Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (sogenannte Blockfrist). Eine BU bekommst du erst ausgezahlt, wenn du berufsunfähig bist. Krankengeld oder alternativ Rente/Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Unterschied.Knolle hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 07:55Das ist mir schon klar, aber das Krankengeld wird ja idr 12 Monate ausgezahlt und die Frage ist ja auch, wie der AG sich verhält. Wurde sie nach den 12 Monaten entlassen aufgrund der Krankheit? Beamte werden ja weiterbeschäftigt.
Wenn sie dann arbeitslos wurde und ne BU hatte, hätte sie ja eigentlich nach nem gewissen Zeitpunkt beides bekommen müssen, also BU+ erst Krankengeld und dann Arbeitslosengeld.
Also eine Art unbezahlte Freistellung? Ich kenne das aus der Praxis anders tatsächlich. Hängt vielleicht aber auch vom AG abGurkenplatzer hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:02 Niemand wird nach 12 Monaten entlassen wegen Krankheit, vor allem wenn Aussicht auf Heilung oder Besserung absehbar ist.
Man wird dann ausgesteuert irgendwann temporär in die EU Rente genommen oder in Bürgergeld. Angestellt bist du trotzdem noch
überleben =/= leben.
Wenn es nur ums überlegen geht reicht wohl auch der Bürgergeldsatz minus -200€.
Wenn es nur ums überlegen geht reicht wohl auch der Bürgergeldsatz minus -200€.
Ich denke Leben mit dem derzeitgen Stand ohne Schnickschnack.musclebra1n hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:09 überleben =/= leben.
Wenn es nur ums überlegen geht reicht wohl auch der Bürgergeldsatz minus -200€.
Ist bei mir auch Wohnen 1k€, Essen 400€, also relativ überschaubar.
Telling runners I'm slow because I lift and telling lifters I'm weak because I run... 
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Wage es zu wiedersprechen, wenn Betriebsgröße <10MA... Kumpel wurde nach 3 Monaten Krankenschein entlassen und das Arbeitsgericht hat dem AG Recht gegeben.Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:02 Niemand wird nach 12 Monaten entlassen wegen Krankheit, vor allem wenn Aussicht auf Heilung oder Besserung absehbar ist.
Man wird dann ausgesteuert irgendwann temporär in die EU Rente genommen oder in Bürgergeld. Angestellt bist du trotzdem noch
(Hat neben seiner Arbeit den Vater im Hospiz gepflegt und nach dessen Tod einen Nervenzusammenbruch erlitten. Psychotherpaie und 5 Wochen in Kur. War deutlich auf dem Weg der Besserung, Kündigung kam trotzdem nach 3 Monaten rein. "Für einen Kleinbetrieb nicht tragbar.")
Zuletzt geändert von DerDicke86 am 18. Apr 2024, 08:23, insgesamt 1-mal geändert.
Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.Certa hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:06Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (sogenannte Blockfrist). Eine BU bekommst du erst ausgezahlt, wenn du berufsunfähig bist. Krankengeld oder alternativ Rente/Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Unterschied.Knolle hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 07:55Das ist mir schon klar, aber das Krankengeld wird ja idr 12 Monate ausgezahlt und die Frage ist ja auch, wie der AG sich verhält. Wurde sie nach den 12 Monaten entlassen aufgrund der Krankheit? Beamte werden ja weiterbeschäftigt.
Wenn sie dann arbeitslos wurde und ne BU hatte, hätte sie ja eigentlich nach nem gewissen Zeitpunkt beides bekommen müssen, also BU+ erst Krankengeld und dann Arbeitslosengeld.
Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
Nach meinem Verständnis nicht. Für eine Berufsunfähigkeit (ggf. Auch zeitlich befristet) liegen die Hürden bei unseren Tätigkeiten relativ hoch (deshalb sind diese Versicherungen für Büro Jobs auch verhältnismäßig günstig). Die BU Versicherung wird also erst zahlen, wenn Fakt ist, dass man seinen Büro Job für einen gewissen Zeithorizont überhaupt nicht mehr ausüben kann. Für alles andere, also die Arbeitsunfähigkeit, sind andere Leistungen und Versicherungen zuständig.Knolle hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:22Ja, das ist mir schon bewusst, aber die BU sollte ja in dem Fall eigentlich greifen und deshalb war meine Frage, ob beides parallel ausgezahlt wurde oder nur eines von beiden oder ggf warum die bu nicht gezahlt hat.Certa hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:06Krankengeld bekommt man maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (sogenannte Blockfrist). Eine BU bekommst du erst ausgezahlt, wenn du berufsunfähig bist. Krankengeld oder alternativ Rente/Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das ist ein wichtiger Unterschied.Knolle hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 07:55
Das ist mir schon klar, aber das Krankengeld wird ja idr 12 Monate ausgezahlt und die Frage ist ja auch, wie der AG sich verhält. Wurde sie nach den 12 Monaten entlassen aufgrund der Krankheit? Beamte werden ja weiterbeschäftigt.
Wenn sie dann arbeitslos wurde und ne BU hatte, hätte sie ja eigentlich nach nem gewissen Zeitpunkt beides bekommen müssen, also BU+ erst Krankengeld und dann Arbeitslosengeld.
Und auch hier: Kleinbetriebe fallen nicht unter KschG. Ist anekdotische Evidenz. Personenbedingte Kündigungen sind echt sehr sehr schwierig und selten. Zumal, wenn Gründe vorliegen die sowas rechtfertigen, in der Regel auch ein Schwerbehindertenstatus vorliegt.DerDicke86 hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:21Wage es zu wiedersprechen, wenn Betriebsgröße <10MA... Kumpel wurde nach 3 Monaten Krankenschein entlassen und das Arbeitsgericht hat dem AG Recht gegeben.Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:02 Niemand wird nach 12 Monaten entlassen wegen Krankheit, vor allem wenn Aussicht auf Heilung oder Besserung absehbar ist.
Man wird dann ausgesteuert irgendwann temporär in die EU Rente genommen oder in Bürgergeld. Angestellt bist du trotzdem noch
(Hat neben seiner Arbeit den Vater im Hospiz gepflegt und nach dessen Tod einen Nervenzusammenbruch erlitten. Psychotherpaie und 5 Wochen in Kur. War deutlich auf dem Weg der Besserung, Kündigung kam trotzdem nach 3 Monaten rein. "Für einen Kleinbetrieb nicht tragbar.")
Haben wir aktuell, versuchen uns mit einem Mitarbeiter zu einigen. > 100k Gehalt, > 10 Jahre Zugehörigkeit, schwerbehindert. Die Anwältin hat 1,2 Mio Abfindung gefordert oder bezahlte Freistellung bis 2030.
Ist es realistisch, dass die das durchbekommen?Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:30 Haben wir aktuell, versuchen uns mit einem Mitarbeiter zu einigen. > 100k Gehalt, > 10 Jahre Zugehörigkeit, schwerbehindert. Die Anwältin hat 1,2 Mio Abfindung gefordert oder bezahlte Freistellung bis 2030.
Meine BU zahlt 15 Monate bei Krebs und zahlt auch, wenn es min 6 Monate berufsunfähig ist.DerDicke86 hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:27Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
Edit:
@Certa das nehme ich auch als Antwort für deinen letzten Kommentar.
Der Teufel steckt da leider im Detail: ab wann bist du nicht mehr "nur" arbeitsunfähig, sondern so schwer erkrankt, dass du berufsunfähig bist. Diese Frage muss dann regelhaft vor Gericht beantwortet werden. Die Versicherungen wissen schon, wie sogenanntes Fallmanagement funktioniert.Knolle hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:32Meine BU zahlt 15 Monate bei Krebs und zahlt auch, wenn es min 6 Monate berufsunfähig ist.DerDicke86 hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:27Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
Edit:
@Certa das nehme ich auch als Antwort für deinen letzten Kommentar.
In den Bedingungen deckt meine BU zumindest arbeitsunfähig (bis 24 Monate) und auch Krebs ab. Deshalb wäre es interessant zu erfahren, wie es bei @clayz 'Frau war. Wenn er da so ins Detail gehen möchte.Certa hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:37Der Teufel steckt da leider im Detail: ab wann bist du nicht mehr "nur" arbeitsunfähig, sondern so schwer erkrankt, dass du berufsunfähig bist. Diese Frage muss dann regelhaft vor Gericht beantwortet werden. Die Versicherungen wissen schon, wie sogenanntes Fallmanagement funktioniert.Knolle hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:32Meine BU zahlt 15 Monate bei Krebs und zahlt auch, wenn es min 6 Monate berufsunfähig ist.DerDicke86 hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:27
Die BU greift, wenn Du generell nicht mehr in der Lage bist Deinen Beruf auszuüben. Bei langfristigen Krankheiten, bei denen es Aussicht auf Besserung gibt, sieht es anders aus. Wer voraussichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig ist, bei dem könnte eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung greifen.
Edit:
@Certa das nehme ich auch als Antwort für deinen letzten Kommentar.
Nein, natürlich nicht. Aber das ist das absurdeste Angebot, was ich je gehört habeHarun hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:31Ist es realistisch, dass die das durchbekommen?Gurkenplatzer hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 08:30 Haben wir aktuell, versuchen uns mit einem Mitarbeiter zu einigen. > 100k Gehalt, > 10 Jahre Zugehörigkeit, schwerbehindert. Die Anwältin hat 1,2 Mio Abfindung gefordert oder bezahlte Freistellung bis 2030.![]()
Als "Betroffener" würde ich es nehmen 