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Nachrichten, die kein eigenes Thema haben.
- BlackStarZ
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https://www.scinexx.de/news/physik/supr ... emperatur/
Das wird vieles verändern, wenn das wirklich funktionieren sollte. Könnte auch den Thema Fusionstechnik noch Mal zusätzlichen Aufschwung liefern.
Das wird vieles verändern, wenn das wirklich funktionieren sollte. Könnte auch den Thema Fusionstechnik noch Mal zusätzlichen Aufschwung liefern.
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Ich hoffe doch. Wird doch sonst schnell durcheinander hier.Knolle hat geschrieben: 10. Mär 2023, 17:04 Werden wir wieder für die ganzen anderen Themen, also Ukraine, Flüchtlinge etc. nen eigenen Thread machen?
Noch weitere gute Neuigkeiten:
https://h2-news.eu/industrie/sunfire-st ... olyseuren/
Knolle hat geschrieben: 10. Mär 2023, 17:04 Werden wir wieder für die ganzen anderen Themen, also Ukraine, Flüchtlinge etc. nen eigenen Thread machen?
Wäre für die Dauerbrenner besser.
- Dean Winchester
- Lounger
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Musste glücklicherweise nicht arbeiten, aber kenn da einige, die da reinmussten
Lion123 hat geschrieben:
"Ehrlich gesagt habe ich auch noch nie einen Naturalen gesehen , der mehr Kraft und mehr Muskelmasse hat als ich."
Supernaturaler Log
"Ehrlich gesagt habe ich auch noch nie einen Naturalen gesehen , der mehr Kraft und mehr Muskelmasse hat als ich."
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- Röderson
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junge, BFM is doch Certa
Mein Log: Der Röder am rödeln
https://www.neuerichter.de/details/arti ... Ia3Vy6FgTw
Finde ich stark dass sich eine solche Vereinigung dazu äußert.Die Neue Richtervereinigung (NRV) begrüßt die im Koalitionsvertrag festgehaltene Entscheidung, Cannabis reguliert für Erwachsene freizugeben.
Simon Pschorr von der FG Strafrecht der NRV sagt: „Eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum ist nicht mehr zu rechtfertigen.“ Das Verkehrsstraf- und das Fahrerlaubnisrecht behandelt Alkohol- und Cannabiskonsumierende ohne hinreichenden Differenzierungsgrund wesentlich ungleich. Auch die Ungleichbehandlung der Cannabiskonsumierenden in den verschiedenen Bundesländern, die die „geringe Menge“, bis zu der eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG erfolgen soll, unterschiedlich handhaben, ist anlässlich der zu erwartenden regulierten Freigabe nicht mehr zu rechtfertigen.
Allerdings wird die Etablierung eines solchen staatlichen Abgabesystems Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen; dies kann in der Übergangszeit nicht zulasten der Konsumierenden gehen. Es ist unangemessen, den Besitz von Konsummengen bis zum Abschluss dieses langen Prozesses weiterhin zu kriminalisieren. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, § 29 BtMG anzupassen und den Besitz von Cannabis von bis zu 30 Gramm straffrei zu stellen. Dies würde Polizei und Justiz massiv entlasten – schließlich verfolgt sie 180.000 konsumbezogene Delikte pro Jahr – und die länderspezifische Ungleichbehandlung der Konsumierenden beenden.
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