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    M0bschder hat geschrieben: 17. Mär 2023, 11:35 D.h. wenn ich mich im Mai anmelde und innerhalb des Monats 18x schieße, würde das reichen? :D
    Die Schießstände/Vereine haben ja nicht jeden Tag geöffnet. Kenne das nur, dass idR. sich am Wochenende zum gemeinsamen Schießen regelmäßig getroffen wird. Der Verein hat da ,soweit ich weiss, durchaus auch gewissen Einfluss auf deine Bewertung zur Zuverlässigkeit.
    Die dokumentieren ja auch deine Anwesenheit.

    Also wer das machen möchte, der sollte sich schon alle zwei bis drei Wochen blicken lassen. So kenne ich das
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    Ja, war auch so semi-seriös.
    Mit bisschen Zeit zwischen den Einheiten kann man das Gelernte auch besser umsetzen/verarbeiten. 👍😊
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    BlackStarZ hat geschrieben: 17. Mär 2023, 12:03
    M0bschder hat geschrieben: 17. Mär 2023, 11:35 D.h. wenn ich mich im Mai anmelde und innerhalb des Monats 18x schieße, würde das reichen? :D
    Der Verein hat da ,soweit ich weiss, durchaus auch gewissen Einfluss auf deine Bewertung zur Zuverlässigkeit.
    Die dokumentieren ja auch deine Anwesenheit.
    Der Verein muss die Zuverlässigkeit bestätigen und das ganze Thema dann an den zugehörigen Verband weiter geben. Das ist soweit richtig.
    Der Verband bestätigt dann final das Bedürfnis. Entsprechend sollte die Disziplin, für die eine Waffe beantragt werden soll, auch beim jeweiligen Verband angeboten werden. IPSC gibt es bspw. beim BDS aber nicht beim DSB.

    Die Bestätigung geht dann zusammen mit dem Sachkundenachweis (bestandene Sachkundeprüfung, Jagdschein, etc.) und dem Nachweis einer zulässigen Aufbewahrungsmöglichkeit zur Behörde.
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    Conta hat geschrieben: 17. Mär 2023, 08:25 Die Prüfung über eine ganze Woche gestreckt? Wo legst du die ab?
    Hamburg, mWn 3 Tage Prüfung mit einem Tag Pause dazwischen.
    M0bschder hat geschrieben: 17. Mär 2023, 08:49 @Dreadlift: Berichte mal, wenn du Bock hast, von deiner Ausbildung dann im April. Bin sehr gespannt. Weißt du schon, was du ca. löhnen musst? So 2000-3000€?
    3k + die Prüfungsgebühren (ca. 200€ glaub ich)
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    Conta hat geschrieben: 17. Mär 2023, 14:20
    BlackStarZ hat geschrieben: 17. Mär 2023, 12:03
    M0bschder hat geschrieben: 17. Mär 2023, 11:35 D.h. wenn ich mich im Mai anmelde und innerhalb des Monats 18x schieße, würde das reichen? :D
    Der Verein hat da ,soweit ich weiss, durchaus auch gewissen Einfluss auf deine Bewertung zur Zuverlässigkeit.
    Die dokumentieren ja auch deine Anwesenheit.
    Der Verein muss die Zuverlässigkeit bestätigen und das ganze Thema dann an den zugehörigen Verband weiter geben. Das ist soweit richtig.
    Der Verband bestätigt dann final das Bedürfnis. Entsprechend sollte die Disziplin, für die eine Waffe beantragt werden soll, auch beim jeweiligen Verband angeboten werden. IPSC gibt es bspw. beim BDS aber nicht beim DSB.

    Die Bestätigung geht dann zusammen mit dem Sachkundenachweis (bestandene Sachkundeprüfung, Jagdschein, etc.) und dem Nachweis einer zulässigen Aufbewahrungsmöglichkeit zur Behörde.
    Danke nochmal für die Aufklärung.

    Ist auch gut so, dass da mehrfach drauf geachtet wird.
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    chiki hat geschrieben: 17. Mär 2023, 11:37 Theoretisch ja, praktisch nein

    MMn auch theoretisch ein "nein".
    Das Bedürfnis ergibt sich z.B. aus der regelmäßigen Teilnahme beim sportlichen Schießen - und das sind in einem gewissen Zeitraum (12 Monate) eine gewisse Anzahl an Trainings. Siehe §14 Abs. 3 WaffG: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

    D.h. nach einem Monat wirst Du gar kein Bedürfnis nachweisen können, weil der Zeitraum zu kurz ist. Musst mindestens ein Jahr regelmäßig trainiert haben.
    Aber Du könntest Dich - theoretisch - im Mai 2023 anmelden, dann bis April 2024 nie schießen gehen, im Mai 2024 dann 18 mal. Damit hättest Du das o.g. zwar erfüllt, der Sachbearbeiter wird Deinen Antrag aber wahrscheinlich trotzdem ablehnen.
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    Ja. Denke ich werde den klassischen Weg gehen und nicht experimentieren. Alle 2 Wochen reicht ja easy.
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  • Beim Schießen mit einer Schreckschuss mit Platzpatronen auf befriedeten Privatgrund müssen nur Ruhezeiten eingehalten, oder?
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    Zusätzlich sollte beachtet werden, dass es dein eigenes Grundstück ist oder der Besitzer dir die Erlaubnis erteilt hat. :kappa:

    Je nachdem wie das Verhältnis zu den Nachbarn ist kann es nicht Schaden sie darauf hin zu weißen, dass du nicht mit einer scharfen Waffe im garten hantierst.

    Wirklich was dagegen sagen können sie dann nicht mehr. Regelmäßiges Training der richtigen Handhabung trägt schließlich dazu bei Unfälle zu vermeiden *professor*
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    Nachbarn warnen könnte wirklich wichtig sein. Die Dinger sind ja optisch nicht wirklich zu unterscheiden von scharfen Waffen.
    Den Sinn dahinter, mit Schreckschusspistolen zu schießen (außer vielleicht an Silverster), verstehe ich zwar nicht so ganz, aber jeder wie er mag ;-)
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    und auch an silvester gilt, ausschließlich auf befriedetem Privatgrund
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    Die Sinnhaftigkeit mal außen vor gelassen, ist mit der Reaktion unwissender Nachbarn wirklich nicht zu spaßen.

    Da kann vom teuren Polizeieinsatz bis zum Opa der seinen Kar98 ausgräbt und das Gegenfeuer eröffnet alles dabei sein.
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  • Eigentümer hats erlaubt bzw drum gebeten.
    Direkte Nachbarn sind eher weniger ein Problem (u.a. Soldat im Ruhestand) und können auch nicht direkt in den Garten schauen.

    Das ganze dient als Vogelschreck. Andere Varianten haben die letzten Jahre nichts gebracht. Deswegen jetzt die laute Variante.
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    chiki hat geschrieben: 27. Mär 2023, 12:00 und auch an silvester gilt, ausschließlich auf befriedetem Privatgrund

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    BlackStarZ hat geschrieben: 28. Mär 2023, 07:20
    chiki hat geschrieben: 27. Mär 2023, 12:00 und auch an silvester gilt, ausschließlich auf befriedetem Privatgrund

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    Die Anzahl der Hülsen, die man an den Tagen nach Silvester allein auf den Straßen rund um meine Wohnung findet, sprechen eine andere Sprache :guenni:
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