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Certa
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Skagerath hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:43
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:36 Werden Mann und Frau vor Gericht anders behandelt bei gewissen Taten?
Falls nein verstehe ich auch nicht wieso das hier Relevanz hat. Ekelhaft ist es so oder so.
Nein werden sie nicht, hoffentlich auch in Berlin nicht.

Sollte es zu einer Haftstrafe ohne Bewährung kommen wird das durchaus relevant.. sofern es Berlin ernst meiint mit freiwählbarem Geschlechtseintrag inklusive aller anschließender Konsequenzen.
Für Haftanstalten soll meines Wissens nach das eingetragene Geschlecht keine Bedeutung haben.
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Skagerath
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Certa hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:44
Skagerath hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:43
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:36 Werden Mann und Frau vor Gericht anders behandelt bei gewissen Taten?
Falls nein verstehe ich auch nicht wieso das hier Relevanz hat. Ekelhaft ist es so oder so.
Nein werden sie nicht, hoffentlich auch in Berlin nicht.

Sollte es zu einer Haftstrafe ohne Bewährung kommen wird das durchaus relevant.. sofern es Berlin ernst meiint mit freiwählbarem Geschlechtseintrag inklusive aller anschließender Konsequenzen.
Für Haftanstalten soll meines Wissens nach das eingetragene Geschlecht keine Bedeutung haben.
Sondern ?

Anbei

"Das SBGG trifft keine Regelungen über den Strafvollzug. Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage. Das bedeutet: Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen. Ändert ein Strafgefangener mit dem Geschlechtseintrag "männlich" den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in "weiblich", können je nach Einzelfall Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen.

Bisher haben die meisten Landesstrafvollzugsgesetze Regelungen, die bestimmen, dass "Frauen getrennt von Männern untergebracht werden" (orientiert an Paragraf 140 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz). Einzelne Länder haben bereits differenzierte Regelungen zur Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener geschaffen (vgl. Paragraf 11 Berliner Strafvollzugsgesetz, Paragraf 70 Hessisches Strafvollzugsgesetz, Paragraf 11 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein). Die übrigen Länder können jederzeit folgen - und so im Einzelfall passende Lösungen ermöglichen. Die Länder tauschen sich regelmäßig dazu aus, wie der Strafvollzug weiterzuentwickeln ist. Auch die richtige Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen ist Gegenstand des Austauschs."

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... gg--199332
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Landesmeister
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Die Enkelin muss 10k€ Strafe zahlen, weil sie ihre Oma mit dem falschen Geschlecht angesprochen hat
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Skagerath
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/drei ... 04604.html

Berliner Gefängnisse: Drei transgeschlechtliche Personen von Männer- ins Frauengefängnis verlegt
Eine Gesetzesänderung ermöglichte drei transgeschlechtlichen Insassen in Berlin die Verlegung in Frauenhaft. Die Neuerung war im September beschlossen worden.

Nach der Änderung des Strafvollzugsgesetzes sind in Berlin bislang drei transgeschlechtliche Insassen vom Männer- ins Frauengefängnis verlegt worden. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor.

Über die entsprechende Verlegung berate eine Konferenz, an der etwa Vertreter des medizinischen und psychologischen Dienstes sowie der Sicherheitsabteilung beteiligt seien, hieß es von der Senatsjustizverwaltung.

Die Haft stelle für transgeschlechtliche Menschen eine große Herausforderung dar, da es unter den Inhaftierten zu Vorbehalten kommen könne und bei der betroffenen Person Hemmnisse bestehen könnten. „Dadurch ergibt sich ein erhöhter Betreuungsaufwand“, hieß es.
Nach den Angaben gibt es in den sieben Berliner Gefängnissen nur wenige trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge. Im Frauenvollzug lag die höchste Anzahl bislang bei sechs, im Männervollzug bei fünf"

Bin daher gespannt, wie im oben genannten aktuellen Fall, die Berliner Justiz entscheiden wird falls zu einer Hafstrafe ohne Bewährung kommen sollte
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Shivus
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GoldenInside hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:27 Dass der Fall ekelhaft ist, ist keine Frage. Ich verstehe aber nicht, inwiefern der vermeintliche Geschlechtswandel hier etwas an der Situation verändert.
Sofern Männer, die sich nach der Tatbegehung als Frau fühlen, wirklich in ein Frauengefängnis gesteckt werden, würde das schon einiges an der Situation ändern, oder?

Certa sagt ja, dies sei nicht geplant. Nun liest man hier einen Artikel, der etwas anderes sagt - und dazu dieser etwas reißerische IG-Post.

Sollte es möglich sein.. naja. Keine Ahnung, ob die Gefängnisinsassinnen in einem Frauengefängnis erfreut sind, wenn da bald unzählige Sexualstraftäter rumrennen. #05#
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Certa
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Shivus hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:24
GoldenInside hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:27 Dass der Fall ekelhaft ist, ist keine Frage. Ich verstehe aber nicht, inwiefern der vermeintliche Geschlechtswandel hier etwas an der Situation verändert.
Sofern Männer, die sich nach der Tatbegehung als Frau fühlen, wirklich in ein Frauengefängnis gesteckt werden, würde das schon einiges an der Situation ändern, oder?

Certa sagt ja, dies sei nicht geplant. Nun liest man hier einen Artikel, der etwas anderes sagt - und dazu dieser etwas reißerische IG-Post.

Sollte es möglich sein.. naja. Keine Ahnung, ob die Gefängnisinsassinnen in einem Frauengefängnis erfreut sind, wenn da bald unzählige Sexualstraftäter rumrennen. #05#
Meine Aussage bezog sich auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren und nicht auf das bereits bestehend Transsexuellen Gesetz
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Shivus
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Ich weiß es übrigens wirklich nicht - also es mag ja durchaus sein, dass eine Haftverlegung für diese Fälle ausgeschlossen ist. Aber anscheinend gibt es ja zumindest Härtefälle, die jetzt bereits wechseln dürfen. Da bezweifle ich sehr stark, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird
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Certa
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Shivus hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:47 Ich weiß es übrigens wirklich nicht - also es mag ja durchaus sein, dass eine Haftverlegung für diese Fälle ausgeschlossen ist. Aber anscheinend gibt es ja zumindest Härtefälle, die jetzt bereits wechseln dürfen. Da bezweifle ich sehr stark, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird
Das waren aber wirklich transsexuelle Personen, die den entsprechenden Prozess abgeschlossen hatten uns nicht "nur" das Geschlecht ungetragen haben oder? Darin wird vermutlich der Unterschied liegen
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Shivus
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Ok, das sind dann wirklich unterschiedliche Ausgangslagen, die ich dann auch anders werten würde :thumbsup:
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Skagerath
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Certa hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:53
Shivus hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:47 Ich weiß es übrigens wirklich nicht - also es mag ja durchaus sein, dass eine Haftverlegung für diese Fälle ausgeschlossen ist. Aber anscheinend gibt es ja zumindest Härtefälle, die jetzt bereits wechseln dürfen. Da bezweifle ich sehr stark, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird
Das waren aber wirklich transsexuelle Personen, die den entsprechenden Prozess abgeschlossen hatten uns nicht "nur" das Geschlecht ungetragen haben oder? Darin wird vermutlich der Unterschied liegen
In Berlin reicht die reine Willensäusserung wohl bereits vollkommen aus

"Trans Frauen können zukünftig auch dann in ein Frauengefängnis, wenn sie ihren Geschlechtseintrag oder Namen noch nicht offiziell geändert haben. In dem Gesetz heißt es, dass „von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung“ im Einzelfall „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ abgewichen werden könne.

Insbesondere, dann, „wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 74845.html
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Jck
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Skagerath hat geschrieben: 21. Jun 2023, 15:00
Certa hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:53
Shivus hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:47 Ich weiß es übrigens wirklich nicht - also es mag ja durchaus sein, dass eine Haftverlegung für diese Fälle ausgeschlossen ist. Aber anscheinend gibt es ja zumindest Härtefälle, die jetzt bereits wechseln dürfen. Da bezweifle ich sehr stark, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird
Das waren aber wirklich transsexuelle Personen, die den entsprechenden Prozess abgeschlossen hatten uns nicht "nur" das Geschlecht ungetragen haben oder? Darin wird vermutlich der Unterschied liegen
In Berlin reicht die reine Willensäusserung wohl bereits vollkommen aus

"Trans Frauen können zukünftig auch dann in ein Frauengefängnis, wenn sie ihren Geschlechtseintrag oder Namen noch nicht offiziell geändert haben. In dem Gesetz heißt es, dass „von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung“ im Einzelfall „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ abgewichen werden könne.

Insbesondere, dann, „wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 74845.html
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Wie komplett bescheuert das alles ist muss doch eigentlich auffallen. Ich sehe keine andere Erklaerung als das wir in einer Simulation leben und die "Spieler" gerade einfach nur Langeweile haben und den social chaos Faktor etwas angehoben haben.
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Ich glaube ja immer noch an eine langfristig angelegte Zersetzungsoperation der ehemaligen Sowjetunion.
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Skagerath
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Jck hat geschrieben: 21. Jun 2023, 15:04 [spoil]
Skagerath hat geschrieben: 21. Jun 2023, 15:00
Certa hat geschrieben: 21. Jun 2023, 14:53

Das waren aber wirklich transsexuelle Personen, die den entsprechenden Prozess abgeschlossen hatten uns nicht "nur" das Geschlecht ungetragen haben oder? Darin wird vermutlich der Unterschied liegen
In Berlin reicht die reine Willensäusserung wohl bereits vollkommen aus

"Trans Frauen können zukünftig auch dann in ein Frauengefängnis, wenn sie ihren Geschlechtseintrag oder Namen noch nicht offiziell geändert haben. In dem Gesetz heißt es, dass „von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung“ im Einzelfall „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ abgewichen werden könne.

Insbesondere, dann, „wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 74845.html
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Wie komplett bescheuert das alles ist muss doch eigentlich auffallen. Ich sehe keine andere Erklaerung als das wir in einer Simulation leben und die "Spieler" gerade einfach nur Langeweile haben und den social chaos Faktor etwas angehoben haben.
Nicht falsch verstehen.. mir gehts hier nicht darum Transpersonen vorzuführen oder gar als gefährlich darzustellen sondern eben aufzuguen das solche politischen Weichenstellungen durchaus missbraucht werden können und auch missbraucht werden.
Transmenschen machen ohne hin einen sehr geringen Anteil der Bevölkerung aus, daher wird die Anzahl straffälliger Transmenschen in Deutschland äusserst gering sein. Problematisch wirds wenn diese Möglichkeiten nun zb durch verurteilte Sexualstraftäter ausgenutzt werden um im schlechtesten Fall weitere Sexualdelikte in Haft zu begehen.
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Jck
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Ich bin: Unterwegs

Skagerath hat geschrieben: 21. Jun 2023, 15:10
Jck hat geschrieben: 21. Jun 2023, 15:04 [spoil]
Skagerath hat geschrieben: 21. Jun 2023, 15:00

In Berlin reicht die reine Willensäusserung wohl bereits vollkommen aus

"Trans Frauen können zukünftig auch dann in ein Frauengefängnis, wenn sie ihren Geschlechtseintrag oder Namen noch nicht offiziell geändert haben. In dem Gesetz heißt es, dass „von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung“ im Einzelfall „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ abgewichen werden könne.

Insbesondere, dann, „wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 74845.html
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Wie komplett bescheuert das alles ist muss doch eigentlich auffallen. Ich sehe keine andere Erklaerung als das wir in einer Simulation leben und die "Spieler" gerade einfach nur Langeweile haben und den social chaos Faktor etwas angehoben haben.
Nicht falsch verstehen.. mir gehts hier nicht darum Transpersonen vorzuführen oder gar als gefährlich darzustellen sondern eben aufzuguen das solche politischen Weichenstellungen durchaus missbraucht werden können und auch missbraucht werden.
Transmenschen machen ohne hin einen sehr geringen Anteil der Bevölkerung aus, daher wird die Anzahl straffälliger Transmenschen in Deutschland äusserst gering sein. Problematisch wirds wenn diese Möglichkeiten nun zb durch verurteilte Sexualstraftäter ausgenutzt werden um im schlechtesten Fall weitere Sexualdelikte in Haft zu begehen.
Ich habe es nicht anders verstanden, finde die Situation hoechst problematisch.
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US_Citizen
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Habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen aber wenn der offensichtliche Mann sich als Frau darstellt und danach verurteilt wird, würde er dann in ein Frauengefängnis kommen? Ich hoffe schwer, dass dieser ganze Wahnsinn sowas nicht möglich macht, denn dann wäre ein Vergewaltiger in unmittelbarer Nähe zu Frauen.
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