eraser51 hat geschrieben: 26. Mai 2023, 16:36
weiß jemand wie das rechtlich eigentlich ist?
muss man chatgpt als quelle/urheber angeben - auf amazon kursieren ja kinderbücher mit inhalt von chatgpt
wieso wird das angegeben?
darf man beiträge auf webseiten umschreiben und auf der eigenen verwenden, wenn man inhalte ergänzt durch chatgpt?
wäre ja eigentlich eine neue urheberschaffung oder nicht?
hierzu news aus der hochschule:
die dozenten bitten jetzt die studis ihre Promts mit ins quellenverzeichnis mit aufzunehmen. es gilt auch aktuell nicht als täuschungsversuch, wenn man es benutzt.
es fällt wohl original erst auf, wenn irgendwelche studis so dermaßen LAZY waren, dass sie die fake quellen die chatgpt generiert nicht prüfen und einfach mit drin lassen.
