In dem Text steht doch sogar das sich andere Polizisten daran gestört habenSkagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:19 Lächerlich.. aber naja hat sich bestimmt ein "Demonstranti" durch die Tattoos "verletzt" gefühlt..
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Isso, möchte mir nicht vorstellen, was bei uns nach so einem Vorfall passieren würde.Metalcore hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:21 Kann man natürlich alles kleinreden, muss man aber nicht. Bin froh auf dem Land zu leben. Da funktioniert die Eigeninitiative im Zweifelsfall noch.
Edit:
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Nein.
Zuletzt geändert von Dreadlift am 27. Jul 2023, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
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scheiß Boomer sollen ihr Maul halten bzgl. Tattoos, sollen mal lieber vor der eigenen Haustür fegen und schauen das nicht 9/10 Leute mit Plautze rumlaufen
Es ist aber auch dumm in einen Bereich des öffentlichen Dienstes zu gehen, wo es Vorschriften diesbezüglich gibt (egal wie nachvollziehbar diese sind) und dann dagegen zu verstoßen.chiki hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:28 scheiß Boomer sollen ihr Maul halten bzgl. Tattoos, sollen mal lieber vor der eigenen Haustür fegen und schauen das nicht 9/10 Leute mit Plautze rumlaufen
Hat er ja nicht darum hat es auch keine dienstrechlichen Konsequenzen aber anscheiend sind Schädel jetzt problematisch und daher nicht dezent genug, zumindest nicht für Mannheimer Polizeichef.Certa hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:31Es ist aber auch dumm in einen Bereich des öffentlichen Dienstes zu gehen, wo es Vorschriften diesbezüglich gibt (egal wie nachvollziehbar diese sind) und dann dagegen zu verstoßen.chiki hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:28 scheiß Boomer sollen ihr Maul halten bzgl. Tattoos, sollen mal lieber vor der eigenen Haustür fegen und schauen das nicht 9/10 Leute mit Plautze rumlaufen
Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden
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Selber Schuld mit dem Totenkopf.. hätte er sich mal ne LGBTQ+ Flagge stechen lassen dann könnte er im Sommer weiterhin kurzärmlig rumlaufen.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
Problem gelöst.

Die Leute einfach maximal behindert sind die sich an so ein Scheiss Tattoo hochziehen..
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Es gibt dafür in Deutschland, wie für fast alles andere auch, gesetzliche Grundlagen (aus der Amtszeit von Seehofer). Hintergrund ist, dass es in großen Teilen der (älteren) Bevölkerung noch große Vorbehalte gegenüber Tätowierungen gibt.Atze. hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:48 Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
Problem gelöst.
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"Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."
Das Tragen von religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen des Erscheinungsbilds, wie beispielsweise das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz, werden vom Schutzbereich des Artikels 4 Absatz 1 und 2 GG umfasst.
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das ist halt eher das Problem an der Sache, das Menschen so rückständige Vorbehalte habenCerta hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:09Es gibt dafür in Deutschland, wie für fast alles andere auch, gesetzliche Grundlagen (aus der Amtszeit von Seehofer). Hintergrund ist, dass es in großen Teilen der (älteren) Bevölkerung noch große Vorbehalte gegenüber Tätowierungen gibt.Atze. hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:48 Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
Er glaubt an den Farbengott und ist ein religiöser Mensch.
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"Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."
Das Tragen von religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen des Erscheinungsbilds, wie beispielsweise das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz, werden vom Schutzbereich des Artikels 4 Absatz 1 und 2 GG umfasst.
Halt die Wählerschaft einer bestimmten Partei, welche damals das Innenministerium hatte und die gesetzliche Grundlage geschaffen hatchiki hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:13das ist halt eher das Problem an der Sache, das Menschen so rückständige Vorbehalte habenCerta hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:09Es gibt dafür in Deutschland, wie für fast alles andere auch, gesetzliche Grundlagen (aus der Amtszeit von Seehofer). Hintergrund ist, dass es in großen Teilen der (älteren) Bevölkerung noch große Vorbehalte gegenüber Tätowierungen gibt.Atze. hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:48 Mit dem Tattoo genauso argumentieren wie mit dem Kopftuch.
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"Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."
Das Tragen von religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen des Erscheinungsbilds, wie beispielsweise das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz, werden vom Schutzbereich des Artikels 4 Absatz 1 und 2 GG umfasst.

Wo steht, dass es ihn stört?Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:44 Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden
Moseltaler hat geschrieben: 25. Okt 2023, 11:26 Geh doch noch paar Beiträge melden, machst du doch gerne.
Dort steht dennoch nirgends das der Mannheimer Polizeichef oder ein andere Polizist Anstoss an den Schädel gefunden hat.Jdizzle hat geschrieben: 27. Jul 2023, 14:44Hast den Mannheimer Polizei Chef jetzt ja anscheinend von alleine gefunden

Also der Chef hat es gesehen, dann gab es ein Gespräch des Polizisten mit den Vorgesetzen und darauf hin wird er die Tattoos in Zukunft verdecken. Was glaubst du was da passiert ist?Skagerath hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:29Dort steht dennoch nirgends das der Mannheimer Polizeichef oder ein andere Polizist Anstoss an den Schädel gefunden hat.![]()

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