WomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 22:57Bestimmt. Eine Schande, dass du noch nicht zu höherem berufen wurdest.Atze. hat geschrieben: 31. Jul 2023, 22:55
Ja meine krasses Mindset würde solche Pfeiffen mal abhärten und die Wirtschaftsleistung ankurbeln und gleichzeitig bräuchte man sich weniger Kopp machen wie wir das Land noch weiter auf Pump finanzieren!
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Tja die studierten muschis verdienen mit 35h igm Tarif aber mehr als du.
Immerhin hast du eins gemeinsam mit der jüngeren Generation: Führerschein scheint nicht so wichtig.
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Bei aller Freundschaft, Ricky, aber Du hast echt keinen Schimmer wovon Du sprichst. Selten so einen Unsinn gelesen.Atze. hat geschrieben: 31. Jul 2023, 22:47 Eher die Angst nicht Pfandpflaschen sammeln zu müssen, im Alter wenn man eine Piss Rente kriegt.
und Obdachlos zu werden bei den ganzen geistesgestörten Kostenexplosionen .
Die jetztige studierte Generation leidet unter maximaler Wohlstandsverwahlosung und sind verweichte Muschis die bei der kleinsten Belastung direkt traumatisiert sind und Null Plan haben sich von ganz Unten wieder ins Leben zu kämpfen.
Die nächsten Jahre werden richtit lustig mit diesen überbezahlten Waschlappen.
Hilfe ich arbeite mal bisschen und habe Angst bei einer 50std Woche ein Burnout zu kriegen.![]()
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Mal was ganz anderes, bräuchte mal Input zu nem Thema.
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Ah ich sehe du läufst mal wieder zur Höchstform auf.Atze. hat geschrieben: 31. Jul 2023, 22:47 Eher die Angst nicht Pfandpflaschen sammeln zu müssen, im Alter wenn man eine Piss Rente kriegt.
und Obdachlos zu werden bei den ganzen geistesgestörten Kostenexplosionen .
Die jetztige studierte Generation leidet unter maximaler Wohlstandsverwahlosung und sind verweichte Muschis die bei der kleinsten Belastung direkt traumatisiert sind und Null Plan haben sich von ganz Unten wieder ins Leben zu kämpfen.
Die nächsten Jahre werden richtit lustig mit diesen überbezahlten Waschlappen.
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60 Stunden die Woche buckeln und dann meckern dass man kaum über die Runden kommt, ist natürlich die bessere Alternative.
Fordern kann er viel. Dem nachkommen musst du nicht.WomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 23:41 Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Frage ist ob du Bock hast dich da mit deinem Arbeitgeber zu streiten. DIe einfachste Lösung wäre vermutlich vorher einfach krank zu werden.
Spoiler!
Shinatosan hat geschrieben:Der Stoff kanns ja noch nicht sein, denke liegt am dbol.
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Warum heulst du ständig über deine Branche und Arbeitgeber? Einfach mal ranklotzen und nicht so viel rumheulenAtze. hat geschrieben: 31. Jul 2023, 22:47 Eher die Angst nicht Pfandpflaschen sammeln zu müssen, im Alter wenn man eine Piss Rente kriegt.
und Obdachlos zu werden bei den ganzen geistesgestörten Kostenexplosionen .
Die jetztige studierte Generation leidet unter maximaler Wohlstandsverwahlosung und sind verweichte Muschis die bei der kleinsten Belastung direkt traumatisiert sind und Null Plan haben sich von ganz Unten wieder ins Leben zu kämpfen.
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Schwierig zu bewerten.WomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 23:41 Mal was ganz anderes, bräuchte mal Input zu nem Thema.
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Kann mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist.WomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 23:41 Mal was ganz anderes, bräuchte mal Input zu nem Thema.
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Sicherlich kann er dir nahe legen dort zu erscheinen, zwingen eher nicht.
Soll er dir eine Abmahnung schreiben wenn du nicht kommst? Ist ja keine Arbeitszeit.
Atze beißt in die TischkanteWomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 23:41 Mal was ganz anderes, bräuchte mal Input zu nem Thema.
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Abmahnung sicherlich nicht, aber man schießt sich halt ins Abseits, wenn man bei solchen Events nicht dabei istHarun hat geschrieben: 1. Aug 2023, 08:10Kann mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist.WomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 23:41 Mal was ganz anderes, bräuchte mal Input zu nem Thema.
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Sicherlich kann er dir nahe legen dort zu erscheinen, zwingen eher nicht.
Soll er dir eine Abmahnung schreiben wenn du nicht kommst? Ist ja keine Arbeitszeit.
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Wenn du da wirklich keine Lust hast... hast du vielleicht Kinder, die krank werden können oder eine Schwiegermutter, bei deren Pflege du helfen musst 
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
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Zum Teil hat er ja Recht, wenn ich sehe was bei uns teilweise mitgetragen werden muss dann finde ich das schon witzlos. Würde auch gerne 30% der Leute rausschmeißen und deren Lohn auf die wirklich arbeitenden verteilen aber geht halt nicht so leicht 
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Verstehe nicht warum Unternehmen sowas nicht einfach als Arbeitszeit laufen lassen.WomanOrMachine hat geschrieben: 31. Jul 2023, 23:41 Mal was ganz anderes, bräuchte mal Input zu nem Thema.
Das Unternehmen, in dem ich arbeite, veranstaltet einmal pro Jahr ein mehrtägiges Incentive, bei dem sich alle Mitarbeiter in einer angemieteten Location treffen, zusammen Kochen / Saufen / Sport machen und dort übernachten. Alle Kosten übernimmt das Unternehmen. Gearbeitet wird explizit nicht. Das Incentive umfasst auch das Wochenende und den Freitag, der eigentlich frei ist (4-Tage-Woche). Die Zeit wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt. Auch die An- und Abreise wird nicht als Arbeitszeit verbucht und nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist die Teilnahme nicht festgelegt, wird von der Geschäftsleitung aber als Pflichtveranstaltung kommuniziert, gleichzeitig gibt es in der Zeit ein explizites Urlaubsverbot.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber die Teilnahme einfordern? Ich habe grundsätzlich überhaupt keine Lust, meine private Zeit mit Kollegen zu verbringen, schon gar nicht unbezahlt und finde es mega übergriffig, die Belegschaft für so ne Rotze quer durch die Republik reisen zu lassen (da die Kollegen alle woanders sitzen, sind es für einige mehr als 6 Stunden einfache Fahrt).
Würde doch einiges einfacher machen und zu Grunde geht die Firma deswegen bestimmt auch nicht.
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