GoldenInside hat geschrieben: 15. Aug 2023, 07:58
Apropos Fotografen und Steuergelder:
Markus Söder sieht sich gern auf Fotos. Und das lässt er sich auch einiges kosten: Allein für freie Fotografen im Jahr 2022 knapp 179.000 Euro. Sein Vorgänger Horst Seehofer ließ sich für nur rund 11.000 Euro fotografieren.
Holst du das jetzt immer raus wenn jemand was bzgl der Grünen schreibt?
Natürlich kannst du den Söder auch in der Pfeife rauchen, entschuldigt jedoch nicht die Fehltritte von Frau Baerbock.
Es ist halt sehr auffällig, dass einige Sachverhalte bei den Grünen deutlich härter bewertet werden, sei es von der Springerpresse oder von einigen Usern hier. Egal ob es jetzt um Fotografen (Baerbock vs. Söder) oder Vetternwirtschaft (Graichen vs. Bonnhof) geht.
Da ich hier niemandem Böswilligkeit unterstellen will, kann diese unterschiedliche Bewertung mMn nur durch Unwissenheit zustande kommen, und da kläre ich halt gerne auf.
GoldenInside hat geschrieben: 15. Aug 2023, 08:06
Es ist halt sehr auffällig, dass einige Sachverhalte bei den Grünen deutlich härter bewertet werden, sei es von der Springerpresse oder von einigen Usern hier. Egal ob es jetzt um Fotografen (Baerbock vs. Söder) oder Vetternwirtschaft (Graichen vs. Bonnhof) geht.
Da ich hier niemandem Böswilligkeit unterstellen will, kann diese unterschiedliche Bewertung mMn nur durch Unwissenheit zustande kommen, und da kläre ich halt gerne auf.
Ich habe btw FDP 2021 gewählt…
Könnte daran liegen, dass die Grünen so gerne die Moralapostel spielen.
Für mein Empfinden gibt es da eigentlich keine großen Unterschiede, Merz und Co werden auch direkt bei jeder Kleinigkeit mit Mistgabeln durchs Dorf getrieben.
Das verkauft sich halt.
Ich auch... und da auch zum letzten Mal.
Die größte Enttäuschung der Regierung.
Kommunal machen die hier bei uns super Arbeit.
GoldenInside hat geschrieben: 15. Aug 2023, 08:06
Es ist halt sehr auffällig, dass einige Sachverhalte bei den Grünen deutlich härter bewertet werden, sei es von der Springerpresse oder von einigen Usern hier. Egal ob es jetzt um Fotografen (Baerbock vs. Söder) oder Vetternwirtschaft (Graichen vs. Bonnhof) geht.
Da ich hier niemandem Böswilligkeit unterstellen will, kann diese unterschiedliche Bewertung mMn nur durch Unwissenheit zustande kommen, und da kläre ich halt gerne auf.
Ich habe btw FDP 2021 gewählt…
Könnte daran liegen, dass die Grünen so gerne die Moralapostel spielen.
Für mein Empfinden gibt es da eigentlich keine großen Unterschiede, Merz und Co werden auch direkt bei jeder Kleinigkeit mit Mistgabeln durchs Dorf getrieben.
Das verkauft sich halt.
Ich auch... und da auch zum letzten Mal.
Die größte Enttäuschung der Regierung.
Kommunal machen die hier bei uns super Arbeit.
Ist das so (Moralapostel) oder wird das eigentlich nur regelmäßig so dargestellt? Dem begegnete man ja häufiger auch beim Thema Fleisch (die Grünen wollen uns das Fleisch verbieten), Fliegen (die Grünen wollen das Fliegen verbieten) oder Auto (die Grünen wollen den Verbrenner verbieten).
GoldenInside hat geschrieben: 15. Aug 2023, 08:06
Es ist halt sehr auffällig, dass einige Sachverhalte bei den Grünen deutlich härter bewertet werden, sei es von der Springerpresse oder von einigen Usern hier. Egal ob es jetzt um Fotografen (Baerbock vs. Söder) oder Vetternwirtschaft (Graichen vs. Bonnhof) geht.
Da ich hier niemandem Böswilligkeit unterstellen will, kann diese unterschiedliche Bewertung mMn nur durch Unwissenheit zustande kommen, und da kläre ich halt gerne auf.
Ich habe btw FDP 2021 gewählt…
Könnte daran liegen, dass die Grünen so gerne die Moralapostel spielen. Für mein Empfinden gibt es da eigentlich keine großen Unterschiede, Merz und Co werden auch direkt bei jeder Kleinigkeit mit Mistgabeln durchs Dorf getrieben.
Das verkauft sich halt.
Ich auch... und da auch zum letzten Mal.
Die größte Enttäuschung der Regierung.
Kommunal machen die hier bei uns super Arbeit.
Das sehe ich halt komplett anders. Bei Google News findet man genau zwei Artikel zu der Vetternwirtschaft von Bonhoff, einen von LobbyControl und einen vom Handelsblatt. Bei Graichen gab es tagelang kaum ein anderes Thema in quasi allen großen Medien, egal ob Bild, Spiegel, Zeit, Focus oder sonst was.
Certa hat geschrieben: 15. Aug 2023, 05:33
Das Solarpaket 1, das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, macht den Betrieb von PV-Anlagen auf Balkonen deutlich attraktiver. Während für Balkonkraftwerke bisher eine maximale Leistung von 600 Watt gilt, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von 2000 Watt haben; die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt (bzw. VA) betragen. Dazu müssen die Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldte werden - und dafür wird das Verfahren vereinfacht. Auch wer noch keinen digitalen Stromzähler hat, darf künftig ein Balkonkraftwerk betreiben. Weil die klassischen Ferraris-Zähler bei Einspeisung rückwärts laufen, macht das den Betrieb finanziell besonders attraktiv. Die Netzbetreiber sind zwar aufgefordert, die Zähler auszutauschen, nachdem ein Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister eingetragen wird. Aber bis das passiert, dürfen die Zähler rückwärts laufen. (Das war im vorherigen Referentenentwurf noch offen geblieben.) Zudem werden Balkonanlagen bei der Zusammenrechnung der Leistung mehrerer Solaranlagen künftig nicht mehr berücksichtigt. Insgesamt dürfte die Installation einer Balkon-PV-Anlage damit sehr viel einfacher werden - und zumindest bis zur Installation eines neuen Zählers auch finanziell attraktiver.
Wird auch Zeit. Bin gespannt, ob das Stromnetz da auch perspektivisch mit klar kommt.
Für mich als Mieter natürlich top, dass ich dann die Eigentümerversammlung nicht mehr befragen muss (das sollte da ja auch drin stehen).
Ab wann gilt das Ganze dann? Ab 01.01.?
Die Reise nach Australien steht für Außenministerin Annalena Baerbock unter keinem guten Stern. Gleich zweimal scheitert ihr Weiterflug mit dem Luftwaffen-Airbus vom Typ A340-300 wegen technischer Probleme. Nun bläst die Grünen-Politikerin den symbolträchtigen Besuch ganz ab.
Die Reise nach Australien steht für Außenministerin Annalena Baerbock unter keinem guten Stern. Gleich zweimal scheitert ihr Weiterflug mit dem Luftwaffen-Airbus vom Typ A340-300 wegen technischer Probleme. Nun bläst die Grünen-Politikerin den symbolträchtigen Besuch ganz ab.
man kann auch übertreiben, sie kann ja wohl nix für die technischen probleme eines Flugzeugs und was auch immer noch dazu kam/kommt
Certa hat geschrieben: 15. Aug 2023, 05:33
Das Solarpaket 1, das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, macht den Betrieb von PV-Anlagen auf Balkonen deutlich attraktiver. Während für Balkonkraftwerke bisher eine maximale Leistung von 600 Watt gilt, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von 2000 Watt haben; die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt (bzw. VA) betragen. Dazu müssen die Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldte werden - und dafür wird das Verfahren vereinfacht. Auch wer noch keinen digitalen Stromzähler hat, darf künftig ein Balkonkraftwerk betreiben. Weil die klassischen Ferraris-Zähler bei Einspeisung rückwärts laufen, macht das den Betrieb finanziell besonders attraktiv. Die Netzbetreiber sind zwar aufgefordert, die Zähler auszutauschen, nachdem ein Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister eingetragen wird. Aber bis das passiert, dürfen die Zähler rückwärts laufen. (Das war im vorherigen Referentenentwurf noch offen geblieben.) Zudem werden Balkonanlagen bei der Zusammenrechnung der Leistung mehrerer Solaranlagen künftig nicht mehr berücksichtigt. Insgesamt dürfte die Installation einer Balkon-PV-Anlage damit sehr viel einfacher werden - und zumindest bis zur Installation eines neuen Zählers auch finanziell attraktiver.
Wird auch Zeit. Bin gespannt, ob das Stromnetz da auch perspektivisch mit klar kommt.
Für mich als Mieter natürlich top, dass ich dann die Eigentümerversammlung nicht mehr befragen muss (das sollte da ja auch drin stehen).
Ab wann gilt das Ganze dann? Ab 01.01.?
Es sind noch ein paar parlamentarische Hürden zu überwinden. Geplantes Inkrafttreten ist zum 01.01.24
Certa hat geschrieben: 15. Aug 2023, 05:33
Das Solarpaket 1, das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, macht den Betrieb von PV-Anlagen auf Balkonen deutlich attraktiver. Während für Balkonkraftwerke bisher eine maximale Leistung von 600 Watt gilt, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von 2000 Watt haben; die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt (bzw. VA) betragen. Dazu müssen die Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur im Marktstammdatenregister gemeldte werden - und dafür wird das Verfahren vereinfacht. Auch wer noch keinen digitalen Stromzähler hat, darf künftig ein Balkonkraftwerk betreiben. Weil die klassischen Ferraris-Zähler bei Einspeisung rückwärts laufen, macht das den Betrieb finanziell besonders attraktiv. Die Netzbetreiber sind zwar aufgefordert, die Zähler auszutauschen, nachdem ein Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister eingetragen wird. Aber bis das passiert, dürfen die Zähler rückwärts laufen. (Das war im vorherigen Referentenentwurf noch offen geblieben.) Zudem werden Balkonanlagen bei der Zusammenrechnung der Leistung mehrerer Solaranlagen künftig nicht mehr berücksichtigt. Insgesamt dürfte die Installation einer Balkon-PV-Anlage damit sehr viel einfacher werden - und zumindest bis zur Installation eines neuen Zählers auch finanziell attraktiver.
Wird auch Zeit. Bin gespannt, ob das Stromnetz da auch perspektivisch mit klar kommt.
Für mich als Mieter natürlich top, dass ich dann die Eigentümerversammlung nicht mehr befragen muss (das sollte da ja auch drin stehen).
Ab wann gilt das Ganze dann? Ab 01.01.?
Es sind noch ein paar parlamentarische Hürden zu überwinden. Geplantes Inkrafttreten ist zum 01.01.24
Dann muss ich noch etwas warten, bis ich es installieren kann.
fragt sich ob dann zukünftig nochmal Änderungen kommen bezüglich Wechselrichter. Finde das bisschen nervig wenn man sich dann für nen Kauf entscheidet und dann 2 jahre später darf man dann aufeinmal doppelte Leistung haben. unnötge Ausgaben einfach dann
GoldenInside hat geschrieben: 15. Aug 2023, 08:06
Es ist halt sehr auffällig, dass einige Sachverhalte bei den Grünen deutlich härter bewertet werden, sei es von der Springerpresse oder von einigen Usern hier. Egal ob es jetzt um Fotografen (Baerbock vs. Söder) oder Vetternwirtschaft (Graichen vs. Bonnhof) geht.
Da ich hier niemandem Böswilligkeit unterstellen will, kann diese unterschiedliche Bewertung mMn nur durch Unwissenheit zustande kommen, und da kläre ich halt gerne auf.
Ich habe btw FDP 2021 gewählt…
Könnte daran liegen, dass die Grünen so gerne die Moralapostel spielen.
genau deshalb war die steuerhinterziehung von hoeneß so krass, weil er sich vorher auch immer in talkshows moralisch erhoben hat, wie die grünen halt
Thomas hat geschrieben:Ich kann absolut verstehen, dass Aminosäuren Tod für ihn schrecklich war, gar keine Frage.
Knolle hat geschrieben: 15. Aug 2023, 08:51
Wird auch Zeit. Bin gespannt, ob das Stromnetz da auch perspektivisch mit klar kommt.
Für mich als Mieter natürlich top, dass ich dann die Eigentümerversammlung nicht mehr befragen muss (das sollte da ja auch drin stehen).
Ab wann gilt das Ganze dann? Ab 01.01.?
Real bedeutet das Gesetz eine Verschlechterung. Wer sich eine "Balkonanlage" mit mehr als 2kWp Modulleistung installieren möchte, sollte das vor dem 1.1.24 machen, ab dann wird es begrenzt.
Danke Habeck.
Edit:
chiki hat geschrieben: 15. Aug 2023, 09:09
fragt sich ob dann zukünftig nochmal Änderungen kommen bezüglich Wechselrichter. Finde das bisschen nervig wenn man sich dann für nen Kauf entscheidet und dann 2 jahre später darf man dann aufeinmal doppelte Leistung haben. unnötge Ausgaben einfach dann
Afaik gibt es WRs die sich runter regeln lassen, zumindest jetzt schon legal auf 600W. Muss ich mal nachlesen, ob auch größere. Wichtig ist hier, dass dies vom Nutzer nicht einfach umgestellt werden kann und somit mit der VDE konform ist.
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26
Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
Knolle hat geschrieben: 15. Aug 2023, 08:51
Wird auch Zeit. Bin gespannt, ob das Stromnetz da auch perspektivisch mit klar kommt.
Für mich als Mieter natürlich top, dass ich dann die Eigentümerversammlung nicht mehr befragen muss (das sollte da ja auch drin stehen).
Ab wann gilt das Ganze dann? Ab 01.01.?
Real bedeutet das Gesetz eine Verschlechterung. Wer sich eine "Balkonanlage" mit mehr als 2kWp Modulleistung installieren möchte, sollte das vor dem 1.1.24 machen, ab dann wird es begrenzt.
Danke Habeck.
Edit:
chiki hat geschrieben: 15. Aug 2023, 09:09
fragt sich ob dann zukünftig nochmal Änderungen kommen bezüglich Wechselrichter. Finde das bisschen nervig wenn man sich dann für nen Kauf entscheidet und dann 2 jahre später darf man dann aufeinmal doppelte Leistung haben. unnötge Ausgaben einfach dann
Afaik gibt es WRs die sich runter regeln lassen, zumindest jetzt schon legal auf 600W. Muss ich mal nachlesen, ob auch größere. Wichtig ist hier, dass dies vom Nutzer nicht einfach umgestellt werden kann und somit mit der VDE konform ist.
Inwiefern? Du hast doch trotzdem ne Erhöhung?
Und du musst nicht mehr die Eigentümerversammlung fragen, um eins zu installieren, aber ich bin auch noch nicht so tief drin. Wäre interessant zu erfahren, inwieweit das mit dem 2kWp ne Verschlechterung ist.