft die Rechtsfolgen in Kauf nehmen, d.h. sie muss dem Vergewaltiger das Umgangsrecht einräumen.

    Auch der Familienrichter hat sich für den Umgang des nichtehelichen Vaters mit dem Kind ausgesprochen.
    https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74060.html
    Moderator
    Beiträge: 7114
    Registriert: 3. Mär 2023, 18:15
  • Answers: 0
  • Ich bin: Rotzlöffel
    Sehr feiner Artikel ohne Paywall - Tipp :thumbup:

    https://www.handelsblatt.com/unternehme ... e=linkedin
    Der Zukunftsplan von McKinsey, Boston Consulting und Roland Berger
    Eine Strategie für die Republik: Die drei führenden Managementberatungen haben gemeinsam ein Konzept entwickelt, um Deutschland neu aufzustellen. Sie setzen dabei auf vier Zukunftsmärkte.
    Knolle hat geschrieben:
    kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
    Givenchy hat geschrieben:
    Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
    Edler Spender
    Beiträge: 1517
    Registriert: 9. Mär 2023, 16:40
  • Answers: 0
  • Alter: 34
    Geschlecht: m
    Körpergewicht: 85
    Lieblingsübung: Zocken
    Ich bin: ehemaliger böser Bub
    Eric hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:54 Die deutsche Rechtsprechung ist manchmal mehr als seltsam.

    Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, weil das Strafverfahren noch anhängig war. Durch die Vergewaltigung wurde ein Kind gezeugt. Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden. Nach dessen Geburt beantragte der Vergewaltiger die Feststellung seiner Vaterschaft, um in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben. Er strebte die Ausübung von Umgangskontakten an. Die Mutter behauptete, mit der Belastung nicht fertig zu werden, wenn dem Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht eingeräumt werden würde.

    Das DIJuF befürwortete das Umgangsrecht. Es berief sich auf § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Der Ausschluss des Umgangsrechts ist nur nach Maßgabe des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB möglich, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Vergewaltigte hätte die rechtliche Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft nach § 218a Abs. 3 StGB abbrechen zu lassen. Da sie sich aber für die Geburt des Kindes entschieden hat, muss sie nach Feststellung der Vaterschaft die Rechtsfolgen in Kauf nehmen, d.h. sie muss dem Vergewaltiger das Umgangsrecht einräumen.

    Auch der Familienrichter hat sich für den Umgang des nichtehelichen Vaters mit dem Kind ausgesprochen.
    https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74060.html
    Wer kennst es nicht, das Kind das unbedingt Kontakt zum Vater haben weil der die Mutter vergewaltigt hat. Deutschland einfach affig...

    Wobei ich es schon seltsam finde das Kind nicht abgetrieben zu haben, aber gut, muss sie ja wissen.
    Top Lounger
    Beiträge: 1330
    Registriert: 9. Mär 2023, 15:50
  • Answers: 0
  • Eric hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:54 Die deutsche Rechtsprechung ist manchmal mehr als seltsam.

    Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, weil das Strafverfahren noch anhängig war. Durch die Vergewaltigung wurde ein Kind gezeugt. Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden. Nach dessen Geburt beantragte der Vergewaltiger die Feststellung seiner Vaterschaft, um in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben. Er strebte die Ausübung von Umgangskontakten an. Die Mutter behauptete, mit der Belastung nicht fertig zu werden, wenn dem Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht eingeräumt werden würde.

    Das DIJuF befürwortete das Umgangsrecht. Es berief sich auf § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Der Ausschluss des Umgangsrechts ist nur nach Maßgabe des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB möglich, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Vergewaltigte hätte die rechtliche Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft nach § 218a Abs. 3 StGB abbrechen zu lassen. Da sie sich aber für die Geburt des Kindes entschieden hat, muss sie nach Feststellung der Vaterschaft die Rechtsfolgen in Kauf nehmen, d.h. sie muss dem Vergewaltiger das Umgangsrecht einräumen.

    Auch der Familienrichter hat sich für den Umgang des nichtehelichen Vaters mit dem Kind ausgesprochen.
    https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74060.html
    Komplett absurde Geschichte auf vielen Ebenen.
    Lounge Ultra
    Beiträge: 7028
    Registriert: 9. Mär 2023, 15:38
  • Answers: 0
  • Ich bin: grenzüberschreitend
    Eric hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:06 Immerhin hilft uns jetzt Kamerun und liefert dringend benötigte Antibiotika.

    Neuer Ärger für Patienten: „Ein Ende der Lieferprobleme ist nicht absehbar. Besondere Sorgen bereitet uns, dass jetzt schon sehr viele Antibiotika nicht lieferbar sind“, sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein. Dabei habe die kalte Jahreszeit noch gar nicht begonnen. Es seien rund 500 Medikamente als nicht lieferbar gekennzeichnet. „Auch viele Antibiotikasäfte für Kinder sind betroffen“, betont Preis und erinnert an den Winter 2022/2023, als Apotheken diese selbst herstellen mussten. Nun sollen Lieferungen aus Kamerun die Not lindern: „Aktuell gibt es erhebliche Engpässe bei den Antibiotika Doxycyclin und Azithromycin. Die Engpass-Situation bei Doxycyclin soll nun mit Ware aus Kamerun gemildert werden“, erläutert Preis. Patienten würden dann Packungen in englischer, französischer oder portugiesischer Aufmachung erhalten. „Da auch keine deutschsprachige Gebrauchsinformation beiliegt, muss viel Aufklärungsarbeit von den Apothekenteams geleistet werden.“
    https://rp-online.de/nrw/panorama/liefe ... -118801823
    Da kriegen wir auch mal Entwicklungshilfe zurück. Wird wohl eher noch fürstlich bezahlt.
    Lounge Ultra
    Beiträge: 4074
    Registriert: 10. Mär 2023, 09:21
  • Answers: 0
  • Wohnort: Südtirol
    Geschlecht: M
    Körpergröße: 179
    Squat: 160
    Bench: 120
    Deadlift: 230
    clayz hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:55 Sehr feiner Artikel ohne Paywall - Tipp :thumbup:

    https://www.handelsblatt.com/unternehme ... e=linkedin
    Der Zukunftsplan von McKinsey, Boston Consulting und Roland Berger
    Eine Strategie für die Republik: Die drei führenden Managementberatungen haben gemeinsam ein Konzept entwickelt, um Deutschland neu aufzustellen. Sie setzen dabei auf vier Zukunftsmärkte.
    Sehr guter Artikel - und zeigt einmal mehr, dass man vor der "Deindustrialisierung" keine pauschale Angst haben muss, wenn man dafür dann die entscheidenden Weichen für die Zukunft setzt.
    GastXY
    GastXY
    Eric hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:54 Die deutsche Rechtsprechung ist manchmal mehr als seltsam.

    Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, weil das Strafverfahren noch anhängig war. Durch die Vergewaltigung wurde ein Kind gezeugt. Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden. Nach dessen Geburt beantragte der Vergewaltiger die Feststellung seiner Vaterschaft, um in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben. Er strebte die Ausübung von Umgangskontakten an. Die Mutter behauptete, mit der Belastung nicht fertig zu werden, wenn dem Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht eingeräumt werden würde.

    Das DIJuF befürwortete das Umgangsrecht. Es berief sich auf § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Der Ausschluss des Umgangsrechts ist nur nach Maßgabe des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB möglich, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Vergewaltigte hätte die rechtliche Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft nach § 218a Abs. 3 StGB abbrechen zu lassen. Da sie sich aber für die Geburt des Kindes entschieden hat, muss sie nach Feststellung der Vaterschaft die Rechtsfolgen in Kauf nehmen, d.h. sie muss dem Vergewaltiger das Umgangsrecht einräumen.

    Auch der Familienrichter hat sich für den Umgang des nichtehelichen Vaters mit dem Kind ausgesprochen.
    https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74060.html
    Darf er denn dann in Deutschland bleiben?

    Gehe davon aus, dass die Frau wohl damit rechnete, dass er ausgewiesen wird.
    Lounge Ultra
    Beiträge: 9805
    Registriert: 17. Apr 2023, 07:36
  • Answers: 0
  • Ich bin: nur fürs Essen hier.
    Somewhere87 hat geschrieben: 11. Okt 2024, 11:56
    Eric hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:54 Die deutsche Rechtsprechung ist manchmal mehr als seltsam.

    Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, weil das Strafverfahren noch anhängig war. Durch die Vergewaltigung wurde ein Kind gezeugt. Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden. Nach dessen Geburt beantragte der Vergewaltiger die Feststellung seiner Vaterschaft, um in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben. Er strebte die Ausübung von Umgangskontakten an. Die Mutter behauptete, mit der Belastung nicht fertig zu werden, wenn dem Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht eingeräumt werden würde.

    Das DIJuF befürwortete das Umgangsrecht. Es berief sich auf § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Der Ausschluss des Umgangsrechts ist nur nach Maßgabe des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB möglich, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Vergewaltigte hätte die rechtliche Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft nach § 218a Abs. 3 StGB abbrechen zu lassen. Da sie sich aber für die Geburt des Kindes entschieden hat, muss sie nach Feststellung der Vaterschaft die Rechtsfolgen in Kauf nehmen, d.h. sie muss dem Vergewaltiger das Umgangsrecht einräumen.

    Auch der Familienrichter hat sich für den Umgang des nichtehelichen Vaters mit dem Kind ausgesprochen.
    https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74060.html
    Darf er denn dann in Deutschland bleiben?

    Gehe davon aus, dass die Frau wohl damit rechnete, dass er ausgewiesen wird.
    Ja, darf er.
    Und dank des Umgangsrechts darf das Opfer die Tat alle zwei Wochen erneut durchleben.
    Lounge Ultra
    Beiträge: 6751
    Registriert: 9. Mär 2023, 18:45
  • Answers: 0
  • Körpergewicht: 81
    Squat: 175
    Bench: 135
    Deadlift: 200
    St0ckf15h hat geschrieben: 11. Okt 2024, 11:16
    clayz hat geschrieben: 11. Okt 2024, 10:55 Sehr feiner Artikel ohne Paywall - Tipp :thumbup:

    https://www.handelsblatt.com/unternehme ... e=linkedin
    Der Zukunftsplan von McKinsey, Boston Consulting und Roland Berger
    Eine Strategie für die Republik: Die drei führenden Managementberatungen haben gemeinsam ein Konzept entwickelt, um Deutschland neu aufzustellen. Sie setzen dabei auf vier Zukunftsmärkte.
    Sehr guter Artikel - und zeigt einmal mehr, dass man vor der "Deindustrialisierung" keine pauschale Angst haben muss, wenn man dafür dann die entscheidenden Weichen für die Zukunft setzt.
    Der Plan strotzt doch leider nur vor Ahnungslosigkeit, zumindest im Bereich Energieversorgung.

    Unter dem Punkt "Grundlagen für Wachstsum schaffen"
    - Dekarbonisierung beschleunigen
    + Wettbewerbsfähige Energieversorgung schaffen

    Das sind klare Gegensätze, die nicht zusammen gehen.
    Jedem guten Fachmann in der Energiebranche ist das klar.


    Nehmen wir uns einen anderen Punkt:
    Drittens könnte in den Unternehmen laut McKinsey und BCG eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung etwa dazu führen, dass Mitarbeiter ihre Zeit auf besonders wertstiftende Tätigkeiten fokussieren.
    Ja, wo denn bitte? Im Amazon-Versandzentrum noch mehr digitalisieren/automatisieren?
    Dort wo Digitalisierung und Automatisierung Arbeitskräfte ersetzen können, wird es in der Regel auch gemacht. Da hat jedes Unternehmen eine natürliche Bestrebung zu.
    Natürlich nicht in Ämtern und Behörden. Die sind hier konkret mal ausgenommen :kekw:


    Dieser ganze Plan ist nur eine Aneinanderreihung von irgendwelchen zusammenhanglosen und nicht verstandenen Visionen.
    Manche Dinge sind natürlich universell gut, wie beispielsweise Investitionen in Bildung.

    Aber sonst eine große Nebelkerze in meinen Augen
    Taktische Gurke
    Beiträge: 5447
    Registriert: 5. Mär 2023, 20:10
  • Answers: 0
  • Alter: 35
    Geschlecht: Apache
    Körpergröße: 180
    Körpergewicht: 83
    Sportart: Judo/BJJ
    Lieblingsübung: Hexbar DL
    Ich bin: Vlad der Pfähler
    Typisch Beratung halt
    Antworten