Name hat geschrieben: 28. Nov 2023, 15:58
[spoil]Der Ausgang des Verfahrens gegen Ofarim ist eine Frechheit.
Er hat bis zuletzt gelogen, andere Leute einer Straftat bezichtigt und diese Leute wissentlich und willentlich monatelang einer Hetzkampagne ausgesetzt. Vor Gericht erscheint er mit einer Armee von Anwälten, um Zeugen und Geschädigte weiterhin als Lügner zu diffamieren. Und als seiner Verteidigung angesichts der Beweislage schließlich dämmert, dass er nichts mehr gewinnen wird, räumt er die Sache aus rein strategischen Gründen ein. Und das Gericht spielt - vermutlich auch aus Bequemlichkeit, denn ein Urteil ist schließlich aufwändiger als eine Einstellung (insbes. Begründung) - das durchschaubare Spiel auch noch mit. Die Begründung für die vorläufige Einstellung ist an Lächerlichkeit und Inkonsequenz kaum zu überbieten. Ganz billig.[/spoil]
+1
Beeindruckender fand ich den Chef des Hotelmitarbeiters, der die ganze Zeit hinter seinem Angestellten stand. Hätte auch gut nach hinten losgehen und möglicherweise eine Karriere oder Familie zerstören können.
Durch die Entschuldigung des Angeklagten sei der Hotelmanager wirkungsvoller rehabilitiert worden, als es durch ein Urteil möglich gewesen wäre, teilte das Gericht mit. Die Strafkammer habe zudem in ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass auch der Angeklagte durch den Vorgang erhebliche Nachteile erlitten habe. Die Einstellung des Verfahrens ermögliche Ofarim jetzt einen „befreiten Neustart“.
Würde an Stelle des Mitarbeiters gegen Ofarim klagen, sollte ja zu 100% recht kriegen und eben auch eine Entschädigung.
Aber klar, hier ist es wieder nützlich für jemanden wie Ofarim das er weiß das der Hotemitarbeiter vermutlich nicht die Mittel hat in Vorkasse zu gehen um für sein Recht zu kämpfen, wie so oft.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 28. Nov 2023, 16:17
Würde an Stelle des Mitarbeiters gegen Ofarim klagen, sollte ja zu 100% recht kriegen und eben auch eine Entschädigung.
Für Schadensersatz muss in Deutschland auch erstmal ein Schaden entstanden sein. Wenn er seinen Job nicht verloren hat oder ähnliches, dürfte es beim Schmerzensgeld bleiben, was im Rahmen des Vergleiches fließt.
Der Hotelmitarbeiter hat sich mit dem C-Promi geeinigt.
Soweit es die Verleumdung betrifft, hat der Nebenkläger die Bitte des Angeklagten um Entschuldigung akzeptiert. Zudem haben sich der Angeklagte und der Nebenkläger auf eine Entschädigung geeinigt. Insoweit ist der Weg der Schadenswiedergutmachung eingeschlagen und zugleich die Verbindlichkeit des Rechts gewährleistet.
Er wird das aus gutem Grund gemacht haben, denn er wird genügend Zeit und Nerven in den letzten Monaten verloren haben. Die Anwälte Ofarims werden mE im Rahmen des Angebots auch deutlich gemacht haben, dass er entweder jetzt ohne Ärger an eine gewisse Summe kommt oder alternativ selbst klagen darf (samt Vorleistungspflicht für die Kosten) und sich dabei auf einen schönen langen Prozess vor einem Zivilgericht freuen kann. Dass der arme Mann einen Schlussstrich zieht und sich auf das faule Spiel einlässt, ist daher menschlich nachvollziehbar.
Name hat geschrieben: 28. Nov 2023, 15:58
Der Ausgang des Verfahrens gegen Ofarim ist eine Frechheit.
Er hat bis zuletzt gelogen, andere Leute einer Straftat bezichtigt und diese Leute wissentlich und willentlich monatelang einer Hetzkampagne ausgesetzt. Vor Gericht erscheint er mit einer Armee von Anwälten, um Zeugen und Geschädigte weiterhin als Lügner zu diffamieren. Und als seiner Verteidigung angesichts der Beweislage schließlich dämmert, dass er nichts mehr gewinnen wird, räumt er die Sache aus rein strategischen Gründen ein. Und das Gericht spielt - vermutlich auch aus Bequemlichkeit, denn ein Urteil ist schließlich aufwändiger als eine Einstellung (insbes. Begründung) - das durchschaubare Spiel auch noch mit. Die Begründung für die vorläufige Einstellung ist an Lächerlichkeit und Inkonsequenz kaum zu überbieten. Ganz billig.
Und was genau hätte da unterm Strich bei einer vollumfänglichen Beweisaufnahme und anschließendem Urteil für Herrn Ofarim herrauskommen sollen ?
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 28. Nov 2023, 16:17
Würde an Stelle des Mitarbeiters gegen Ofarim klagen, sollte ja zu 100% recht kriegen und eben auch eine Entschädigung.
Für Schadensersatz muss in Deutschland auch erstmal ein Schaden entstanden sein. Wenn er seinen Job nicht verloren hat oder ähnliches, dürfte es beim Schmerzensgeld bleiben, was im Rahmen des Vergleiches fließt.
Seelischer und psychischer Schaden durch Beleidigungen und Hetze der Leute, die Ofarims falsche Behauptung geglaubt haben. Denke, da kann man schon nochmal ordentlich reinbuttern. Das Hotel wurde übrigens auch ziemlich durch den Dreck gezogen anfänglich, also ich würde da jetzt als Hotel auch nochmal ansetzen.
H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20
Re: Supp für die Potenz
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 28. Nov 2023, 16:17
Würde an Stelle des Mitarbeiters gegen Ofarim klagen, sollte ja zu 100% recht kriegen und eben auch eine Entschädigung.
Für Schadensersatz muss in Deutschland auch erstmal ein Schaden entstanden sein. Wenn er seinen Job nicht verloren hat oder ähnliches, dürfte es beim Schmerzensgeld bleiben, was im Rahmen des Vergleiches fließt.
Seelischer und psychischer Schaden durch Beleidigungen und Hetze der Leute, die Ofarims falsche Behauptung geglaubt haben. Denke, da kann man schon nochmal ordentlich reinbuttern. Das Hotel wurde übrigens auch ziemlich durch den Dreck gezogen anfänglich, also ich würde da jetzt als Hotel auch nochmal ansetzen.
Dafür ist das Schmerzensgeld da. Und täusche dich Mal nicht, großartige Summen kann man da nicht reinholen hierzulande. Da gibt es sogenannte "Knochenlisten", wo ablesbar ist was man ungefähr erwarten kann je nach Lokalisation und Schwere
Name hat geschrieben: 28. Nov 2023, 15:58
Der Ausgang des Verfahrens gegen Ofarim ist eine Frechheit.
Er hat bis zuletzt gelogen, andere Leute einer Straftat bezichtigt und diese Leute wissentlich und willentlich monatelang einer Hetzkampagne ausgesetzt. Vor Gericht erscheint er mit einer Armee von Anwälten, um Zeugen und Geschädigte weiterhin als Lügner zu diffamieren. Und als seiner Verteidigung angesichts der Beweislage schließlich dämmert, dass er nichts mehr gewinnen wird, räumt er die Sache aus rein strategischen Gründen ein. Und das Gericht spielt - vermutlich auch aus Bequemlichkeit, denn ein Urteil ist schließlich aufwändiger als eine Einstellung (insbes. Begründung) - das durchschaubare Spiel auch noch mit. Die Begründung für die vorläufige Einstellung ist an Lächerlichkeit und Inkonsequenz kaum zu überbieten. Ganz billig.
Und was genau hätte da unterm Strich bei einer vollumfänglichen Beweisaufnahme und anschließendem Urteil für Herrn Ofarim herrauskommen sollen ?
Jedenfalls eine Verurteilung, da er ganz offensichtlich vorsätzlich mehrere Straftaten begangen hat (siehe Anklage, die ja mindestens weit überwiegend zutrifft). Ob man es bei einer Geldstrafe belassen hätte oder über eine Freiheitsstrafe (ggf. Bewährung) nachgedacht hätte, ist zunächst zweitrangig.
Name hat geschrieben: 28. Nov 2023, 15:58
Der Ausgang des Verfahrens gegen Ofarim ist eine Frechheit.
Er hat bis zuletzt gelogen, andere Leute einer Straftat bezichtigt und diese Leute wissentlich und willentlich monatelang einer Hetzkampagne ausgesetzt. Vor Gericht erscheint er mit einer Armee von Anwälten, um Zeugen und Geschädigte weiterhin als Lügner zu diffamieren. Und als seiner Verteidigung angesichts der Beweislage schließlich dämmert, dass er nichts mehr gewinnen wird, räumt er die Sache aus rein strategischen Gründen ein. Und das Gericht spielt - vermutlich auch aus Bequemlichkeit, denn ein Urteil ist schließlich aufwändiger als eine Einstellung (insbes. Begründung) - das durchschaubare Spiel auch noch mit. Die Begründung für die vorläufige Einstellung ist an Lächerlichkeit und Inkonsequenz kaum zu überbieten. Ganz billig.
Und was genau hätte da unterm Strich bei einer vollumfänglichen Beweisaufnahme und anschließendem Urteil für Herrn Ofarim herrauskommen sollen ?
Jedenfalls eine Verurteilung, da er ganz offensichtlich vorsätzlich mehrere Straftaten begangen hat (siehe Anklage, die ja mindestens weit überwiegend zutrifft). Ob man es bei einer Geldstrafe belassen hätte oder über eine Freiheitsstrafe (ggf. Bewährung) nachgedacht hätte, ist zunächst zweitrangig.
Aber hätte das dem Opfer in irgendeiner Weise weitergeholfen? Wenn sich beide Seiten einig darüber sind, dass sie es außergerichtlich klären wollen, ist doch alles fein, es war ja keine Körperverletzung oder ähnliches. Oben drauf gibt es ja noch Auflagen vom Gericht (Geld an gemeinnützige Organisationen).
Man weiß ja auch nicht, mit welchen Einschüchterungstaktiken der Hotelmitarbeiter angegangen wurde. Er ist ja in psychischer Behandlung, hat seinen Job gekündigt und hat Todesdrohungen bekommen.
Und was genau hätte da unterm Strich bei einer vollumfänglichen Beweisaufnahme und anschließendem Urteil für Herrn Ofarim herrauskommen sollen ?
Jedenfalls eine Verurteilung, da er ganz offensichtlich vorsätzlich mehrere Straftaten begangen hat (siehe Anklage, die ja mindestens weit überwiegend zutrifft). Ob man es bei einer Geldstrafe belassen hätte oder über eine Freiheitsstrafe (ggf. Bewährung) nachgedacht hätte, ist zunächst zweitrangig.
Aber hätte das dem Opfer in irgendeiner Weise weitergeholfen? Wenn sich beide Seiten einig darüber sind, dass sie es außergerichtlich klären wollen, ist doch alles fein, es war ja keine Körperverletzung oder ähnliches. Oben drauf gibt es ja noch Auflagen vom Gericht (Geld an gemeinnützige Organisationen).
Es ist zu kurz gedacht, den Prozess nur auf der Ebene "Ofarim - Hotelmanager" zu betrachten. Der Sachverhalt hat auch eine gesellschaftliche Ebene, und nicht zuletzt muss auch die Rechtsordnung als solche verteidigt werden. Steuerstraftäter werden schließlich auch verurteilt, selbst wenn sie zuletzt die Tat einräumen. Es kann doch nicht sein, mit einem "Geständnis auf den letzten Drücker", also wenn die Sache sowieso schon durch ist, einer Verurteilung zu entgehen?
Jedenfalls eine Verurteilung, da er ganz offensichtlich vorsätzlich mehrere Straftaten begangen hat (siehe Anklage, die ja mindestens weit überwiegend zutrifft). Ob man es bei einer Geldstrafe belassen hätte oder über eine Freiheitsstrafe (ggf. Bewährung) nachgedacht hätte, ist zunächst zweitrangig.
Aber hätte das dem Opfer in irgendeiner Weise weitergeholfen? Wenn sich beide Seiten einig darüber sind, dass sie es außergerichtlich klären wollen, ist doch alles fein, es war ja keine Körperverletzung oder ähnliches. Oben drauf gibt es ja noch Auflagen vom Gericht (Geld an gemeinnützige Organisationen).
Es ist zu kurz gedacht, den Prozess nur auf der Ebene "Ofarim - Hotelmanager" zu betrachten. Der Sachverhalt hat auch eine gesellschaftliche Ebene, und nicht zuletzt muss auch die Rechtsordnung als solche verteidigt werden. Steuerstraftäter werden schließlich auch verurteilt, selbst wenn sie zuletzt die Tat einräumen. Es kann doch nicht sein, mit einem "Geständnis auf den letzten Drücker", also wenn die Sache sowieso schon durch ist, einer Verurteilung zu entgehen?
Der Vergleich mit dem Steuerstraftäter zieht mir bedingt, da es dabei maßgeblich von der Summe abhängig ist, ob es zu einer Verurteilung kommt (insbesondere bei Geständnis).
Vielleicht ist der Hotelmitarbeiter auch einfach froh, dass er jetzt öffentlich von diesem Musiker rehabiliert worden ist und er die nächsten Jahre nicht vor Gericht verbringen muss.
Jedenfalls eine Verurteilung, da er ganz offensichtlich vorsätzlich mehrere Straftaten begangen hat (siehe Anklage, die ja mindestens weit überwiegend zutrifft). Ob man es bei einer Geldstrafe belassen hätte oder über eine Freiheitsstrafe (ggf. Bewährung) nachgedacht hätte, ist zunächst zweitrangig.
Aber hätte das dem Opfer in irgendeiner Weise weitergeholfen? Wenn sich beide Seiten einig darüber sind, dass sie es außergerichtlich klären wollen, ist doch alles fein, es war ja keine Körperverletzung oder ähnliches. Oben drauf gibt es ja noch Auflagen vom Gericht (Geld an gemeinnützige Organisationen).
Es ist zu kurz gedacht, den Prozess nur auf der Ebene "Ofarim - Hotelmanager" zu betrachten. Der Sachverhalt hat auch eine gesellschaftliche Ebene, und nicht zuletzt muss auch die Rechtsordnung als solche verteidigt werden. Steuerstraftäter werden schließlich auch verurteilt, selbst wenn sie zuletzt die Tat einräumen. Es kann doch nicht sein, mit einem "Geständnis auf den letzten Drücker", also wenn die Sache sowieso schon durch ist, einer Verurteilung zu entgehen?
Da muss man zwischen Antrags- und Offizialdelikten entscheiden. Bei den erst genannten Delikten hat der Geschädigte das Heft in der Hand und ohne diesen gäbe es keinen Prozess. Bei Offizialdelikten wie Steuerhinterziehung wird zwingend ermittelt und je nach Schwere angeklagt.
Damit wurde das Verfahren gegen Ofarim vorläufig eingestellt. Allerdings muss er ordentlich blechen: Innerhalb der nächsten sechs Monate muss er insgesamt 10 000 Euro an die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zahlen. Erst dann wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Die Geldstrafe ist doch mehr als albern… Oder haben die 1-2 Nullen vergessen?