Ob Vertragsfreiheit jetzt das richtige Stichwort im Arbeitsrecht ist weiß ich ja nicht. Kannst unter dem Gesichtspunkt ja auch nicht einfach nur 5 Urlaubstage bei Vollzeit in den Arbeitsvertrag schreiben. Das wird dir ja sofort von jedem Gericht wieder einkassiert.Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑26. Apr 2024, 14:11Ja klar ist es das. Vertragsfreiheit. Natürlich kannste sagen, dass sowas sittenwidrig sein könnte
Natürlich, dennoch stellt das BGB bei der Kündigungsfrist, genau wie das Bundesurlaubsgesetz beim Urlaub, das Mindestmaß dar. Du kannst also 9 Monate Kündigungsfrist vereinbaren.Jonah Lomu hat geschrieben: ↑26. Apr 2024, 15:29Ob Vertragsfreiheit jetzt das richtige Stichwort im Arbeitsrecht ist weiß ich ja nicht. Kannst unter dem Gesichtspunkt ja auch nicht einfach nur 5 Urlaubstage bei Vollzeit in den Arbeitsvertrag schreiben. Das wird dir ja sofort von jedem Gericht wieder einkassiert.Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑26. Apr 2024, 14:11Ja klar ist es das. Vertragsfreiheit. Natürlich kannste sagen, dass sowas sittenwidrig sein könnte
Interessante Diskussion. Hab ja auch viel zu lange 6 Monate zum Quartal.
Laut BGB §622 gelten eigentlich sehr kurze Fristen (1-3), die in (4) durch Tarifvertrag aufgehoben werden können. Von normalen Verträgen oder Zusätzen dazu steht da nix. Aber bei uns haben alle (ohne Tarfi) iwie 3-6 Monate zum Quartalsende im Vertrag. Besteht da eine Aussicht, das anzufechten?
https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Laut BGB §622 gelten eigentlich sehr kurze Fristen (1-3), die in (4) durch Tarifvertrag aufgehoben werden können. Von normalen Verträgen oder Zusätzen dazu steht da nix. Aber bei uns haben alle (ohne Tarfi) iwie 3-6 Monate zum Quartalsende im Vertrag. Besteht da eine Aussicht, das anzufechten?
https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Die Kündigungsfrist ist ja auch etwas positives für den Arbeitnehmer, zB eben wenn man selbst gekündigt wird.
konnte jetzt nur das hier finden, aber das ist ja nur der Fall wenn man vorher beim gleichen AG ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis hatte
Mit der Ernennung erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn (§ 12 Abs. 3 BBG).
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Du fährst also 24 Std. auf einem RTW mit?
nee ich bin 24h auf der Wache, solange geht ein Dienst. 12h davon bin ich dem RTW fest zugeteilt, welcher das erste Fahrzeug ist was bei RTW Alarmierung dann rausfährt, die Restlichen 12h dann ein reserve RTW, der nur rausfährt wenn alles andere gebunden ist. Dann lerne ich dort das "Wachleben" kennen
Für den Arbeitgeber verlängern sich diese auch ohne Vertragliche Vereinbarung automatisch, für den Arbeitnehmer nicht.
Zuletzt geändert von Stewardess am 26. Apr 2024, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Lies seinen Beitrag nochmal
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Das wollte ich eigentlich auch schon mal machen, aber irgendwie verschiebe ich es immer wieder. Ich arbeite ja bei einer Berufsfeuerwehr, aber als Abteilungsleiter in der Verwaltung.chiki hat geschrieben: ↑26. Apr 2024, 16:38 nee ich bin 24h auf der Wache, solange geht ein Dienst. 12h davon bin ich dem RTW fest zugeteilt, welcher das erste Fahrzeug ist was bei RTW Alarmierung dann rausfährt, die Restlichen 12h dann ein reserve RTW, der nur rausfährt wenn alles andere gebunden ist. Dann lerne ich dort das "Wachleben" kennen
Genau, 622 BGB ist positiv. Es honoriert Betriebszugehörigkeit mit längerer Frist also mehr Sicherheit. Ohne die übliche beidseitige Erhöhung hat der Arbeitnehmer 4 Wochen und damit auch Flexibilität.Stewardess hat geschrieben: ↑26. Apr 2024, 17:45Für den Arbeitgeber verlängern sich diese auch ohne Vertragliche Vereinbarung automatisch, für den Arbeitgeber nicht.
Eine Freundin ist Partner Sekretärin bei Ner Sozietät und hat 6 Monate zum Quartalsende. Damit sind die Chancen auf neue Jobs oft gering, da niemand so lange eine gleiche Funktion offen lässt
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Würde euch gerne mal um eure Meinung bitten
Bin aktuell seit 15 Jahren im gleichen Unternehmen, leite meine Laden und habe Personal unter mir. Das Unternehmen verschlechtert sich mmn seit einigen Jahren. Dadurch sind jetzt auch einige Leute von meinem Team gegangen. Es bröckelt also gewaltig und man weiß natürlich nie was noch passiert. Ich werde von den oberen aber wenn's schlecht läuft immer alleine gelassen.
Habe mich einfach mal im öffentlichen Dienst beworben, gestern das Gespräch gehabt und wurde dann Abends sogar nochmal angerufen und das Angebot wurde nachgebessert. Es ist nicht alles perfekt und ich müsste sicher auch den ein oder anderen Abstrich machen aber es wäre halt öffentlicher Dienst.
Bin echt am überlegen den Sprung dann mal zu schaffen auch wenn ich was das betrifft mega der Schisser bin
Bin aktuell seit 15 Jahren im gleichen Unternehmen, leite meine Laden und habe Personal unter mir. Das Unternehmen verschlechtert sich mmn seit einigen Jahren. Dadurch sind jetzt auch einige Leute von meinem Team gegangen. Es bröckelt also gewaltig und man weiß natürlich nie was noch passiert. Ich werde von den oberen aber wenn's schlecht läuft immer alleine gelassen.
Habe mich einfach mal im öffentlichen Dienst beworben, gestern das Gespräch gehabt und wurde dann Abends sogar nochmal angerufen und das Angebot wurde nachgebessert. Es ist nicht alles perfekt und ich müsste sicher auch den ein oder anderen Abstrich machen aber es wäre halt öffentlicher Dienst.
Bin echt am überlegen den Sprung dann mal zu schaffen auch wenn ich was das betrifft mega der Schisser bin
Schreib mal bitte ein paar mehr Infos, damit man vergleichen kann. Aktueller Job und potentieller neuer Job, Arbeitszeit, Gehalt (+Benefits), etc

