https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... chaft.html
Interessanter Artikel zu Krahs Denken. Anbei ein paar Auszüge.
Meine Anmerkung:
Im Prinzip eine elaborierte und ausführliche Erklärung des Ausspruchs: Es gibt keine moralische oder schriftlich fixierte Pflicht zur Selbstauflösung.
Allein meine Uroma hat in 5 Systemen gelebt (Kaiserreich, WR, 3. Reich, DDR, BRD). Wie verwirrt und ahistorisch muss man sein, um zu glauben, dass man sich wegen eines Stück Papiers selbst ausrotten muss. Als ob das GG direkt von Gott diktiert wurde. Dann ist man ja kein Stück besser als ein streng Korangläubiger.
Die US Reeducation war eine teuflische Meisterleistung. Daher ist der Ostbürger auch immun dagegen.
Und auch die zehnte liberal-konservative Grundgesetzfetischisten-Partei (jetzt Werteunion) wird das Ruder unter diesen Prämissen nicht herumreißen können, wenn es verboten sein soll sich für die eigenen Leute einzusetzen. In allen anderen Ländern ist dies das normalste der Welt.
Maaßen jammert schon, dass er nicht rechts sei

so wird das nichts.
Wohlstand und Bußetun als einziger gesellschaftlicher
Kitt der BRD. Traurig...
die Auszüge:
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Krahs Denken „von rechts“ geht vom grundsätzlichen Primat des Politischen gegenüber rechtlich-formaler Bindung aus. Für ihn gilt: „Wenn sich die Verfassung in ihrer Rechtspraxis gegen ihre Voraussetzung wendet“, dann müsse „die Rechte grundlegend argumentieren und sich auf die Volkssouveränität berufen und darf sich nicht auf verfassungsrechtliche Spitzfindigkeiten reduzieren“.
Das Volk in seinem „ethnischen Substrat“ möchte Krah „schützen“ und weist ihm daher politische Bedeutung jenseits der verfassungsrechtlichen Gemeinschaft der Staatsbürger zu, die eine angebliche Umwandlung Deutschlands „als Land der ethnisch Deutschen in ein potentiell jedermann offenstehendes Siedlungsgebiet“ nicht verhindere.
Krahs Rückgang auf das ethnische Volk als „vor- und außerrechtliche Institution“ zeigt ein Spezifikum des politisch rechten Ordnungsmodells: das Denken vom Staat her, nicht von der Verfassung. Während der Staat als „natürliche“ und „vorrechtliche“ Ordnung erscheint, gilt die Verfassung nurmehr als deren „zeit- und situationsabhängige“ Ausgestaltung.
Gegen den „absoluten Freiheitsbegriff“ des Liberalismus setzt er als zentralen Leitbegriff „Identität“: durch „Herkunft, Prägung und Biologie“ bestimmt. Elemente der identitären, nach Krah „natürlichen Ordnung“ sind die Identität von Mann und Frau in einer zweigeschlechtlichen, monogamen, heterosexuellen Beziehung als Norm, die Familie, die „lokale Gemeinschaft in Dorf und Familie“ – und an der Spitze das „Volk“ als umfassendste Form der Identität.
„Menschheit“ ist für ihn kein Anknüpfungspunkt für Identität, denn ein „Universalethos“ befinde sich immer „in Konflikt mit jeder Identität als lokaler Gemeinschaft“.[/spoil]