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WSB
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Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
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Gurkenplatzer
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WSB hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:44
Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
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Harun
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Ich bin: nur fürs Essen hier.

Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:29
chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Täter sollten eben von der Gesellschaft ferngehalten werden, so jemand hat da nichts mehr verloren. Da gibts keinerlei Entschuldigung für, eine Frechheit sowas überhaupt monetär anzubieten eigentlich.
Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Der Täter hat ja in Untersuchungshaft gesessen. Das deutsche Rechtswesen legt nun Mal Wert darauf Menschen nicht für alle Ewigkeit wegzuschliesen, sondern (bei entsprechenden Prognosen) eine Integration zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber so ist der Stand der Dinge.
Ist ja auch alles bis zu einem gewissen Grad und bei anderen Strafen vollkommen okay.
Allerdings erleben Vergewaltigungsopfer teilweise traumatische Erlebnisse, die sie ein Leben lang verfolgen
Mir kommt es so vor, als würden wir uns in DE nur um das Wohl der Täter sorgen.

Und denkt hier wirklich jemand, dass der liebe Mohammad (könnte von mir aus auch Michael, Thomas oder sonst wie heißen) jetzt daraus lernt und zukünftig alle Frauen respektvoll behandelt?
Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
Die Strafe, welche mir nach lesen des Textes in den Sinn kommt, schreibe ich hier jetzt besser nicht.
Nur so viel, wenn sie jemanden für den Vollzug bräuchten, würde ich keine Sekunde zögern.
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Certa
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WSB hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:44
Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
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Wir bekommen schon eure Lokalpolitiker, die aktuell noch in den Bundestag einziehen. Damit ist das Maß des erträglichen bereits erreicht.
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Certa
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Harun hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:48
Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:29
chiki hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:25 Täter sollten eben von der Gesellschaft ferngehalten werden, so jemand hat da nichts mehr verloren. Da gibts keinerlei Entschuldigung für, eine Frechheit sowas überhaupt monetär anzubieten eigentlich.
Hat ja auch einen Heimatbesuch gemacht, scheint ja nicht so schlimm zu sein dort, kann gerne wieder zurück
Der Täter hat ja in Untersuchungshaft gesessen. Das deutsche Rechtswesen legt nun Mal Wert darauf Menschen nicht für alle Ewigkeit wegzuschliesen, sondern (bei entsprechenden Prognosen) eine Integration zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber so ist der Stand der Dinge.
Ist ja auch alles bis zu einem gewissen Grad und bei anderen Strafen vollkommen okay.
Allerdings erleben Vergewaltigungsopfer teilweise traumatische Erlebnisse, die sie ein Leben lang verfolgen
Mir kommt es so vor, als würden wir uns in DE nur um das Wohl der Täter sorgen.

Und denkt hier wirklich jemand, dass der liebe Mohammad (könnte von mir aus auch Michael, Thomas oder sonst wie heißen) jetzt daraus lernt und zukünftig alle Frauen respektvoll behandelt?
Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
Die Strafe, welche mir nach lesen des Textes in den Sinn kommt, schreibe ich hier jetzt besser nicht.
Nur so viel, wenn sie jemanden für den Vollzug bräuchten, würde ich keine Sekunde zögern.
Das ist ja auch alles nachvollziehbar, aber vor Gericht geht es wie bereits von blacky angedeutet nicht um Gerechtigkeit. Andere Länder verfahren ja anders und auch stecken Menschen für Straftaten teilweise richtig lange ins Gefängnis. Mir wäre nicht bekannt, dass dieser Ansatz eine nachhaltige positive Auswirkung hat.
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Gurkenplatzer
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Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:49
WSB hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:44
Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
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Wir bekommen schon eure Lokalpolitiker, die aktuell noch in den Bundestag einziehen. Damit ist das Maß des erträglichen bereits erreicht.
Wie behindert du bist. Also können nur "echte" Berliner Politiker regieren?
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Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:40 Wenn er seit 2015 in Deutschland ist, könnte er auch bereits eingebürgert sein. In welche deutsche Stadt willst du ihn dann abschieben?
Einen Pass kann man wieder einziehen + ausbürgern, wenn man denn wollte.
Radsport, Motorsport & Gym Log: viewtopic.php?p=282083
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Certa
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Gurkenplatzer hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:52
Certa hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:49
WSB hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:44

berlin
Wir bekommen schon eure Lokalpolitiker, die aktuell noch in den Bundestag einziehen. Damit ist das Maß des erträglichen bereits erreicht.
Wie behindert du bist. Also können nur "echte" Berliner Politiker regieren?
Nein und das habe ich auch nicht gesagt. Bitte noch Mal beruhigen und den Kontext checken.
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Skagerath
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Triple H hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:43
Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
5 Jahre Gefängnis.
Danach unverzügliche Rückführung nach Afghanistan.
Wenn wir jetzt 5 Jahre Haft für einen erzwungenen Oralverkehr annehmen würden..

Was wäre dann für vaginale oder anale Vergewaltigung angemessen ? 10-15 Jahre mit anschließender Rückführung?
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Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:54
Triple H hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:43
Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:12 Was wäre denn für euch ein angemessenes Strafmaß für die oben genannte Straftat im Bereich des Jugendstrafrechts ?
5 Jahre Gefängnis.
Danach unverzügliche Rückführung nach Afghanistan.
Wenn wir jetzt 5 Jahre Haft für einen erzwungenen Oralverkehr annehmen würden..

Was wäre dann für vaginale oder anale Vergewaltigung angemessen ? 10-15 Jahre mit anschließender Rückführung?
Für was Knast hier? Das ist Urlaub, soll er doch direkt dort im Knast sitzen. Ist billiger und führt zum gleichen Ergebnis als den erst hier 5 Jahre abhängen zu lassen.
Radsport, Motorsport & Gym Log: viewtopic.php?p=282083
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Harun
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Ich bin: nur fürs Essen hier.

Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 09:54 Was wäre dann für vaginale oder anale Vergewaltigung angemessen ? 10-15 Jahre mit anschließender Rückführung?
Bei Wiederholungstätern Todesstrafe.
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Knast/Psychiatrie und Freiheit nur durch Kastration. Abartiges Verbrechen, dass man mit knallharten Strafen unterbinden muss.
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Bob-Tschigerillo
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In Norwegen gibt es Anti Vergewaltigungskurse für Migranten in denen den Leuten unteranderem beigebracht wird das Frauen dort gleichwertig sind :loeffel:

Aber vielleicht sollte man die von vorne herein nicht reinlassen und spart sich das ganze einfach
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Skagerath
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Ich persönlich bin für Halbstrafen mit anschließender Abschiebung sobald eine Haftstrafe im Raum steht die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Leider aber so nicht umsetzbar, da nach wie vor in das eine oder andere Land nicht abgeschoben werden kann.
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Bob-Tschigerillo
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Skagerath hat geschrieben: 3. Aug 2023, 10:19 Ich persönlich bin für Halbstrafen mit anschließender Abschiebung sobald eine Haftstrafe im Raum steht die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Leider aber so nicht umsetzbar, da nach wie vor in das eine oder andere Land nicht abgeschoben werden kann.
Da lässt sich doch bestimmt ein sicherer Drittstaat finden der die gerne gegen Bezahlung aufnimmt.
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