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  • Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:55
    Certa hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:40
    Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:30

    Sorry wenn ich da nochmal nachbohre, ich kenne ja nicht alle Details bei euch. Aber dann ist deine Frau arbeitslos geworden und hat ne BU bezogen? Oder wurde die nicht ausgezahlt?
    Man kann nicht für immer Krankengeld von der Krankenkasse beziehen. Und wenn man dann immer noch nicht arbeitsfähig ist kommt entweder Rente oder Arbeitslosengeld, sofern die Berufsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.
    Das ist mir schon klar, aber das Krankengeld wird ja idr 12 Monate ausgezahlt und die Frage ist ja auch, wie der AG sich verhält. Wurde sie nach den 12 Monaten entlassen aufgrund der Krankheit? Beamte werden ja weiterbeschäftigt.
    Wenn sie dann arbeitslos wurde und ne BU hatte, hätte sie ja eigentlich nach nem gewissen Zeitpunkt beides bekommen müssen, also BU+ erst Krankengeld und dann Arbeitslosengeld.
    Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (sogenannte Blockfrist). Eine BU bekommst du erst ausgezahlt, wenn du berufsunfähig bist. Krankengeld oder alternativ Rente/Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Unterschied.
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  • Gurkenplatzer hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:02 Niemand wird nach 12 Monaten entlassen wegen Krankheit, vor allem wenn Aussicht auf Heilung oder Besserung absehbar ist.

    Man wird dann ausgesteuert irgendwann temporär in die EU Rente genommen oder in Bürgergeld. Angestellt bist du trotzdem noch
    Also eine Art unbezahlte Freistellung? Ich kenne das aus der Praxis anders tatsächlich. Hängt vielleicht aber auch vom AG ab
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    Wenn es nur ums überlegen geht reicht wohl auch der Bürgergeldsatz minus -200€.
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  • musclebra1n hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:09 überleben =/= leben.

    Wenn es nur ums überlegen geht reicht wohl auch der Bürgergeldsatz minus -200€.
    Ich denke Leben mit dem derzeitgen Stand ohne Schnickschnack.
    Ist bei mir auch Wohnen 1k€, Essen 400€, also relativ überschaubar.
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  • Gurkenplatzer hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:02 Niemand wird nach 12 Monaten entlassen wegen Krankheit, vor allem wenn Aussicht auf Heilung oder Besserung absehbar ist.

    Man wird dann ausgesteuert irgendwann temporär in die EU Rente genommen oder in Bürgergeld. Angestellt bist du trotzdem noch
    Wage es zu wiedersprechen, wenn Betriebsgröße <10MA... Kumpel wurde nach 3 Monaten Krankenschein entlassen und das Arbeitsgericht hat dem AG Recht gegeben.

    (Hat neben seiner Arbeit den Vater im Hospiz gepflegt und nach dessen Tod einen Nervenzusammenbruch erlitten. Psychotherpaie und 5 Wochen in Kur. War deutlich auf dem Weg der Besserung, Kündigung kam trotzdem nach 3 Monaten rein. "Für einen Kleinbetrieb nicht tragbar.")
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    Certa hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:06
    Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:55
    Certa hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:40

    Man kann nicht für immer Krankengeld von der Krankenkasse beziehen. Und wenn man dann immer noch nicht arbeitsfähig ist kommt entweder Rente oder Arbeitslosengeld, sofern die Berufsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.
    Das ist mir schon klar, aber das Krankengeld wird ja idr 12 Monate ausgezahlt und die Frage ist ja auch, wie der AG sich verhält. Wurde sie nach den 12 Monaten entlassen aufgrund der Krankheit? Beamte werden ja weiterbeschäftigt.
    Wenn sie dann arbeitslos wurde und ne BU hatte, hätte sie ja eigentlich nach nem gewissen Zeitpunkt beides bekommen müssen, also BU+ erst Krankengeld und dann Arbeitslosengeld.
    Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (sogenannte Blockfrist). Eine BU bekommst du erst ausgezahlt, wenn du berufsunfähig bist. Krankengeld oder alternativ Rente/Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Unterschied.
    Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.
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  • Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:22
    ABBC3_SPOILER_SHOW
    Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.
    Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
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  • Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:22
    Certa hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:06
    Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:55

    Das ist mir schon klar, aber das Krankengeld wird ja idr 12 Monate ausgezahlt und die Frage ist ja auch, wie der AG sich verhält. Wurde sie nach den 12 Monaten entlassen aufgrund der Krankheit? Beamte werden ja weiterbeschäftigt.
    Wenn sie dann arbeitslos wurde und ne BU hatte, hätte sie ja eigentlich nach nem gewissen Zeitpunkt beides bekommen müssen, also BU+ erst Krankengeld und dann Arbeitslosengeld.
    Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (sogenannte Blockfrist). Eine BU bekommst du erst ausgezahlt, wenn du berufsunfähig bist. Krankengeld oder alternativ Rente/Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Unterschied.
    Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.
    Nach meinem Verständnis nicht. Für eine Berufsunfähigkeit (ggf. Auch zeitlich befristet) liegen die Hürden bei unseren Tätigkeiten relativ hoch (deshalb sind diese Versicherungen für Büro Jobs auch verhältnismäßig günstig). Die BU Versicherung wird also erst zahlen, wenn Fakt ist, dass man seinen Büro Job für einen gewissen Zeithorizont überhaupt nicht mehr ausüben kann. Für alles andere, also die Arbeitsunfähigkeit, sind andere Leistungen und Versicherungen zuständig.
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    DerDicke86 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:21
    Gurkenplatzer hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:02 Niemand wird nach 12 Monaten entlassen wegen Krankheit, vor allem wenn Aussicht auf Heilung oder Besserung absehbar ist.

    Man wird dann ausgesteuert irgendwann temporär in die EU Rente genommen oder in Bürgergeld. Angestellt bist du trotzdem noch
    Wage es zu wiedersprechen, wenn Betriebsgröße <10MA... Kumpel wurde nach 3 Monaten Krankenschein entlassen und das Arbeitsgericht hat dem AG Recht gegeben.

    (Hat neben seiner Arbeit den Vater im Hospiz gepflegt und nach dessen Tod einen Nervenzusammenbruch erlitten. Psychotherpaie und 5 Wochen in Kur. War deutlich auf dem Weg der Besserung, Kündigung kam trotzdem nach 3 Monaten rein. "Für einen Kleinbetrieb nicht tragbar.")
    Und auch hier: Kleinbetriebe fallen nicht unter KschG. Ist anekdotische Evidenz. Personenbedingte Kündigungen sind echt sehr sehr schwierig und selten. Zumal, wenn Gründe vorliegen die sowas rechtfertigen, in der Regel auch ein Schwerbehindertenstatus vorliegt.

    Haben wir aktuell, versuchen uns mit einem Mitarbeiter zu einigen. > 100k Gehalt, > 10 Jahre Zugehörigkeit, schwerbehindert. Die Anwältin hat 1,2 Mio Abfindung gefordert oder bezahlte Freistellung bis 2030.
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    Gurkenplatzer hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:30 Haben wir aktuell, versuchen uns mit einem Mitarbeiter zu einigen. > 100k Gehalt, > 10 Jahre Zugehörigkeit, schwerbehindert. Die Anwältin hat 1,2 Mio Abfindung gefordert oder bezahlte Freistellung bis 2030.
    Ist es realistisch, dass die das durchbekommen? :skeptisch:
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    DerDicke86 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:27
    Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:22
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    Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.
    Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
    Meine BU zahlt 15 Monate bei Krebs und zahlt auch, wenn es min 6 Monate berufsunfähig ist.

    Edit:
    @Certa das nehme ich auch als Antwort für deinen letzten Kommentar.
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  • Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:32
    DerDicke86 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:27
    Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:22
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    Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.
    Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
    Meine BU zahlt 15 Monate bei Krebs und zahlt auch, wenn es min 6 Monate berufsunfähig ist.

    Edit:
    @Certa das nehme ich auch als Antwort für deinen letzten Kommentar.
    Der Teufel steckt da leider im Detail: ab wann bist du nicht mehr "nur" arbeitsunfähig, sondern so schwer erkrankt, dass du berufsunfähig bist. Diese Frage muss dann regelhaft vor Gericht beantwortet werden. Die Versicherungen wissen schon, wie sogenanntes Fallmanagement funktioniert.
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    Certa hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:37
    Knolle hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:32
    DerDicke86 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:27

    Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
    Meine BU zahlt 15 Monate bei Krebs und zahlt auch, wenn es min 6 Monate berufsunfähig ist.

    Edit:
    @Certa das nehme ich auch als Antwort für deinen letzten Kommentar.
    Der Teufel steckt da leider im Detail: ab wann bist du nicht mehr "nur" arbeitsunfähig, sondern so schwer erkrankt, dass du berufsunfähig bist. Diese Frage muss dann regelhaft vor Gericht beantwortet werden. Die Versicherungen wissen schon, wie sogenanntes Fallmanagement funktioniert.
    In den Bedingungen deckt meine BU zumindest arbeitsunfähig (bis 24 Monate) und auch Krebs ab. Deshalb wäre es interessant zu erfahren, wie es bei @clayz 'Frau war. Wenn er da so ins Detail gehen möchte.
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    Harun hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:31
    Gurkenplatzer hat geschrieben: 18. Apr 2024, 08:30 Haben wir aktuell, versuchen uns mit einem Mitarbeiter zu einigen. > 100k Gehalt, > 10 Jahre Zugehörigkeit, schwerbehindert. Die Anwältin hat 1,2 Mio Abfindung gefordert oder bezahlte Freistellung bis 2030.
    Ist es realistisch, dass die das durchbekommen? :skeptisch:
    Nein, natürlich nicht. Aber das ist das absurdeste Angebot, was ich je gehört habe
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