BlackStarZ hat geschrieben: 18. Apr 2024, 13:41Augenscheinlich. Also wenn der Richter fest daran glaubt reicht das aus?ABBC3_SPOILER_SHOW
So ein Quatsch. Das öffnet Tür und Tor für Willkürlichkeit und das wird ein Richter auch eher nicht machen.
Wenn man bei Höcke natürlich entsprechende Bücher, Wissenssammlungen, NS-Symboliken usw. zuhause gefunden hätte (Hausdurchsuchungen vorausgesetzt) , dann hätte man auch klare Beweise dafür.
So bleibt es wahrscheinlich bei "Im Zweifel für den Angeklagten", da nicht bewiesen.
Was du äußerst mag sogar stimmen, aber ohne Beweis ist es nur ein Indiz. Mehr nicht.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Dabei habe Höcke die Nazi-Parole in Merseburg (Saalekreis) und im Jahr 2023 noch einmal in Gera ausgesprochen, zu einem Zeitpunkt, als die Anklage für den ersten Fall bekannt war.