zBCerta hat geschrieben: 29. Aug 2024, 14:58Wenn die da Bock drauf haben und denken, dass es eine gute Idee ist, dann sollen sie es halt machen. Mir persönlich ist es auch egal, ob sie es machen oder nicht. Aber ehrlich gesagt sehe ich auch nicht, weshalb die das nicht sollten.
Gilt das dann nicht mehr wenn es für den "gute Sache" sprich gegen "Rechts" ist ?"Pflichten von Beamten und Richtern
Das Gebot verpflichtet Beamte, bei politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Dienstes „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“. Es steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet jedoch kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung.[1]
Für Richter ergibt sich eine entsprechende Verpflichtung aus § 39 DRiG. Sie haben sich „innerhalb und außerhalb [ihres] Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in [ihre] Unabhängigkeit nicht gefährdet wird“. Ziel ist, das Vertrauen gegenüber der Justiz als Institution zu schützen. Ein Richter muss sich demnach so verhalten, dass in der Öffentlichkeit kein ernstlicher Zweifel auftritt, dass er gerecht und unabhängig urteilt"
Inb4 Politiker sind keine (Bundes)Beamte oder Richter
