Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Respektiere bitte deren andere KulturVreneli hat geschrieben: 29. Nov 2023, 22:32 Brauch man nichts zu schreiben.. die Statistik spricht Bände!
Dort muss die Frau nicht einverstanden sein
Habe durch die Arbeit oft mit Flüchtlingen zu tun.schlafschaf hat geschrieben: 29. Nov 2023, 19:03 Engagiert sich hier im thread eigentlich irgendwer politisch? Oder spricht zumindest im Alltag die hier erwähnten Missstande im Bekanntenkreis an? Oder arbeitet vielleicht sogar jemand mit gefluchteten?
Oder wir hier wirklich nur jeden Tag die gleiche Leier immer und immer und immer wieder runtergebetet ?
Soll deutlich weniger provokant sein als es klingt interessiert mich nur
Und die handvoll positiven Fälle, lassen mich die Hoffnung noch nicht ganz verlieren.
Ein paar Jahre war ich in der FDP aktiv.
Politische Diskussionen versuche ich z.B. auf Familienfeiern zu vermeiden. Es gibt immer die üblichen Personen mit der rosaroten Brille, die keine Ahnung vom Leben haben.
https://www.bild.de/regional/hamburg/ne ... .bild.html
"Aufreger-Urteil gegen 9 Vergewaltiger
Richter: Es geht nicht um Vergeltung!
Hamburg – Ist dieses Urteil ein schlechter Witz?
Neun junge Männer überfallen und vergewaltigen ein betrunkenes, 15-jähriges Mädchen, werden zweifelsfrei überführt. ABER: Nur einer der Vergewaltiger muss in den Knast – obwohl keiner ein Geständnis ablegte oder gar Reue zeigte!
Wie kann das sein?
Das Landgericht in Hamburg verurteilte den jüngsten Angeklagten, einen mittlerweile 19-jährigen Iraner zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Seine acht Mittäter (20 bis 23 Jahre) bekommen Jugendstrafen, die zur Bewährung bzw. zur Vorbewährung ausgesetzt wurden. In diesem Fall wird erst in einem halben Jahr entschieden, ob es bei Bewährung bleibt.
Richter Dr. Kai Wantzen verteidigt das Urteil gegenüber BILD: „Die verkündeten Urteile sind absolut keine geringen Strafen. Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht wesentlich mehr beantragt.“ Der Sprecher am Hanseatischen Oberlandesgericht erklärt: „Vergeltung und Abschreckung dürfen im Jugendstrafrecht keine Rolle spielen. Es geht darum, künftige Straftaten durch Erziehung zu verhindern.“
Wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung nicht auch eine spürbare Erziehungsmaßnahme?
Dr. Wantzen: „Mit Vollstreckung einer Haftstrafe fangen viele Probleme erst an.“
Der Richter weiter: „Es ist falsch zu behaupten, acht von neun Angeklagten müssten nicht ins Gefängnis. Es steht einfach noch nicht fest. Es ist abzuwägen, ob die Haftstrafe wirklich vollstreckt werden muss.“
Ob der Täter in den Knast muss oder nicht, werde demnach individuell entschieden. „Das Gericht muss klären, ob ein Angeklagter die Struktur mitbringt, die Kurve zu kriegen oder nicht“, sagt Dr. Wantzen.
Die Hauptverhandlung hat 69 Tage gedauert. 69 Tage, an denen sich das Gericht mit den Vergewaltigern auseinandergesetzt hat. Der Richter: „Auch das hat durchaus erzieherische Wirkung.“
Der Jurist erklärt, was das Gericht zu dem Urteil bewogen hat.
► So haben Sozialpädagogen, Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, intensive Gespräche mit den jungen Vergewaltigern geführt, Berichte über ihr Verhalten geschrieben und ihr Umfeld – Elternhaus, Schule, Ausbildung – durchleuchtet.
► Jeder der Angeklagten hat sich von einem Jugendpsychiater untersuchen lassen.
► Für alle neun ist es die erste Verurteilung zu einer Jugendstrafe. Keiner ist zuvor einschlägig aufgefallen.
► Bei einigen hat sich die familiäre Situation laut Wantzen seit der Tat deutlich verbessert.
► Fast alle hätten seit drei Jahren keine Straftaten mehr begangen – es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.
Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: „Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.“
Schade das auch nicht darauf eingangen wird was eine Vorbewährung überhaupt ist.
"Die Vorbewährung ist eine – nur im Jugendstrafrecht mögliche – Form, eine verhängte Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung wird anders als im Erwachsenenstrafrecht nicht im Urteil ausgesprochen (§ 56 StGB), sondern im Urteil vorbehalten und ergeht spätestens neun Monate nach Rechtskraft des Urteils durch Beschluss."
Bei der Vorbewährung wird der Jugendliche zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird jedoch zurückgestellt und kann später nachgeholt werden. Anders als im Erwachsenenstrafrecht muss sich der verurteilte Jugendliche daher die Bewährung in einer Frist von einigen Monaten „verdienen“.[2] Ihm können Auflagen oder Weisungen erteilt werden, von deren Erfüllung der Richter die Gewährung der Bewährung abhängig machen kann. Außerdem untersteht der Jugendliche in dieser Zeit der besonderen Aufsicht von Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe.
Erfüllt der Jugendliche die Auflagen, so wird die Jugendstrafe durch Beschluss zur Bewährung ausgesetzt. Erfüllt der Jugendliche die Auflagen nicht, so ergeht kein Bewährungsbeschluss und er muss die Jugendstrafe antreten.[3] Gegen die Entscheidung des Gerichts ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 59 JGG) möglich.[4]
Somit gibt der Richter dem Jugendlichen mit der Vorbewährung eine allerletzte Chance, seine Lebensführung doch noch zu ändern und die Vollstreckung der Jugendstrafe abzuwenden. Der Begriff der Vorbewährung ist somit eigentlich irreführend, weil die Vorbewährung im Sanktionenkatalog zwischen Bewährung und Jugendstrafe steht."
Das kann man für gnädig oder lächerlich halten.. ist es allerdings nicht, quasi schwebt über diesen Zeitraum eine Art Damokles Schwert über einem das dafür sorgen kann das es eben KEINE Bewährungstrafe sondern doch eine Haftstrafe wird.
"Aufreger-Urteil gegen 9 Vergewaltiger
Richter: Es geht nicht um Vergeltung!
Hamburg – Ist dieses Urteil ein schlechter Witz?
Neun junge Männer überfallen und vergewaltigen ein betrunkenes, 15-jähriges Mädchen, werden zweifelsfrei überführt. ABER: Nur einer der Vergewaltiger muss in den Knast – obwohl keiner ein Geständnis ablegte oder gar Reue zeigte!
Wie kann das sein?
Das Landgericht in Hamburg verurteilte den jüngsten Angeklagten, einen mittlerweile 19-jährigen Iraner zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Seine acht Mittäter (20 bis 23 Jahre) bekommen Jugendstrafen, die zur Bewährung bzw. zur Vorbewährung ausgesetzt wurden. In diesem Fall wird erst in einem halben Jahr entschieden, ob es bei Bewährung bleibt.
Richter Dr. Kai Wantzen verteidigt das Urteil gegenüber BILD: „Die verkündeten Urteile sind absolut keine geringen Strafen. Die Staatsanwaltschaft hat auch nicht wesentlich mehr beantragt.“ Der Sprecher am Hanseatischen Oberlandesgericht erklärt: „Vergeltung und Abschreckung dürfen im Jugendstrafrecht keine Rolle spielen. Es geht darum, künftige Straftaten durch Erziehung zu verhindern.“
Wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung nicht auch eine spürbare Erziehungsmaßnahme?
Dr. Wantzen: „Mit Vollstreckung einer Haftstrafe fangen viele Probleme erst an.“
Der Richter weiter: „Es ist falsch zu behaupten, acht von neun Angeklagten müssten nicht ins Gefängnis. Es steht einfach noch nicht fest. Es ist abzuwägen, ob die Haftstrafe wirklich vollstreckt werden muss.“
Ob der Täter in den Knast muss oder nicht, werde demnach individuell entschieden. „Das Gericht muss klären, ob ein Angeklagter die Struktur mitbringt, die Kurve zu kriegen oder nicht“, sagt Dr. Wantzen.
Die Hauptverhandlung hat 69 Tage gedauert. 69 Tage, an denen sich das Gericht mit den Vergewaltigern auseinandergesetzt hat. Der Richter: „Auch das hat durchaus erzieherische Wirkung.“
Der Jurist erklärt, was das Gericht zu dem Urteil bewogen hat.
► So haben Sozialpädagogen, Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, intensive Gespräche mit den jungen Vergewaltigern geführt, Berichte über ihr Verhalten geschrieben und ihr Umfeld – Elternhaus, Schule, Ausbildung – durchleuchtet.
► Jeder der Angeklagten hat sich von einem Jugendpsychiater untersuchen lassen.
► Für alle neun ist es die erste Verurteilung zu einer Jugendstrafe. Keiner ist zuvor einschlägig aufgefallen.
► Bei einigen hat sich die familiäre Situation laut Wantzen seit der Tat deutlich verbessert.
► Fast alle hätten seit drei Jahren keine Straftaten mehr begangen – es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.
Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: „Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.“
Schade das auch nicht darauf eingangen wird was eine Vorbewährung überhaupt ist.
"Die Vorbewährung ist eine – nur im Jugendstrafrecht mögliche – Form, eine verhängte Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung wird anders als im Erwachsenenstrafrecht nicht im Urteil ausgesprochen (§ 56 StGB), sondern im Urteil vorbehalten und ergeht spätestens neun Monate nach Rechtskraft des Urteils durch Beschluss."
Bei der Vorbewährung wird der Jugendliche zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird jedoch zurückgestellt und kann später nachgeholt werden. Anders als im Erwachsenenstrafrecht muss sich der verurteilte Jugendliche daher die Bewährung in einer Frist von einigen Monaten „verdienen“.[2] Ihm können Auflagen oder Weisungen erteilt werden, von deren Erfüllung der Richter die Gewährung der Bewährung abhängig machen kann. Außerdem untersteht der Jugendliche in dieser Zeit der besonderen Aufsicht von Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe.
Erfüllt der Jugendliche die Auflagen, so wird die Jugendstrafe durch Beschluss zur Bewährung ausgesetzt. Erfüllt der Jugendliche die Auflagen nicht, so ergeht kein Bewährungsbeschluss und er muss die Jugendstrafe antreten.[3] Gegen die Entscheidung des Gerichts ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 59 JGG) möglich.[4]
Somit gibt der Richter dem Jugendlichen mit der Vorbewährung eine allerletzte Chance, seine Lebensführung doch noch zu ändern und die Vollstreckung der Jugendstrafe abzuwenden. Der Begriff der Vorbewährung ist somit eigentlich irreführend, weil die Vorbewährung im Sanktionenkatalog zwischen Bewährung und Jugendstrafe steht."
Das kann man für gnädig oder lächerlich halten.. ist es allerdings nicht, quasi schwebt über diesen Zeitraum eine Art Damokles Schwert über einem das dafür sorgen kann das es eben KEINE Bewährungstrafe sondern doch eine Haftstrafe wird.
„Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: „Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.“
ja dann ist ja alles in ordnung
ja dann ist ja alles in ordnung
Das Kind wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sein Leben lang noch unter dieser bestialischen Tat leiden, aber die Täter haben "durchaus zugehört"Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: „Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.“

Die sitzen da wegen einer Gruppenvergewaltigung und werden gelobt weil sie zuhören.
Nein, ist es nicht. Es wird auch nicht wieder gut oder in Ordnung werden.. vorallem nicht für die Geschädigte.elsie hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:15 „Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: „Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.“
ja dann ist ja alles in ordnung
Aber diese erwähnte "positiven" Entwicklungen fließenen bei der Urteilsfindung jeweils ein wie eben auch der bisherige (negative) Werdegang, Vorstrafen usw usw. Positive wie eben auch negative Entwicklung im Leben eines Angeklagten werden dann durch das Gericht gegen einander abgewogenen um zu einem möglichst angemessenen Strafmaß zu kommen.
Kann da eigentlich nur noch lachen...Fast alle hätten seit drei Jahren keine Straftaten mehr begangen – es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.
Wie stellst du dir eigentlich eine 69 tägige Hauptverhandlung an nem LG vor ? Alle sitzen im Halbkreis und reichen nen Redestab weiter und es wird applaudiert und gelobt nach dem jeweils jemand was gesagt hat ?Harun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:16Das Kind wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sein Leben lang noch unter dieser bestialischen Tat leiden, aber die Täter haben "durchaus zugehört"Und zuletzt hält der Richter den jungen Männern ihr Verhalten vor Gericht zugute: „Auch wenn sie kein Geständnis abgelegt haben, so haben einzelne Angeklagte in der Hauptverhandlung durchaus zugehört, Interesse gezeigt, es sind Ansätze für eine positive Entwicklung da.“
Die sitzen da wegen einer Gruppenvergewaltigung und werden gelobt weil sie zuhören.
Dachte da siehst du wohlwollend drüber hinweg im Gegensatz zum Hauptanklagepunkt? " Auge zudrücken" uswHarun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:29Kann da eigentlich nur noch lachen...Fast alle hätten seit drei Jahren keine Straftaten mehr begangen – es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.
Bist du der Ansicht, dass das lobenswert ist und sich zu Recht strafmildernd ausgewirkt hat?Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:30 Wie stellst du dir eigentlich eine 69 tägige Hauptverhandlung an nem LG vor ? Alle sitzen im Halbkreis und reichen nen Redestab weiter und es wird applaudiert und gelobt nach dem jeweils jemand was gesagt hat ?
Das war nicht meine Aussage. Ich sagte, dass ich bei einem solchen Fall eher Verständnis für die Anwendung des Jugendstrafrechts hätte, als bei einer stundenlangen Gruppenvergewaltigung.Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:31Dachte da siehst du wohlwollend drüber hinweg im Gegensatz zum Hauptanklagepunkt? " Auge zudrücken" uswHarun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:29Kann da eigentlich nur noch lachen...Fast alle hätten seit drei Jahren keine Straftaten mehr begangen – es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.
Außerdem "seit drei Jahren keine Straftaten" heißt, dass es davor Straftaten gab.
"es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein." Und jetzt plötzlich sind das liebe Kerle, die Reue zeigen?
Lob ist das falsch Wort, ich persönlich würde eher Anerkennen nennen.Harun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:36Bist du der Ansicht, dass das lobenswert ist und sich zu Recht strafmildernd ausgewirkt hat?Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:30 Wie stellst du dir eigentlich eine 69 tägige Hauptverhandlung an nem LG vor ? Alle sitzen im Halbkreis und reichen nen Redestab weiter und es wird applaudiert und gelobt nach dem jeweils jemand was gesagt hat ?
Das war nicht meine Aussage. Ich sagte, dass ich bei einem solchen Fall eher Verständnis für die Anwendung des Jugendstrafrechts hätte, als bei einer stundenlangen Gruppenvergewaltigung.
Außerdem "seit drei Jahren keine Straftaten" heißt, dass es davor Straftaten gab.
"es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein." Und jetzt plötzlich sind das liebe Kerle, die Reue zeigen?
Ich saß schon zu vielen Vergewaltigungshauptverhandlungen bzw Missbrauchsverhandlungen in denen der Angeklagte oder die Angeklagten teilnahmslos die Wand gegenüber oder die Tischplatte angestarrt haben.. oder noch schlimmer die Hauptverhandlung dazu genutzt hat die Geschädigte über die Tat hinaus zu verhöhnen bzw die Tat zu relativieren.
Die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht ist nicht an die Schwere der Tat gebunden sondern an das Alter bzw die Reifeverzögerung des Angeklagten. Zwischen 17 und 21 kann das Erwachsenstrafrecht angewandt werden. Entscheidend ist allerdings das Alter zum Tatzeitpunkt und nicht das Alter während der Hauptverhandlung.
Darübhinaus steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und eben nicht wie im Erwachsenenstrafrecht um Tatschuld und Sühne der Tat geht.
Ich klinke mich mal aus. Bist ein vernünftiger Kerl und ich möchte nicht, dass das hier in die falsche Bahn gerät.Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:52Lob ist das falsch Wort, ich persönlich würde eher Anerkennen nennen.Harun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:36Bist du der Ansicht, dass das lobenswert ist und sich zu Recht strafmildernd ausgewirkt hat?Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:30 Wie stellst du dir eigentlich eine 69 tägige Hauptverhandlung an nem LG vor ? Alle sitzen im Halbkreis und reichen nen Redestab weiter und es wird applaudiert und gelobt nach dem jeweils jemand was gesagt hat ?
Das war nicht meine Aussage. Ich sagte, dass ich bei einem solchen Fall eher Verständnis für die Anwendung des Jugendstrafrechts hätte, als bei einer stundenlangen Gruppenvergewaltigung.Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:31
Dachte da siehst du wohlwollend drüber hinweg im Gegensatz zum Hauptanklagepunkt? " Auge zudrücken" usw
Außerdem "seit drei Jahren keine Straftaten" heißt, dass es davor Straftaten gab.
"es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein." Und jetzt plötzlich sind das liebe Kerle, die Reue zeigen?
Bei Vergewaltigung habe ich einfach null Toleranz.
Nur aus Interesse noch, hast du selbst eine Frau/Freundin oder Kinder?
Dieses Urteil und auch die Ausführungen von Skagerath sind exemplarisch für das was in diesem Land alles schiefläuft.
Ich habe eine Freundin aber leider noch KinderHarun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:57Ich klinke mich mal aus. Bist ein vernünftiger Kerl und ich möchte nicht, dass das hier in die falsche Bahn gerät.Skagerath hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:52Lob ist das falsch Wort, ich persönlich würde eher Anerkennen nennen.Harun hat geschrieben: 30. Nov 2023, 07:36
Bist du der Ansicht, dass das lobenswert ist und sich zu Recht strafmildernd ausgewirkt hat?
Das war nicht meine Aussage. Ich sagte, dass ich bei einem solchen Fall eher Verständnis für die Anwendung des Jugendstrafrechts hätte, als bei einer stundenlangen Gruppenvergewaltigung.
Außerdem "seit drei Jahren keine Straftaten" heißt, dass es davor Straftaten gab.
"es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein." Und jetzt plötzlich sind das liebe Kerle, die Reue zeigen?
Bei Vergewaltigung habe ich einfach null Toleranz.
Nur aus Interesse noch, hast du selbst eine Frau/Freundin oder Kinder?
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