Top Lounger
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  • Harun hat geschrieben: 20. Aug 2024, 12:10
    Asmodäus hat geschrieben: 20. Aug 2024, 12:00
    Harun hat geschrieben: 20. Aug 2024, 09:04 Bei meinem vorherigen Arbeitgeber durfte ich ziemlich zu Beginn meine ersten Kündigungen überreichen.
    Für Nummer 1 wollte ich mir Verstärkung von einem Kollegen holen und fragt ihn, ob er mich begleiten kann.
    Wir gehen ins Gespräch und das Erste und Einzige was er sagte ist "Guten Morgen Frau XY, Harun möchte dir etwas sagen." :-)
    Bei Nummer 2 habe ich morgens kurz vor Arbeitsbeginn eine whatsapp von meinem Chef erhalten. Er habe mir etwas unter die Schreibtischunterlage gelegt und ich sollte es bis Ende des Tages erledigen. Es war die Kündigung. Rest des Tages war er dann auch nicht mehr erreichbar.

    Richtig Zustände in dem Laden. Aber ich habe viel gelernt :-)
    Wie hast du das bei Nummer 2 gehandhabt? Outlook Termin erstellt "Zukünftige Zusammenarbeit" und dann Arfidazen gewünscht?
    War der Mitarbeiter drauf vorbereitet, oder kam es für ihn unerwartet?
    War ne Frau Mitte/Ende 40.
    Ich sagte ihr, dass sie gleich mal zu mir ins Büro kommen sollte. Da Nr. 1 zwei Tage zuvor entlassen wurde, ahnte sie es schon. Meinte dann mir noch dumm kommen zu müssen. Falls man sie rauswerfen wolle, könne ich es auch direkt hier vor allen machen usw. Habe ich dann so gemacht.
    Top. Sich von Personen, die in einer Ausnahmesituation sind provozieren lassen zeugt von Souveränität :thumbup:
    genetiKK hat geschrieben: 23. Sep 2024, 22:22 Wäre ich Kanzler wäre meine erste Amtshandlung die Respektschelle als straffrei einzuführen. Hat noch niemanden geschadet, erst Recht in der heutigen Gesellschaft nicht.
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    Stewardess hat geschrieben: 20. Aug 2024, 12:17
    Harun hat geschrieben: 20. Aug 2024, 12:10
    Asmodäus hat geschrieben: 20. Aug 2024, 12:00

    Wie hast du das bei Nummer 2 gehandhabt? Outlook Termin erstellt "Zukünftige Zusammenarbeit" und dann Arfidazen gewünscht?
    War der Mitarbeiter drauf vorbereitet, oder kam es für ihn unerwartet?
    War ne Frau Mitte/Ende 40.
    Ich sagte ihr, dass sie gleich mal zu mir ins Büro kommen sollte. Da Nr. 1 zwei Tage zuvor entlassen wurde, ahnte sie es schon. Meinte dann mir noch dumm kommen zu müssen. Falls man sie rauswerfen wolle, könne ich es auch direkt hier vor allen machen usw. Habe ich dann so gemacht.
    Top. Sich von Personen, die in einer Ausnahmesituation sind provozieren lassen zeugt von Souveränität :thumbup:
    Ich war noch komplett grün hinter den Ohren. Würde ich heute nicht mehr so machen.
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    sind die betriebsbedingt gekündigt worden?
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    Arbeitgeber hätte keine Chance gehabt.
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    frage mich warum man sich auf sowas einlässt. einfach niemals was unterschreiben
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    chiki hat geschrieben: 20. Aug 2024, 13:05 frage mich warum man sich auf sowas einlässt. einfach niemals was unterschreiben
    Unterschreiben schon, dann eben innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Keine Anwaltskosten. Wenn’s blöd läuft halt 300 Euro Gerichtsgebühren
    Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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    oder halt einfach nicht unterschreiben, der AG kann da ja erstmal nichts machen
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    chiki hat geschrieben: 20. Aug 2024, 13:05 frage mich warum man sich auf sowas einlässt. einfach niemals was unterschreiben
    chiki hat geschrieben: 20. Aug 2024, 13:15 oder halt einfach nicht unterschreiben, der AG kann da ja erstmal nichts machen
    Du kannst durchaus den Empfang bestätigen. DIe Rechtmäßigkeit wird ja entsprechend dann vor Gericht geprüft
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    aber oft ist es doch so das die AN das einfach schlucken oder?
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    chiki hat geschrieben: 20. Aug 2024, 13:22 aber oft ist es doch so das die AN das einfach schlucken oder?
    Das hat aber nichts mit unterschreiben zu tun. Wer es einfach hinnimmt ist halt blöd.
    Manchmal versucht man den Arbeitnehmer noch direkt einen Abwicklungsvertrag unterschreiben zu lassen mit Abfindung und Verzicht auf Klage.
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    spätestens da sollte ja dann einleuchten, das was Faul ist und der AG sich schlechte Chancen ausrechnet im Falle einer Klage oder?
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    chiki hat geschrieben: 20. Aug 2024, 13:26 spätestens da sollte ja dann einleuchten, das was Faul ist und der AG sich schlechte Chancen ausrechnet im Falle einer Klage oder?
    Theoretisch...
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    Wenn man dann auch klagen will. Wer eh schon nicht zufrieden ist hat ja dann die besten Chancen. Vom AG gekündigt werden ist doch Top, bezogen auf ALG :-)
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    BlackStarZ hat geschrieben: 20. Aug 2024, 13:32 Wenn man dann auch klagen will. Wer eh schon nicht zufrieden ist hat ja dann die besten Chancen. Vom AG gekündigt werden ist doch Top, bezogen auf ALG :-)
    Mittlerweile würde ich tatsächlich gerne einen Aufheber haben. Bin 4,5 Jahre beim Arbeitgeber, mit Kündigungsfrist wären so 7-9 Monate Freistellung drin. Wäre prall
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  • In der alten Firma Bei uns war mal n Manager der sollte gekündigt werden. Am Ende ein Jahr lang nicht gearbeitet, das ganze Gehalt bekommen und woanders im Unternehmen jetzt eingesetzt 😂
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