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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet - Seite 7 -
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    Solange wie du mit dem kirchlichen Träger verbunden bist, heisst du hier "Bruder Durok".

    @Eric setz das mal bitte so um.
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    Lifter hat geschrieben: 3. Jun 2024, 14:36 Solange wie du mit dem kirchlichen Träger verbunden bist, heisst du hier "Bruder Durok".

    @Eric setz das mal bitte so um.

    Oh man ich dachte es kommt eine Frage, ich hatte schon meinen Finger auf dem BGB Lesezeichen pepecry
    Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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    Kraken hat meinen Account gesperrt und mich für immer von der Plattform gebannt, Gründe wollen sie mir aus Sicherheitsgründen nicht nennen. Ich durfte aber noch mein gesamtes Geld dort abheben. Hab ein wenig gegoogelt, woran das liegen kann.

    Es wird voraussichtlich so sein, dass sie mir Geldwäsche unterstellen (habe kein Geld gewaschen).

    "Bei einem Betrugsverdacht oder einer Geldwäscheverdachtsmeldung darf Kraken aus rechtlichen Gründen keine Informationen an Sie weiterleiten. Denn hierdurch könnten die Ermittlungen, welche im Hintergrund laufen, gefährdet werden."

    Muss ich nun mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen?
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  • Zwerg hat geschrieben: 12. Jun 2024, 13:22 Kraken hat meinen Account gesperrt und mich für immer von der Plattform gebannt. Hab ein wenig gegoogelt, woran das liegen kann.

    Es wird voraussichtlich so sein, dass sie mir Geldwäsche unterstellen (habe kein Geld gewaschen). Weiß jemand ob die das irgendwo melden, oder bin ich einfach nur bei denen raus?

    Kannst ja mal diesbezüglich den Rechtsanwalt Martin Wehrmann kontaktieren.
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    Zwerg hat geschrieben: 12. Jun 2024, 13:22 Kraken hat meinen Account gesperrt und mich für immer von der Plattform gebannt. Hab ein wenig gegoogelt, woran das liegen kann.

    Es wird voraussichtlich so sein, dass sie mir Geldwäsche unterstellen (habe kein Geld gewaschen). Weiß jemand ob die das irgendwo melden, oder bin ich einfach nur bei denen raus?

    Die müssten dann deine Aktivitäten der Zentralstelle für finanztransaktionsuntersuchung (FIU) nach der 6ten EU-Geldwäscherichtlinien melden.

    Ich denke hier wurde präventiv gehandelt , aus welchem Grund auch immer
    Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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  • Gehe ich persönlich auch von aus. Hattest du irgendwelche Transaktionen mit nennenswerten Summen/Verwendungszwecken?
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    Certa hat geschrieben: 12. Jun 2024, 13:35 Gehe ich persönlich auch von aus. Hattest du irgendwelche Transaktionen mit nennenswerten Summen/Verwendungszwecken?
    Hast eine PN

    E: hat sich erledigt
    GastXY
    Geldwäsche wird doch ab 10k geprüft oder?
    Hatte schon regelmässig Transaktionen über 10k bei Neo Brokern & normalen Banken. Gab nie nachfragen oder ähnliches.
    Bin aber auch normaler Angestellter mir gutem Gehalt, wäre also auch easy nachweisbar/nachvollziehbar wo jeder Cent herkommt
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  • Inwieweit ist man haftbar zu machen, wenn man im Unternehmen diverse Beauftragungen hat (z.B. Brandschutzhelfer, Datenschutz, Sicherheitsbeauftragter etc)?
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  • Also Datenschutzbeauftragter bei ganz bestimmten Konstellation. Allgemein ist das nicht zu beantworten. Da musst du konkreter werden.
    Die anderen weiß ich nicht.
    GastXY
    H_D hat geschrieben: 23. Jun 2024, 12:08 Inwieweit ist man haftbar zu machen, wenn man im Unternehmen diverse Beauftragungen hat (z.B. Brandschutzhelfer, Datenschutz, Sicherheitsbeauftragter etc)?
    Bin befähigte Person für Druckgeräte nach Betriebssicherheitsverordnung in unserer Firma, ich kenn das so: Wenn es zu einem Schaden kommt und dir wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen dann immer.
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    H_D hat geschrieben: 23. Jun 2024, 12:08 Inwieweit ist man haftbar zu machen, wenn man im Unternehmen diverse Beauftragungen hat (z.B. Brandschutzhelfer, Datenschutz, Sicherheitsbeauftragter etc)?
    Wenn ich es für Ersthelfer und Brandschutzhelfer richtig im Kopf habe, bist du quasi nicht haftbar zu machen. Ausnahme: du siehst eine akute Gefahrensituation und machst gar nichts.

    Edit: @H_D
    Unabhängig davon kann eine strafrechtliche Haftung nur in Fällen vorsätzlicher Unterlassung der Hilfeleistung vorliegen. Vorsatz besteht, wenn der Brandschutzhelfer eine akute Bedrohung erkennt und weiß, dass er handeln muss, sich aber dennoch entscheidet, nichts zu unternehmen. Fahrlässigkeit allein, selbst grobe Fahrlässigkeit des Brandschutzhelfers, rechtfertigt jedoch keine Strafbarkeit.
    https://adac-gelbhilft.de/infotexte/bra ... sicht.html

    Zumindest Brandschutzhelfer und Ersthelfer wird man ja nur nach ner Fortbildung. Weiß nicht, wie es bei den anderen Positionen ist, aber im Zweifel sollte das mit der Haftung immer der Experte der Fortbildung beantworten können.
    Primadonna hat geschrieben: 4. Dez 2024, 21:53 Ist der Waschbär reich?
    ABBC3_SPOILER_SHOW
    H_D
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  • Ronja4711 hat geschrieben: 23. Jun 2024, 14:08 Also Datenschutzbeauftragter bei ganz bestimmten Konstellation. Allgemein ist das nicht zu beantworten. Da musst du konkreter werden.
    Die anderen weiß ich nicht.
    Konkreter im Sinne von was?
    Bei uns im Betrieb gibt es diverse Beauftragungen
    - Datenschutzbeauftragter
    - Sicherheitsbeauftragter
    - Qualitätsmanagementbeauftragter
    - Brandschutzhelfer
    - Brandschutzbeauftragter
    - Ersthelfer
    - Umweltbeauftragter
    - Ansprechpartner für das Hinweisgeberschutzgesetz

    und so richtig weiß keiner inwieweit der Einzelne dafür haftbar zu machen ist
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    H_D hat geschrieben: 23. Jun 2024, 19:55
    Ronja4711 hat geschrieben: 23. Jun 2024, 14:08 Also Datenschutzbeauftragter bei ganz bestimmten Konstellation. Allgemein ist das nicht zu beantworten. Da musst du konkreter werden.
    Die anderen weiß ich nicht.
    Konkreter im Sinne von was?
    Bei uns im Betrieb gibt es diverse Beauftragungen
    - Datenschutzbeauftragter
    - Sicherheitsbeauftragter
    - Qualitätsmanagementbeauftragter
    - Brandschutzhelfer
    - Brandschutzbeauftragter
    - Ersthelfer
    - Umweltbeauftragter
    - Ansprechpartner für das Hinweisgeberschutzgesetz

    und so richtig weiß keiner inwieweit der Einzelne dafür haftbar zu machen ist
    Konkreter im Sinne von "haftbar" gemacht werden. Es kommt darauf an.
    Wenn jemand als QMB das audit verkackt, hat das keine Konsequenzen. Du kannst ihn nicht befördern oder ihn versuchen zu kündigen, wird aber schwierig.
    Ansonsten sind die Sachen teilweise in den jeweiligen Gesetzen geregelt. Du hast da ne Masse an unterschiedlichen Sachen genannt, was dir so keiner wirklich beantworten kann.
    Datenschutz: wer hat den Verstoß begangen? Inwieweit hat der Datenschutzbeauftragte damit zu tun? Steht in der Datenschutzgrundverordnung.
    Hinweisgebersystem: musst du mal ins HinSchG schauen.
    Aber Ihnen konkreten Fall ist es schwer zu sagen.
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    Ansprechpartner für das Hinweisgeberschutzgesetz
    Das kannte ich bis jetzt noch gar nicht. Liest sich für mich so, als wäre das dann der 31er im Büro.
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