Ist bei mir auch so, könnte aber sein, dass es auf Landesebene anders ist.NickyJr hat geschrieben: 10. Sep 2023, 08:36Ändert sich der Erstattungssatz nicht, wenn man im Pension ist? Dann sind es glaube ich nur noch 30% die man zahlen muss.donquijote hat geschrieben: 9. Sep 2023, 23:03Dienstherr zahlt in vorliegendem Fall GKV auch hälftig. Mir geht es um die ungewisse Beitragsentwicklung im Ruhestand bei "nur" 50% Beihilfe, schwierige Entscheidung.Certa hat geschrieben: 9. Sep 2023, 21:17
So sieht es aus. Einiger Bundesländer machen wohl ein Modellprojekt, wo der Dienstherr die Hälfte der GKV übernimmt, aber das ist nicht die Regel.
Für mich ist die PKV mit ca. 230 Euro Pro Monat konkurrenzlos günstig (Debeka).
Unabhängig von der Kostenbelastung finde ich GKV auch im Sinne der Sachleistungen nicht verkehrt. Wer PKV/Beihilfe ist und Mal im Krankenhaus war, weiß was ich meine. Ich musste damals bei meiner Operation einen fünfstelligen Betrag vorstrecken. Die PKV erstattet zwar in der Regel relativ schnell (in diesem Fall aber nicht, weil die Rechnung vom Krankenhaus fehlerhaft war), aber bei der Beihilfe dauert es bei mir immer sehr lange.