KiCat hat geschrieben: 1. Sep 2023, 08:28
Eric hat geschrieben: 1. Sep 2023, 08:26
hartza hat geschrieben: 1. Sep 2023, 08:24
nur das das bei dir gar nicht mehr möglich ist
Ich bin eh mit allem durch.
Zwischen 80 und Verwesung?
Ab 80 fällt das unter §168 StGB " Störung der Totenruhe"
"(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder
wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar."