Certa hat geschrieben: 11. Jan 2024, 10:53
clearly hat geschrieben: 11. Jan 2024, 10:52
Certa hat geschrieben: 11. Jan 2024, 10:50
Eben, unmittelbar ausreisepflichtig sind ja nur rund 50k Menschen aktuell
und du verlässt dich auf die zahlen, wenn bei straftaten des klientels oft rauskommt dass sie 4-14 identitäten hier haben
Es sind die offiziellen Zahlen. Wenn du keine anderen hast, wollten wir uns mangels Alternative daran orientieren.
"Auf was bezieht sich die Zahl von 300.000 Personen?
Laut Plenarprotokoll des Bundestages 20/124 gab es Ende August 2023 261.925 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Die tatsächliche Zahl der ausreisepflichtigen Menschen ist also bereits niedriger als die angegebenen 300.000. Ausreisepflichtig sind Menschen, die keinen Aufenthaltstitel (mehr) haben.
Können alle diese 261.925 ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden?
Nein, das ist nicht in allen Fällen möglich. Oft besteht ein Abschiebungshindernis, z.B. aufgrund einer Erkrankung oder wegen Passlosigkeit. In diesem Fall ist die Abschiebung dann vorübergehend ausgesetzt, solange das Abschiebungshindernis besteht. Die betroffenen Menschen haben dann Anspruch auf eine sog. Duldung. Von den 261.925 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Ende August hatten laut Plenarprotokoll des Bundestages 210.528 Menschen eine Duldung. Somit bleiben nur 51.397 Ausreisepflichtige übrig, bei denen eine Abschiebung überhaupt möglich gewesen wäre."
" Von insgesamt 279.098 ausreisepflichtigen Personen hatten zu diesem Stichtag nur 132.035 Personen, also knapp die Hälfte, einen abgelehnten Asylantrag. "
https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelles ... -wirklich/
wenn sich dann halt irgendwelche gründe ausgedacht werden, warum man die dennoch nicht abschieben kann trotz abgelehntem asylantrag, ist die zahl natürlich lächerlich klein