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Ist doch wieder typisch für diese Pfosten. Aus wohlhabendem Hause, dann mit Familienanwalt gegen Polizei klagen. Genau mein Humor
Wenn das als Argument für eine solche Maßnahme ausreicht, dann braucht man sich seitens der Polizei ja keine Sorgen bezüglich des Prozesses zu machenchiki hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:19 wegtragen brauchste mindestens 2 Leute, besser 3, Zwanggriff kannste ggf sogar alleine durchführen weil die Person idr dann von alleine geht
Die Polizei selber hat offenbar auch von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet.
Hier geht es auch nicht darum, ob man den Protest der LG gut oder schlecht findet, sondern ob einzelnen Polizei sich im Rahmen des zulässigen bewegt haben
Ich kenne die Person, welche die hier thematisierte Klage eingereicht hat nicht, aber der Berichterstattung konnte ich nur entnehmen, dass er es als Privatperson zusammen mit der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gemacht hat. Aber selbst wenn: jedem steht es doch zu vor Gericht einen Sachverhalt klären zu lassen.Gurkenplatzer hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:21 Ist doch wieder typisch für diese Pfosten. Aus wohlhabendem Hause, dann mit Familienanwalt gegen Polizei klagen. Genau mein Humor
Da "Aktivist" leistet in dem Video passiven Widerstand in dem er sich gegen die angekündigte Maßnahme mehrfach sperrt um das Weg tragen zu erschweren.. Der "Schmerzgriff" bzw der unmittelbare Zwang wurde deutlich und verständlich angedroht bevor der Widerstand gebrochen wurde.Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:27Ich kenne die Person, welche die hier thematisierte Klage eingereicht hat nicht, aber der Berichterstattung konnte ich nur entnehmen, dass er es als Privatperson zusammen mit der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gemacht hat. Aber selbst wenn: jedem steht es doch zu vor Gericht einen Sachverhalt klären zu lassen.Gurkenplatzer hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:21 Ist doch wieder typisch für diese Pfosten. Aus wohlhabendem Hause, dann mit Familienanwalt gegen Polizei klagen. Genau mein Humor
Sehe da keinerlei Anzeichen von KV im Amt, zumindest nicht ausserhalb der ACAB-Bubble Berlin.
PS
Das Video scheint min 1 mal geschnitten worden zu sein.
Zuletzt geändert von Skagerath am 27. Jun 2023, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
Nur weil ich Schmerzen vorab ankündige, heißt das aber nicht automatisch, dass das dann auch rechtmäßig ist. Die Praxis zeigt ja auch, dass es in der überwiegenden Anzahl der Fälle ohne solche Maßnahmen geklappt hat.Skagerath hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:34Da "Aktivist" leistet in dem Video passiven Widerstand in dem er sich gegen die angekündigte Maßnahme mehrfach sperrt um das Weg tragen zu erschweren.. Der "Schmerzgriff" bzw der unmittelbare Zwang wurde deutlich und verständlich angedroht bevor der Widerstand gebrochen wurde.Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:27Ich kenne die Person, welche die hier thematisierte Klage eingereicht hat nicht, aber der Berichterstattung konnte ich nur entnehmen, dass er es als Privatperson zusammen mit der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gemacht hat. Aber selbst wenn: jedem steht es doch zu vor Gericht einen Sachverhalt klären zu lassen.Gurkenplatzer hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:21 Ist doch wieder typisch für diese Pfosten. Aus wohlhabendem Hause, dann mit Familienanwalt gegen Polizei klagen. Genau mein Humor
Sehe da keinerlei Anzeichen von KV im Amt, zumindest nicht ausserhalb der ACAB-Bubble Berlin.
Aber warten wir Mal das Urteil dazu ab.
Er hat sich trotz Ansprache mehrfach passiven Widerstand durch Sperren geleistet.. was hat er erwartet ? Das die Polizei klein bei gibt weil er "für uns alle einsetzt" ?Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:36Nur weil ich Schmerzen vorab ankündige, heißt das aber nicht automatisch, dass das dann auch rechtmäßig ist. Die Praxis zeigt ja auch, dass es in der überwiegenden Anzahl der Fälle ohne solche Maßnahmen geklappt hat.Skagerath hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:34Da "Aktivist" leistet in dem Video passiven Widerstand in dem er sich gegen die angekündigte Maßnahme mehrfach sperrt um das Weg tragen zu erschweren.. Der "Schmerzgriff" bzw der unmittelbare Zwang wurde deutlich und verständlich angedroht bevor der Widerstand gebrochen wurde.Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:27
Ich kenne die Person, welche die hier thematisierte Klage eingereicht hat nicht, aber der Berichterstattung konnte ich nur entnehmen, dass er es als Privatperson zusammen mit der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gemacht hat. Aber selbst wenn: jedem steht es doch zu vor Gericht einen Sachverhalt klären zu lassen.
Sehe da keinerlei Anzeichen von KV im Amt, zumindest nicht ausserhalb der ACAB-Bubble Berlin.
Aber warten wir Mal das Urteil dazu ab.
In der Regel lässt sich das "Wegtragen" durch die Polizei schmerzfrei bewerkstelligen wenn sich eben nicht zusätzlich erneut gesperrt bzw versucht wird sich aus den Griffen herauszufinden.
Ursache > Wirkung
Zuletzt geändert von Skagerath am 27. Jun 2023, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
Du scheinst bei diesem Thema ziemlich emotional dabei zu sein. Wie gesagt, wenn das alles im Rahmen des zulässigen und verhältnismäßigen stattgefunden hat, dann ist es doch alles null Problem und das Gericht wird das dann auch so bestätigen.Skagerath hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:43Er hat sich trotz Ansprache mehrfach passiven Widerstand durch Sperren geleistet.. was hat er erwartet ? Das die Polizei klein bei gibt weil er "für uns alle einsetzt" ?Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:36Nur weil ich Schmerzen vorab ankündige, heißt das aber nicht automatisch, dass das dann auch rechtmäßig ist. Die Praxis zeigt ja auch, dass es in der überwiegenden Anzahl der Fälle ohne solche Maßnahmen geklappt hat.Skagerath hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:34
Da "Aktivist" leistet in dem Video passiven Widerstand in dem er sich gegen die angekündigte Maßnahme mehrfach sperrt um das Weg tragen zu erschweren.. Der "Schmerzgriff" bzw der unmittelbare Zwang wurde deutlich und verständlich angedroht bevor der Widerstand gebrochen wurde.
Sehe da keinerlei Anzeichen von KV im Amt, zumindest nicht ausserhalb der ACAB-Bubble Berlin.
Aber warten wir Mal das Urteil dazu ab.
In der Regel lässt sich das "Wegtragen" durch die Polizei schmerzfrei bewerkstelligen wenn sich eben nicht zusätzlich erneut gesperrt bzw versucht wird sich aus den Griffen herauszufinden.
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er wurde mit samthandschuhen angefasst, kein wunder das in DE niemand die polizei für ernst nimmt.Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 12:51 Du scheinst bei diesem Thema ziemlich emotional dabei zu sein. Wie gesagt, wenn das alles im Rahmen des zulässigen und verhältnismäßigen stattgefunden hat, dann ist es doch alles null Problem und das Gericht wird das dann auch so bestätigen.
erst letztens war hier ein riesen aufstand am bhf da haben zwei einzelfälle einen gruppendynamischen prozess abgehalten und eine tür vom zugwagon blockiert nachdem das bahnpersonal mehrfach gebeten hat die tür frei zu machen weil der zug schon 15 min verspätung hatte wurde diesen ins gesicht geschlagen als dann die polizei kam hat diese ebenfalls erstmal nichts gemacht weil dann andere einzelfälle dazu kamen mit handys und nur darauf gewartet haben bis ein polizist auch nur eine fingerspitze berührt, die hätten einfach direkt aus der tür gekloppt gehört
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Privatunternehmen hier, wir haben etliche Masken, die in diese Kategorie fallen. Teilweise kann man durch eine Prüfung das MHD verlängern und wir haben auch abstrus hohe Mengen an Medizinprodukte gespendet, die so noch eine Verwendung finden.musclebra1n hat geschrieben: 27. Jun 2023, 07:14 Tja, mal wieder schlechte Leistung von allen Beteiligten, die für solch eine Regelung verantwortlich sind.
Privatunternehmen würden sowas auf die Reihe bekommen, auch wenn hier interne Regeln sowas erstmal nicht vorsehen würden.
Möglich ist das. Aber (und so habe ich [smention u=61]clayz[/smention] verstanden) dass der Staat das nicht auf die Reihe kriegt, war wohl jedem klar.
Natürlich gibt es entsprechende Vorgaben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man da keine Lösung für hätte finden können.
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Was ist denn das für ein Bullshit?Certa hat geschrieben: 27. Jun 2023, 07:35Bei gleichen Voraussetzungen auf jeden Fall. Es ist halt eine besondere Situation und besondere Güter. Impfstoffe darf man zum Beispiel auch nicht einfach so verschenken, weil das in den Verträgen wohl ausdrücklich untersagt worden ist.clayz hat geschrieben: 27. Jun 2023, 07:30 Wurde schon schön gesagt
musclebra1n hat geschrieben: 27. Jun 2023, 07:14 Tja, mal wieder schlechte Leistung von allen Beteiligten, die für solch eine Regelung verantwortlich sind.
Privatunternehmen würden sowas auf die Reihe bekommen, auch wenn hier interne Regeln sowas erstmal nicht vorsehen würden.
Das umsatzsteuerliche Problem, vor welchen der Bund hier steht, hat ein Unternehmen nicht. Ich suche die Details Mal bei Gelegenheit raus.
Übrigens: Privatunternehmen haben es damals eben nicht auf die Reihe bekommen das Zeug zu beschaffen, weshalb Papa Staat ja überhaupt erst einspringen musste.
Privatunternehmen haben im Auftrag des Staats etliche Masken beschafft, die der Staat dann nicht bezahlen wollte und Vertragsbruch begangen hat.
Und teilweise lag es auch einfach an der Politik Chinas, die keine Produkte aus dem Land gelassen haben. Du tust so als hätte der Staat die Masken produziert.
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