die Frontbeuge
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  • Endlevel ist dann sich selber als Leiharbeiter in die Firma zu versenden
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    Damit ich das wirklich verstehe. Alleine hier an meinem Standort sind zwei Verschiedene Gesellschaften. Einmal die Group und einmal die Produktions GmbH.
    Also könnte ich mich jetzt als VEFK in der Prod GmbH auf 35 Std Basis anstellen lassen und dann noch einmal für 5 Std in der Group und hätte bei gleicher Wochenarbeitszeit (40Std) sogar mehr Netto und das völlig legal?

    Certa hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:00 Endlevel ist dann sich selber als Leiharbeiter in die Firma zu versenden

    Das wurde doch damals unter Merkel gemacht und wurde dem nicht einen Riegel vorgeschoben? Wobei es da ja auch noch zusätzlich subventioniert wurde wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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  • S1L3 hat geschrieben: 16. Jul 2024, 13:42 Ich würde meinen derzeitigen Brutto Stundensatz als Nettosatz erhalten und wäre währendessen als Minijobber bei einer Tochterfirma eingestellt.
    inb4 Kündigung weil Chef des Hauptjobs den Nebenjob nicht erlaubt hat

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    Knolle hat geschrieben: 16. Jul 2024, 13:50 Ja, das ist möglich. Du kannst auch als Minijobber in die Rentenkasse einzahlen ;)
    Weiß ich, aber das würde ja dann zu 100% von mir kommen und wär ein noch größerer Scam als jetzt schon. :-) :-)
    M.a.K hat geschrieben: 16. Jul 2024, 14:16 Du wirst von deinem Arbeitgeber quasi zweimal angestellt? Verstehe ich das Richtig? Einmal Vollzeit und dann über eine Tochter noch einmal für, keine Ahnung, 5 Std die Woche extra?
    Im Endeffekt hättest du dann quasi 45Std pro Woche über zwei "Firmen" für die gleiche Stelle?
    Jop. Habe immer Freitags frei und würde dann jeden Freitag 4 Stunden extra machen.
    Knolle hat geschrieben: 16. Jul 2024, 14:52 Möglich ist es und auch legal. Es muss halt lediglich begründet werden und die Aufgaben beschrieben werden, ggf Zeiten getrackt werden etc.
    Hier kommt der Punkt der mir Bedenken bereitet. Es wären nur auf dem Papier zwei Stellen. Eigentlich bin ich nur in einer Firma und würde auch nur für eine Firma Aufgaben übernehmen.
    mello hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:03 inb4 Kündigung weil Chef des Hauptjobs den Nebenjob nicht erlaubt hat

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    Chef ist in der GF von beiden Unternehmen. Würde vorm Arbeitsgericht bestimmt lustig werden, wenn der Richter das Konstrukt auseinander nimmt. :guenni:
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    Shinatosan hat geschrieben:Der Stoff kanns ja noch nicht sein, denke liegt am dbol.
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    Ich hab das gerade Ausgerechnet und wären immerhin 200€ mehr Netto und dürfte sogar kaum Auswirkungen auf meine ohnehin kaum vorhandene Rente haben.
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    M.a.K hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:20 Ich hab das gerade Ausgerechnet und wären immerhin 200€ mehr Netto und dürfte sogar kaum Auswirkungen auf meine ohnehin kaum vorhandene Rente haben.
    Das denk ich mir auch. Bei 16 Stunden mehr im Monat wär ich bei knapp 460 extra oben drauf. Das schmeckt schon. Hab nur kein Bock das mich in 6 Monaten das Finanzamt in einem Container an einen Stuhl fesselt. :-)
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    Shinatosan hat geschrieben:Der Stoff kanns ja noch nicht sein, denke liegt am dbol.
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    Bei einer 40 Std Woche die du eben auf 500€ Basis + 35Std aufteilst wäre der Sweetspot bei einem Std Lohn von 22,73€. Was Netto, in Steuerklasse 1 ohne Kirche, zu einem mehr von 300€ führt bei gleichem Gehalt und Arbeitszeit.
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    M.a.K hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:01 Damit ich das wirklich verstehe. Alleine hier an meinem Standort sind zwei Verschiedene Gesellschaften. Einmal die Group und einmal die Produktions GmbH.
    Also könnte ich mich jetzt als VEFK in der Prod GmbH auf 35 Std Basis anstellen lassen und dann noch einmal für 5 Std in der Group und hätte bei gleicher Wochenarbeitszeit (40Std) sogar mehr Netto und das völlig legal?

    Certa hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:00 Endlevel ist dann sich selber als Leiharbeiter in die Firma zu versenden

    Das wurde doch damals unter Merkel gemacht und wurde dem nicht einen Riegel vorgeschoben? Wobei es da ja auch noch zusätzlich subventioniert wurde wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
    Das ist absolut möglich.
    Wir hatten in der alten Firma doch diese Story, dass die Günstlinge ihren Hauptjob in einer Holding GmbH hatten und 450 euro Jobs in mehreren Tochterfirmen. Mehr Details gebe ich nicht.
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    Also kann man auch noch mehrere steuerfreie Minijobs machen? Das wollte ich nämlich gerade Fragen, weil ich dann ganz vom Glauben Abfälle. Wir wären nämlich auch ein breit gefächertes Firmenkonstrukt.
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  • Gurkenplatzer hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:38
    M.a.K hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:01 Damit ich das wirklich verstehe. Alleine hier an meinem Standort sind zwei Verschiedene Gesellschaften. Einmal die Group und einmal die Produktions GmbH.
    Also könnte ich mich jetzt als VEFK in der Prod GmbH auf 35 Std Basis anstellen lassen und dann noch einmal für 5 Std in der Group und hätte bei gleicher Wochenarbeitszeit (40Std) sogar mehr Netto und das völlig legal?

    Certa hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:00 Endlevel ist dann sich selber als Leiharbeiter in die Firma zu versenden

    Das wurde doch damals unter Merkel gemacht und wurde dem nicht einen Riegel vorgeschoben? Wobei es da ja auch noch zusätzlich subventioniert wurde wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
    Das ist absolut möglich.
    Wir hatten in der alten Firma doch diese Story, dass die Günstlinge ihren Hauptjob in einer Holding GmbH hatten und 450 euro Jobs in mehreren Tochterfirmen. Mehr Details gebe ich nicht.
    Mehrere geringfügige Beschädigungen werden doch zusammengerechnet?
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    Ich mach ja nicht die Abrechnung, aber gut, doch ein paar Details.

    Ich bin da nur einmal bei einem Merge drauf gestoßen, dass die gleichen Namen in mehreren Gesellschaften als Mitarbeiter auf Minijob drin waren. Natürlich gehighlighted und nen Termin beim HR Direktor gefressen, wo er mich drauf hingewiesen hat, dass ich das doch bitte ignorieren solle und das alles seine RIchtigkeit habe.
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  • Gurkenplatzer hat geschrieben: 16. Jul 2024, 15:56 Ich mach ja nicht die Abrechnung, aber gut, doch ein paar Details.

    Ich bin da nur einmal bei einem Merge drauf gestoßen, dass die gleichen Namen in mehreren Gesellschaften als Mitarbeiter auf Minijob drin waren. Natürlich gehighlighted und nen Termin beim HR Direktor gefressen, wo er mich drauf hingewiesen hat, dass ich das doch bitte ignorieren solle und das alles seine RIchtigkeit habe.
    Irgendwo im SGB V Umfeld war zumindest früher Mal die Maßgabe, dass mehr als 1 geringfügige Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig addiert werden, sofern die Entgeltgrenze überschritten wird.
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  • Mir nicht anders bekannt.

    Die Frau hat einen Werkstudentenjob und zwei Minijobs. Sobald beide Minijobs die 538€ überschreiten, sind dann Abgaben fällig.
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