Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...

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BFM
Lounger
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Hallo zusammen,

ich mache meine Steuererklärung über das Programm Buhl/WISO. Da ich eine Eigentumswohnung habe, kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Leider bekomme ich nur von meiner Hausverwaltung eine Gesamtauflistung aller Parteien. Dort sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Wie berechne ich genau meine Anteile und welche darf ich überhaupt alles angeben, da dort so viel aufgelistet ist, dass ich gar nicht weiß, was was ist.

Ich freue mich von euch zu hören.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
:pepetype:
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Knolle
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Wie werden denn die anderen Kosten aufgesplittet? Per qm?
schlimmfinger
Lounger
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Hallo BFM, frage bitte bei deiner Hausverwaltung wo genau deine Angaben zu finden sind und in welcher Höhe; ein Telefonat könnte helfen.
Blubbs
Lounger
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Hi zusammen, ich nutze einfach mal den Thread da es bei mir sich um das selbe Thema handelt.
Das Finanzamt hatte bei mir die Steuererklärung schon bearbeitet trotz hinweis, dass noch die Nebenkosten fehlen. Ich hatte dann Einspruch eingelegt und die Belege nachgereicht als ich die erhalten hatte.
Ich hab folgendes vom Vermieter bekommen:
Bildschirmfoto 2023-12-05 um 09.54.25.png
Bildschirmfoto 2023-12-05 um 10.00.57.png
Was würdest ihr sagen, wie viel Geld bekomme ich hier vom Finanzamt wieder?
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schlimmfinger
Lounger
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Das bekommst du raus=132,16+34,79. Genau 20%. in Höhe deines Anteils
Die 6,65 dürften bereits in den 660,80 enthalten sein. Einfach nochmals bei dir intern nachfragen.
(Bekommst faktisch die Mehrwertsteuer erstattet... damit soll das Schwarzarbeiten sich nicht mehr lohnen für Handwerker, deshalb diese Aktion)
Blubbs
Lounger
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schlimmfinger hat geschrieben: 5. Dez 2023, 14:52 Das bekommst du raus=132,16+34,79. Genau 20%. in Höhe deines Anteils
Die 6,65 dürften bereits in den 660,80 enthalten sein. Einfach nochmals bei dir intern nachfragen.
(Bekommst faktisch die Mehrwertsteuer erstattet... damit soll das Schwarzarbeiten sich nicht mehr lohnen für Handwerker, deshalb diese Aktion)
Okay danke. Der Meinung bin ich auch, bis auf das, dass die 6,65 da bereits enthalten sind. Das steht auf dem Zettel nochmal drunter, dass die Heizkosten da nicht enthalten sind. Hatte ich abgeschnitten hier beim Upload (das Finanzamt hat natürlich die ganze A4 Seite).

Das Finanzamt hat mir nur 42€ erstattet und auf Nachfrage wieso kam folgende Begründung: "... beträgt Ihr Anteil an den Kosten des [Bild 1] 132,16 € und 34,79 €, die ausgewiesenen haushaltsnahen Aufwendungen der Firma [Bild 2] betragen laut eingereichten Unterlagen 40,31 € in der Summe ergibt dies 207,26 €, die Steuerermäßigung beträgt daher 20 % dieser Aufwendungen, also 42.-€."
Aber das wären ja 20% von bereits den 20%... wollte da nur nochmal ne Bestätigung, dass ich nicht daneben liege bevor ich mich mit denen anlege ;)
schlimmfinger
Lounger
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Moment. Ich schaue nochmals nach:
Der Förderhöchstbetrag i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1 200 €.
Der Förderhöchstbetrag i.S.d. §35a Abs. 2 Satz 2 Satz 1 EStG haushaltsnahen Dienstleistungen, gibt es auf Antrag 20 Prozent, höchstens 4 000 €

132,16+34,79, das ist das was du rausbekommst. Denn 660,80€ waren deine Ausgaben (=3% Anteil von 21.678€).
1. 660,80 *20%= 132 € sollte ankommen vom Finanzamt. (661€ aufgerundet)
2. 173,93*20% ?= 35 € sollten ankommen vom Finanzamt. (174 aufgerundet)

Ich vermute, das Finanzamt hat auf die Steuerberechnung (das wäre ja deine Steuergutschrift...) geschaut und diese Summen als deine Ausgaben betrachtet.
Nutze deine Zeit, du hast nur 30 Tage Zeit für den Widerspruch, nach Erhalt des Bescheides.
Stütze deinen Widerspruch auf die Berechnungsfehler, die ich genannt habe.
Blubbs
Lounger
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Die Sachbearbeiterin hat ihren Fehler eingesehen und ich bekomme das Geld. Danke nochmals.
schlimmfinger
Lounger
Beiträge: 66
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Sehr gut ausgegangen. Ich freue mich für dich.
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