lel @ Nancy
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Unfassbar. Sowas von untragbar diese Frau.
Imagine die schafft es irgendwie in der nächsten Regierung auch nen posten zu bekleiden...
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Dieser Gedanke macht mir tatsächlich Sorgen.. egal was es dann für ein Posten werden würdeKarl_Lagerfeld hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:33 Imagine die schafft es irgendwie in der nächsten Regierung auch nen posten zu bekleiden...
@AT93
Danke für die recht detailierte Ausführung was dein Ideal eines westlichen Europäers angeht.
Top Lounger
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Wobei das Gericht ja letztendlich keine Aussage getroffen hat, sondern lediglich nicht in der Lage war abschließend zu beurteilen, ob die Verbotsgründe zutreffend sind im Eilverfahren. Die inhaltliche Prüfung findet im Hauptverfahren statt, bis dahin gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Oder an Von der Leyen, die trotz des ganzen Murks immer weiter nach oben, sogar auf EU Ebene, klettert.
Immer weiter so mit Vollgas gegen die Wand fahren
Man muss den Ball aber auch immer flach halten. Das BKA soll weitere Genehmigungen im Kampf gegen den Terrorismus erhalten. Diese Maßnahmen unterliegen einer richterlichen Genehmigung und sollen das „letzte Mittel“ sein.
Hier wird sich doch oftmals beschwert, dass die deutschen Sicherheitsbehörden zu abhängig von Partnerdiensten und zahnlos seien. Der Schritt geht tatsächlich mal in die richtige Richtung.
Ansonsten bitte beim nächsten Mal auch nicht beschweren, wenn Zellen nicht aufgedeckt werden können, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen
Ob du ein einziges mal einsehen kannst, dass die Ampel Mist baut, hab ich dich gefragt.Certa hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:44Wobei das Gericht ja letztendlich keine Aussage getroffen hat, sondern lediglich nicht in der Lage war abschließend zu beurteilen, ob die Verbotsgründe zutreffend sind im Eilverfahren. Die inhaltliche Prüfung findet im Hauptverfahren statt, bis dahin gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Wenn das Gericht es so festgestellt hat mache ich das. Bisher hat es das ja nichtWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:56Ob du ein einziges mal einsehen kannst, dass die Ampel Mist baut, hab ich dich gefragt.Certa hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:44Wobei das Gericht ja letztendlich keine Aussage getroffen hat, sondern lediglich nicht in der Lage war abschließend zu beurteilen, ob die Verbotsgründe zutreffend sind im Eilverfahren. Die inhaltliche Prüfung findet im Hauptverfahren statt, bis dahin gilt im Zweifel für den Angeklagten.
ABBC3_SPOILER_SHOW
"Only a Sith deals in absolutes."
Das Gericht hat Zweifel. Das bedeutet, dass Frau Faeser nicht genügend Beweise hatte, bzw. sie es in einem Grenzfall drauf angelegt hat, vor Gericht zu scheitern.Certa hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 15:04Wenn das Gericht es so festgestellt hat mache ich das. Bisher hat es das ja nichtWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:56Ob du ein einziges mal einsehen kannst, dass die Ampel Mist baut, hab ich dich gefragt.Certa hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:44
Wobei das Gericht ja letztendlich keine Aussage getroffen hat, sondern lediglich nicht in der Lage war abschließend zu beurteilen, ob die Verbotsgründe zutreffend sind im Eilverfahren. Die inhaltliche Prüfung findet im Hauptverfahren statt, bis dahin gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Und hat damit Schaden angerichtet. Das ist ein fail und nicht gut für die Demokratie, die sie so gern schützen will. Ausgerechnet, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht, die eine extrem wichtige Rolle in einer funktionierenden Demokratie spielt.
Das Gericht hat keine Zweifel geäußert, im Gegenteil hat es die Anwendbarkeit des Vereinsrechts ohne Bedenken zugestimmt. Dem einstweiligen Rechtsschutz wird vom Gericht stattgegeben, weil eine abschließende Prüfung der Verbotsgründe im angestrebten Eilverfahren derzeit nicht abschließend beurteilt werden können. Das ist ein wichtiger UnterschiedWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 15:10Das Gericht hat Zweifel. Das bedeutet, dass Frau Faeser nicht genügend Beweise hatte, bzw. sie es in einem Grenzfall drauf angelegt hat, vor Gericht zu scheitern.Certa hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 15:04Wenn das Gericht es so festgestellt hat mache ich das. Bisher hat es das ja nichtWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 14:56
Ob du ein einziges mal einsehen kannst, dass die Ampel Mist baut, hab ich dich gefragt.
Und hat damit Schaden angerichtet. Das ist ein fail und nicht gut für die Demokratie, die sie so gern schützen will. Ausgerechnet, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht, die eine extrem wichtige Rolle in einer funktionierenden Demokratie spielt.
Natürlich hat das Gericht Zweifel, sonst hätte es dem Eilantrag ja nicht stattgegeben. Dass eine ABSCHLIEßENDE Beurteilung nicht möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.Certa hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 15:26Das Gericht hat keine Zweifel geäußert, im Gegenteil hat es die Anwendbarkeit des Vereinsrechts ohne Bedenken zugestimmt. Dem einstweiligen Rechtsschutz wird vom Gericht stattgegeben, weil eine abschließende Prüfung der Verbotsgründe im angestrebten Eilverfahren derzeit nicht abschließend beurteilt werden können. Das ist ein wichtiger UnterschiedWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑14. Aug 2024, 15:10Das Gericht hat Zweifel. Das bedeutet, dass Frau Faeser nicht genügend Beweise hatte, bzw. sie es in einem Grenzfall drauf angelegt hat, vor Gericht zu scheitern.
Und hat damit Schaden angerichtet. Das ist ein fail und nicht gut für die Demokratie, die sie so gern schützen will. Ausgerechnet, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht, die eine extrem wichtige Rolle in einer funktionierenden Demokratie spielt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ausgesetztAus "einzelnen Ausführungen" in den Compact Publikationen lassen sich aus Sicht des Senats insbesondere Verletzungen der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) herleiten. Auch auf "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" deute bei Compact Überwiegendes hin, so der Senat. Gleichwohl bestehen Zweifel dahingehend, ob insbesondere die Menschenwürdeverletzungen für Compact derart prägend sind, dass sich ein Verbot als verhältnismäßig darstellt. Hierbei nimmt der Senat in den Blick, dass viele Beiträge im Compact Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) nicht zu beanstanden seien. Als mögliche mildere Mittel gegenüber einem Verbot sieht der Senat "presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen".