Top Lounger
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War beim Meisterbafög schon lustig, von 2500 netto die ich als Geselle hatte runter auf 950 und Krankenversicherung durfte ich dann auch noch selbst zahlen....bewundere jeden, der es ohne finanzielle Unterstützung von außen schafft damit zu überleben.
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Kann man sich nicht ausdenken 
Der Artikel ist aber schon bissi komisch.
Also 58% der Vergewaltiger und Gruppenvergewaltiger sind zwischen 7 und 12 Jahre alt? C'mon...In spezifischen Fällen von schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen, ergab eine Untersuchung der Behörde, dass 58 Prozent der Täter zwischen 2012 und 2017 im Ausland geboren waren.
Nochmal lesen und genau nachdenken.husefak hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 11:32 Der Artikel ist aber schon bissi komisch.
Also 58% der Vergewaltiger und Gruppenvergewaltiger sind zwischen 7 und 12 Jahre alt? C'mon...In spezifischen Fällen von schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen, ergab eine Untersuchung der Behörde, dass 58 Prozent der Täter zwischen 2012 und 2017 im Ausland geboren waren.
Habe ich auch nie verstanden, weshalb Studenten von einem Minusmenschenbetrag leben sollen. Die meisten Hartzer könnten auch einen Minijob machen, um damit aufs Existenzminimum zu kommen. Also die Argumentation zieht ja auch nicht.GoldenInside hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 10:34 https://www.lto.de/karriere/jura-studiu ... uergergeldBin mal gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Mich hat es damals als Betroffener auch immer gewundert, warum Studierende schlechter gestellt sind als andere arme Menschen, wenn es doch ein Existenzminimum gibt.Eine Medizinstudentin klagt gleich zweimal auf höhere Ausbildungsförderung und bekommt nun vom VG Berlin Recht: Es sei verfassungswidrig, wenn BAföG-Leistungen niedriger bemessen sind als das Bürgergeld.
Studierende konnten im Jahr 2021 427 Euro nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Grundbedarf erhalten. 325 Euro stand ihnen als Unterkunftsbedarf zu. Das war "evident zu wenig", hat das VG Berlin kürzlich entschieden und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Sache nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zur Entscheidung vorgelegt (Vorlagebeschl. v. 05.06.2024, VG 18 K 342/22).
Die Begründung des Gerichts: Beide Beträge hätten signifikant unterhalb der Regelbedarfsstufe 1 des Arbeitslosengeldes II (umgangssprachlich "Hartz IV", seit 2023 "Bürgergeld") für das gleiche Jahr gelegen. Bürgergeldsätze orientieren sich dabei nach der Rechtsprechung des BVerfG am menschenwürdigen Existenzminimum. Wenn BAföG-Leistungen unter dem Bürgergeldniveau liegen, können sie das menschenwürdige Existenzminimum gerade nicht gewährleisten, so die Argumentation des Berliner Gerichts. Damit wären sie verfassungswidrig niedrig.
Du verstehst meinen Punkt. Ist einfach blöd formuliert.GoldenInside hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 11:42Nochmal lesen und genau nachdenken.husefak hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 11:32 Der Artikel ist aber schon bissi komisch.
Also 58% der Vergewaltiger und Gruppenvergewaltiger sind zwischen 7 und 12 Jahre alt? C'mon...In spezifischen Fällen von schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen, ergab eine Untersuchung der Behörde, dass 58 Prozent der Täter zwischen 2012 und 2017 im Ausland geboren waren.
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Und der Hartzer zahlt nichts zurück im Gegensatz zum StudentenWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 11:46Habe ich auch nie verstanden, weshalb Studenten von einem Minusmenschenbetrag leben sollen. Die meisten Hartzer könnten auch einen Minijob machen, um damit aufs Existenzminimum zu kommen. Also die Argumentation zieht ja auch nicht.GoldenInside hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 10:34 https://www.lto.de/karriere/jura-studiu ... uergergeldBin mal gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Mich hat es damals als Betroffener auch immer gewundert, warum Studierende schlechter gestellt sind als andere arme Menschen, wenn es doch ein Existenzminimum gibt.Eine Medizinstudentin klagt gleich zweimal auf höhere Ausbildungsförderung und bekommt nun vom VG Berlin Recht: Es sei verfassungswidrig, wenn BAföG-Leistungen niedriger bemessen sind als das Bürgergeld.
Studierende konnten im Jahr 2021 427 Euro nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Grundbedarf erhalten. 325 Euro stand ihnen als Unterkunftsbedarf zu. Das war "evident zu wenig", hat das VG Berlin kürzlich entschieden und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Sache nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zur Entscheidung vorgelegt (Vorlagebeschl. v. 05.06.2024, VG 18 K 342/22).
Die Begründung des Gerichts: Beide Beträge hätten signifikant unterhalb der Regelbedarfsstufe 1 des Arbeitslosengeldes II (umgangssprachlich "Hartz IV", seit 2023 "Bürgergeld") für das gleiche Jahr gelegen. Bürgergeldsätze orientieren sich dabei nach der Rechtsprechung des BVerfG am menschenwürdigen Existenzminimum. Wenn BAföG-Leistungen unter dem Bürgergeldniveau liegen, können sie das menschenwürdige Existenzminimum gerade nicht gewährleisten, so die Argumentation des Berliner Gerichts. Damit wären sie verfassungswidrig niedrig.
Ich bin einige Wochen am BAföG vorbei. Arbeite neben dem Studium 2 Jobs.H_D hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 12:07Und der Hartzer zahlt nichts zurück im Gegensatz zum StudentenWeltraumsoldat hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 11:46Habe ich auch nie verstanden, weshalb Studenten von einem Minusmenschenbetrag leben sollen. Die meisten Hartzer könnten auch einen Minijob machen, um damit aufs Existenzminimum zu kommen. Also die Argumentation zieht ja auch nicht.GoldenInside hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 10:34 https://www.lto.de/karriere/jura-studiu ... uergergeld
Bin mal gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Mich hat es damals als Betroffener auch immer gewundert, warum Studierende schlechter gestellt sind als andere arme Menschen, wenn es doch ein Existenzminimum gibt.
Einfach eine Farce.
Linksys kann man also auch nicht mehr kaufen.
https://www.golem.de/news/im-klartext-l ... 86894.html
https://www.golem.de/news/im-klartext-l ... 86894.html
Dazu passend auch das sehr ehrliche Interview mit dem Chef des RMVs:
https://archive.is/2024.06.24-121208/ht ... 06385.html
Finde es sehr interessant, was er so berichtet. Auch dass bei uns die Krankheitsraten deutlich höher sein soll als in anderen Ländern. Weil es weniger Konsequenzen bei Verstößen gibt? Ich weiß es nicht.
Die telefonische Krankschreibung ist halt Fluch & Segen zugleich. Einerseits natürlich gut, wenn nicht mehr jeder wegen einem grippalen Infekt die Arztpraxen verstopft. Aber andererseits macht es auch die Hemmschwelle niedrig sich eine außerplanmäßig Auszeit zu genehmigen.Knolle hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 15:45Dazu passend auch das sehr ehrliche Interview mit dem Chef des RMVs:
https://archive.is/2024.06.24-121208/ht ... 06385.html
Finde es sehr interessant, was er so berichtet. Auch dass bei uns die Krankheitsraten deutlich höher sein soll als in anderen Ländern. Weil es weniger Konsequenzen bei Verstößen gibt? Ich weiß es nicht.
Die gibt es doch in dem Sinne gar nicht mehr?Certa hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 16:06Die telefonische Krankschreibung ist halt Fluch & Segen zugleich. Einerseits natürlich gut, wenn nicht mehr jeder wegen einem grippalen Infekt die Arztpraxen verstopft. Aber andererseits macht es auch die Hemmschwelle niedrig sich eine außerplanmäßig Auszeit zu genehmigen.Knolle hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 15:45Dazu passend auch das sehr ehrliche Interview mit dem Chef des RMVs:
https://archive.is/2024.06.24-121208/ht ... 06385.html
Finde es sehr interessant, was er so berichtet. Auch dass bei uns die Krankheitsraten deutlich höher sein soll als in anderen Ländern. Weil es weniger Konsequenzen bei Verstößen gibt? Ich weiß es nicht.