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Jdizzle
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Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:19 Lächerlich.. aber naja hat sich bestimmt ein "Demonstranti" durch die Tattoos "verletzt" gefühlt..
In dem Text steht doch sogar das sich andere Polizisten daran gestört haben
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Dreadlift
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Metalcore hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:21 Kann man natürlich alles kleinreden, muss man aber nicht. Bin froh auf dem Land zu leben. Da funktioniert die Eigeninitiative im Zweifelsfall noch.
Isso, möchte mir nicht vorstellen, was bei uns nach so einem Vorfall passieren würde.

Edit:
[spoil]
Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:24
Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:19 Lächerlich.. aber naja hat sich bestimmt ein "Demonstranti" durch die Tattoos "verletzt" gefühlt..
In dem Text steht doch sogar das sich andere Polizisten daran gestört haben
[/spoil]

Nein.
Zuletzt geändert von Dreadlift am 27. Jul 2023, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
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chiki
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scheiß Boomer sollen ihr Maul halten bzgl. Tattoos, sollen mal lieber vor der eigenen Haustür fegen und schauen das nicht 9/10 Leute mit Plautze rumlaufen
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Certa
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chiki hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:28 scheiß Boomer sollen ihr Maul halten bzgl. Tattoos, sollen mal lieber vor der eigenen Haustür fegen und schauen das nicht 9/10 Leute mit Plautze rumlaufen
Es ist aber auch dumm in einen Bereich des öffentlichen Dienstes zu gehen, wo es Vorschriften diesbezüglich gibt (egal wie nachvollziehbar diese sind) und dann dagegen zu verstoßen.
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Skagerath
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Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:24
Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:19 Lächerlich.. aber naja hat sich bestimmt ein "Demonstranti" durch die Tattoos "verletzt" gefühlt..
In dem Text steht doch sogar das sich andere Polizisten daran gestört haben
Wo soll das stehen ?
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Skagerath
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Certa hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:31
chiki hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:28 scheiß Boomer sollen ihr Maul halten bzgl. Tattoos, sollen mal lieber vor der eigenen Haustür fegen und schauen das nicht 9/10 Leute mit Plautze rumlaufen
Es ist aber auch dumm in einen Bereich des öffentlichen Dienstes zu gehen, wo es Vorschriften diesbezüglich gibt (egal wie nachvollziehbar diese sind) und dann dagegen zu verstoßen.
Hat er ja nicht darum hat es auch keine dienstrechlichen Konsequenzen aber anscheiend sind Schädel jetzt problematisch und daher nicht dezent genug, zumindest nicht für Mannheimer Polizeichef.
Jdizzle
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Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:34
Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:24
Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:19 Lächerlich.. aber naja hat sich bestimmt ein "Demonstranti" durch die Tattoos "verletzt" gefühlt..
In dem Text steht doch sogar das sich andere Polizisten daran gestört haben
Wo soll das stehen ?
Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden
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Karl_Lagerfeld
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Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Atze.
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Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
Problem gelöst.🤔👍

Die Leute einfach maximal behindert sind die sich an so ein Scheiss Tattoo hochziehen..
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Certa
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Atze. hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:48 Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
Problem gelöst.🤔👍

Die Leute einfach maximal behindert sind die sich an so ein Scheiss Tattoo hochziehen..
Es gibt dafür in Deutschland, wie für fast alles andere auch, gesetzliche Grundlagen (aus der Amtszeit von Seehofer). Hintergrund ist, dass es in großen Teilen der (älteren) Bevölkerung noch große Vorbehalte gegenüber Tätowierungen gibt.

"Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."

Das Tragen von religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen des Erscheinungsbilds, wie beispielsweise das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz, werden vom Schutzbereich des Artikels 4 Absatz 1 und 2 GG umfasst.
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chiki
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Certa hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:09
Atze. hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:48 Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
Problem gelöst.🤔👍

Die Leute einfach maximal behindert sind die sich an so ein Scheiss Tattoo hochziehen..
Es gibt dafür in Deutschland, wie für fast alles andere auch, gesetzliche Grundlagen (aus der Amtszeit von Seehofer). Hintergrund ist, dass es in großen Teilen der (älteren) Bevölkerung noch große Vorbehalte gegenüber Tätowierungen gibt.

"Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."

Das Tragen von religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen des Erscheinungsbilds, wie beispielsweise das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz, werden vom Schutzbereich des Artikels 4 Absatz 1 und 2 GG umfasst.
das ist halt eher das Problem an der Sache, das Menschen so rückständige Vorbehalte haben
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Certa
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chiki hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:13
Certa hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:09
Atze. hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:48 Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
Problem gelöst.🤔👍

Die Leute einfach maximal behindert sind die sich an so ein Scheiss Tattoo hochziehen..
Es gibt dafür in Deutschland, wie für fast alles andere auch, gesetzliche Grundlagen (aus der Amtszeit von Seehofer). Hintergrund ist, dass es in großen Teilen der (älteren) Bevölkerung noch große Vorbehalte gegenüber Tätowierungen gibt.

"Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."

Das Tragen von religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen des Erscheinungsbilds, wie beispielsweise das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz, werden vom Schutzbereich des Artikels 4 Absatz 1 und 2 GG umfasst.
das ist halt eher das Problem an der Sache, das Menschen so rückständige Vorbehalte haben
Halt die Wählerschaft einer bestimmten Partei, welche damals das Innenministerium hatte und die gesetzliche Grundlage geschaffen hat feelsokman
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Dreadlift
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Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:44 Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden
Wo steht, dass es ihn stört?
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
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Skagerath
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Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:44
Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:34
Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:24

In dem Text steht doch sogar das sich andere Polizisten daran gestört haben
Wo soll das stehen ?
Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden
Dort steht dennoch nirgends das der Mannheimer Polizeichef oder ein andere Polizist Anstoss an den Schädel gefunden hat. #05#
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Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:29
Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:44
Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:34

Wo soll das stehen ?
Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden
Dort steht dennoch nirgends das der Mannheimer Polizeichef oder ein andere Polizist Anstoss an den Schädel gefunden hat. #05#
Also der Chef hat es gesehen, dann gab es ein Gespräch des Polizisten mit den Vorgesetzen und darauf hin wird er die Tattoos in Zukunft verdecken. Was glaubst du was da passiert ist? *thinkabout*
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