Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.
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So einfach ist es dann auch nicht:
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Was bedeutet Anwartschaft GKV laufen lassen? Ich kenne nur die 9/10-Regel, die eine Rückkehr von PKV in GKV im Alter unmöglich macht.Certa hat geschrieben: 11. Jul 2023, 08:30 Einfach eine Anwartschaft parallel in der GKV laufen lassen, die kostet nicht die Welt und wird bei der Prüfung der vorversicherungszeiten der Krankenversicherung der Rentner anerkannt. Damit kannst du PKV sein und dann vor 55 in die GKV zurück wechseln
Bin auch noch am überlegen.
Das ist genau auch mein Gedanke. Die gesetzlichen Leistungen werden immer schlechter. Zukünftig wird man noch einen dicken Selbstbehalt von x.000 € haben bevor man irgendwas geltend machen kann. Freundin ist Ärztin und was man da so mitbekommt... wenn man krank ist, ist man definitiv in der PKV besser aufgehoben.Stewardess hat geschrieben: 11. Jul 2023, 07:22 Hab ehrlich gesagt nicht sooo lange rumüberlegt ob ich in die PKV gehe weil ich gerne im Falle des Falles einfach so gut wie jeden Arzt aufsuchen kann und auch Zugriff auf alle Behandlungsarten möchte und nicht nur die "Notwendigen".
Die Anwartschaft zählt zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten mit dazu.TIMMY! hat geschrieben: 11. Jul 2023, 08:53 So einfach ist es dann auch nicht:Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.
Die 9/10 Regel macht nicht die Rückkehr unmöglich, diese ist nur als Bedingung für die Krankenversicherung der Rentner maßgeblich. Alternativ bleibt auch noch eine freiwillige Versicherung oder eine sogenannte 5.1.13 Pflichtversicherung.Beobachter hat geschrieben: 11. Jul 2023, 08:56Was bedeutet Anwartschaft GKV laufen lassen? Ich kenne nur die 9/10-Regel, die eine Rückkehr von PKV in GKV im Alter unmöglich macht.Certa hat geschrieben: 11. Jul 2023, 08:30 Einfach eine Anwartschaft parallel in der GKV laufen lassen, die kostet nicht die Welt und wird bei der Prüfung der vorversicherungszeiten der Krankenversicherung der Rentner anerkannt. Damit kannst du PKV sein und dann vor 55 in die GKV zurück wechseln
Bin auch noch am überlegen.
Das ist genau auch mein Gedanke. Die gesetzlichen Leistungen werden immer schlechter. Zukünftig wird man noch einen dicken Selbstbehalt von x.000 € haben bevor man irgendwas geltend machen kann. Freundin ist Ärztin und was man da so mitbekommt... wenn man krank ist, ist man definitiv in der PKV besser aufgehoben.Stewardess hat geschrieben: 11. Jul 2023, 07:22 Hab ehrlich gesagt nicht sooo lange rumüberlegt ob ich in die PKV gehe weil ich gerne im Falle des Falles einfach so gut wie jeden Arzt aufsuchen kann und auch Zugriff auf alle Behandlungsarten möchte und nicht nur die "Notwendigen".
Die Rückkehr in die GKV macht die Altersgrenze von 55 Jahren unmöglich, ab welcher man nicht mehr Versicherungspflichtig wird
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Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht:
beruflich bedingter Auslandsaufenthalt,
Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie
Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten.
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Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie
Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten.
Gibt auch noch andere Möglichkeiten, ich habe auch eine zu laufen. Erkundige dich am besten bei deiner Krankenkasse.TIMMY! hat geschrieben: 11. Jul 2023, 09:00 Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht:
beruflich bedingter Auslandsaufenthalt,
Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie
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Im Prinzip lohnt sich doch die PKV im Alter am meisten, da man dann häufiger die besseren Leistungen in Anspruch nehmen kann, von daher will man doch gar nicht im kritischen Alter raus aus der PKV. Viel eher muss man schauen, die Beiträge im Alter gering zu halten durch z.B. Altersrückstellungen über den Anbieter.
Wenn man dann doch im Alter wirklich pleite ist, gibt es doch immer noch die Not-Option Basistarif.
Wenn man dann doch im Alter wirklich pleite ist, gibt es doch immer noch die Not-Option Basistarif.
Ich kann dir das aus dem Stehgreif nicht erläutern, deshalb ja mein Verweis an die zuständige Krankenkasse.TIMMY! hat geschrieben: 11. Jul 2023, 09:33 Nenne dann dochmal die Möglichkeiten bitte.
Die Gesetzeslage spricht meiner Meinung nach dagegen.
Ich zähle im Monat um die 50 Euro für solch eine Anwartschaft, weil ich mir den Weg in die Krankenversicherung der Rentner offen halten wollte, als ich zu Beginn noch unsicher war ob die Verbeamtung meinen Vorstellungen entspricht. Habe diese zum 3. Quartal gekündigt, weil eine Beendigung der Verbeamtung mit Zeitverlauf auch immer unlukrativer wird (Bund zahlt nachträglich lediglich den Arbeitgeber Teil in die Rentenversicherung nach).
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Dann handelt es sich vermutlich um einen Sonderfall für Beamte oder Beamtenanwärter.
Als Angestellter der die PKV wählt kann man nicht ohne weiteres eine Anwartschaft für die KVdR abschließen.
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Kenne eigentlich keinen Arzt, der/die PKV empfiehlt.
Stehe demnächst auch vor der Entscheidung PKV oder Höchstsatz in der Gesetzlichen, was halt unsexy is bei knapp 1000€/Monat
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abgesehen von den kosten biste mit pkv halt schon immer erheblich schneller bei ärzten, grad bei fachärzten oder wenns um MRT etc geht. das ist in den letzten jahren immer krasser geworden
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Einfach die Vermittlung anrufen und zeitlich etwas flexibel sein. Dann gehtschiki hat geschrieben: 11. Jul 2023, 10:48 abgesehen von den kosten biste mit pkv halt schon immer erheblich schneller bei ärzten, grad bei fachärzten oder wenns um MRT etc geht. das ist in den letzten jahren immer krasser geworden
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Interessanter ist doch: wie sind die Ärzte versichert?
Bei uns:
Oberärzte: 80% PKV
Fachärzte: 50% PKV
Wenn man die Ärzte in der GKV fragt, warum Sie dort sind, dann sind es meist Überzeugungstäter bzgl. Solidarsystem.
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